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Titel

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Trinkwasser in Afghanistan

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftragnehmer

RODECO Consulting GmbH
Ferdinandstr. 17 a
61348 Bad Homburg

Ausführungsort

DE-65760 Eschborn

TED Nr.

280620-2016

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5

65760 Eschborn

Fax: +49 619679-802266

Telefon: +49 619679-2266

 

E-Mail: Dietmar.Ahle@giz.de

Internet: www.giz.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Bundesunternehmen

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Entwicklungspolitik

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 2014.2177.5-001.00 Reform des Wassersektors in Afghanistan.

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 75211200

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Versorgung der städtischen Bevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen, vor allem mit hygienisch unbedenklichen Trinkwasser in Afghanistan.

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 2.575.350,00 EUR

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE7 NUTS-Code: DE71A Hauptort der Ausführung: Eschborn / Afghanistan.

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die institutionellen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige städtische Wasserwirtschaft in Afghanistan sind verbessert.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Kriterien / Gewichtung: 70 Preis - Gewichtung: 30

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Leistungen für diesen Auftrag können nur von einer Firma weiterhin erbracht werden. Ein Auftragnehmerwechsel würde zu einer Projektunterbrechnung führen. Dieses hohe Risiko ist in Afghanistan als CTO Land nicht akzeptabel. Einmal aus Kostengründen, dann auch aus Sicherheitspolitischen Gründen.

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

 

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe

 

Auftrags-Nr.: 81200778

 

Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Verbesserung der Wasserversorgung in Afghanistan Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

 

V.2) Auftragsvergabe

 

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 08.06.2016

 

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

 

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Rodeco Consulting GmbH Hindenburgring 18 Bad Homburg 61348 Deutschland NUTS-Code: DE718 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

 

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 2.575.350,00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2.575.350,00 EUR

 

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: info@bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499163 Internet: www.bundeskartellamt.de

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

 

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

 

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

 

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

 

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 22894990 E-Mail: info@bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499163 Internet: www.bundeskartellamt.de

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.08.2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 136797 vom 18.08.2016

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