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Titel
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Durchführung von Labordiensten
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
AusführungsortDE-40221 Düsseldorf
Frist06.11.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 291712-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

DEUTSCHLAND


E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en)


Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt Sonstige: Natur und Verbraucherschutz


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Vergabe von Dienstleistungen im Bereich Analytik.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Abholorte sind: — 40221 Düsseldorf, Auf dem Draap 25 (DEA11), — 53175 Bonn, Godesberger Allee 136 (DEA22), — 45133 Essen, Wallneyer Straße 6 (DEA13), — 45699 Herten, Gartenstraße 27 (DEA36), — 59555 Lippstadt, Lipperoder Straße 8 (DEA5B), — 32427 Minden, Büntestraße 1(DEA46). NUTS-Code DEA


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 6 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 4 Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Die Laufzeit beträgt längstens 4 Jahre. Zunächst werden einjährige Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die sich verlängern sollen. Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Die Abteilung Zentrale Umweltanalytik des Lanuv NRW beabsichtigt, Teile der Probenanalytik für maximal 4 Jahre an entsprechend qualifizierte Labore zu vergeben. Für jedes der insgesamt 6 gebildeten Fachlose wird eine Rahmenvereinbarung (§ 4 EG VOL/A) abgeschlossen. Bei den zu untersuchenden Proben handelt es sich überwiegend um Oberflächen-, Grund- und Abwasser sowie um Feststoffe wie Sedimente, Schwebstoffe, Abfälle, Böden. Die Vergabe erfolgt, um unvorhersehbaren Kapazitätsengpässen zu begegnen. Auf der Grundlage der vom Bieter angebotenen Preisliste werden unterjährig Leistungen in Anspruch genommen. In jedem Beauftragungsfall erfolgt eine Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000, 71610000, 71620000, 71621000, 98300000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)


Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, deren Umfang zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann. Die einzelnen Verfahren ergeben sich aus den Anhängen zur Leistungsbeschreibung (s. auch Anhang B). Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR


II.2.2) Angaben zu Optionen


Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die bei den Losen 1 und 2 sowie 5 und 6 benannten Analyseverfahren sind sämtlichst anzubieten, während die Lose 3 und 4 sowohl Analyseverfahren enthalten, die "pflichtig" anzubieten sind wie auch solche, die optional angeboten werden können. Die Verfahren sind in den Losbeschreibungen (Anhang B) benannt. Bei den Losen 1 bis 4 sind außerdem den einzelnen Analysenverfahren Stofflisten zugeordnet. In diesen Listen sind die Stoffe mit "Pflicht" gekennzeichnet, die angeboten werden müssen, damit das Analysenverfahren als angeboten gilt. Die mit "Option" gekennzeichneten Stoffe können zusätzlich angeboten werden. Angaben zu den Losen Los-Nr: 1 Bezeichnung: Analytik anorganischer Parameter und von Summenparametern sowie Abholung der Proben an 6 Standorten in NRW 1) Kurze Beschreibung — TOC DIN EN 1484: 1997-08 (H3), — DOC DIN EN 1484: 1997-08 (H3), — Gesamter gebundener Stickstoff (TNB) DIN EN 12260:2003-12 (H34), — Ionen mit IC (Nitrat, Chlorid, Sulfat, Fluorid) "DIN EN ISO 10304-1 (D20): 2009-07 und DIN EN ISO 10304-2 1996-11", — Elemente mit ICP-OES (Ag, Al, As, B, Ba, Be, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, Fe, K, Li, Mg, Mn, Mo, Na, Ni, P, Pb, Sb, Se, Si, Sr, Te, V, Zn, Zr) aus Wasser incl. Aufschluss mit z.B. Mikrowelle DIN EN ISO 11885: 2009-09 (E22), — Elemente mit ICP-OES (Ag, Al, As, B, Ba, Be, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, Fe, K, Li, Mg, Mn, Mo, Na, Ni, P, Pb, Sb, Se, Si, Sr, Te, V, Zn, Zr) aus Wasser incl. Aufschluss nach Abwasserverordnung DIN EN ISO 11885: 2009-09 (E22), — Elemente mit ICP-OES (Ag, Al, As, B, Ba, Be, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, Fe, K, Li, Mg, Mn, Mo, Na, Ni, P, Pb, Sb, Se, Si, Sr, Te, V, Zn, Zr) aus Feststoffen incl. matrixkonformem Königswasseraufschluss analog DIN EN ISO 11885: 2009-09 (E22) und matrixkonformer Köniswasseraufschluss, — Ti mit ICP-OES (eigener Aufschluss); Wasser DIN EN ISO 11885: 2009-09 (E22), — Ti mit ICP-OES (eigener Aufschluss); Feststoff DIN EN ISO 11885: 2009-09 (E22), — Ammoniumstickstoff (FIA) DIN EN ISO 11732: 2005-05, — AOX "DIN EN ISO 9562: 2005-02 und DIN EN 1485: 1996-11 (H14)", — Quecksilber (AAS) "DIN EN 1483: 2007-07 und DIN EN 1483: 1997-08", — Quecksilber (AFS) DIN EN ISO 17852: 2008-04 (E35), — Quecksilber (AAS) "DIN EN 1483: 2007-07 und DIN EN 1483: 1997-08 incl. Matrixkonformer Aufschluss", — Elemente mit ICP-MS (Ag, As, Be, Cd, Co, Cr, Cu, Mo, Ni, Pb, Sb, Se, Te, Tl, U, V) in Wasser DIN EN ISO 17294-2 /2005-02 (E29), — Elemente mit ICP-MS (Ag, As, Be, Cd, Co, Cr, Cu, Mo, Ni, Pb, Sb, Se, Te, Tl, U, V) in Feststoffen analog DIN EN ISO 17294-2 /2005-02 (E29) nach Königswasseraufschluss, — Sn (eigener Aufschluss) DIN EN ISO 17294-2 /2005-02 (E29), — Sn (eigener Aufschluss) analog DIN EN ISO 17294-2 /2005-02 (E29), — Gesamtphosphatphosphor DIN EN ISO 6878: 2004-09 (D11), — Orthophosphat DIN EN ISO 6878: 2004-09 (D11), — CSB DIN 38 409-H41: 1980-12, — BSB5 DIN EN 1899-1: 1998-05 (H51), — Chrom VI DIN 38405-D 24: 1987-05, — Bestimmung von Cyaniden - gesamt DIN 38405-13 / 2011-04 (D13), — Bestimmung von Cyaniden - leicht freisetzbar DIN 38405-13 / 2011-04 (D13), — Phenolindex (mit und ohne Destillation) DIN 38409-H 16: 1984-06, — MBAS DIN 38409-H23. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000, 71610000, 71620000, 71621000, 98300000 3) Menge oder Umfang Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr, die sich um jeweils 1 Jahr verlängert. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre. Los-Nr: 2 Bezeichnung: Analytik organischer Standardparameter sowie Abholung der Proben an 6 Standorten in NRW 1) Kurze Beschreibung — BTEX DIN 38407-F 9: 1991-05, — Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) DIN EN ISO 10301: 1997-08 (F4), — Komplexbildner DIN 38413-8: 2000-09, — Polychlorierte Biphenyle (Wasser) DIN EN ISO 6468: 1997-02 (F1) oder DIN 38407-F3: 1998-07, — Polychlorierte Biphenyle (Feststoffe) DIN 38414-S 20: 1996-01, — KW-Index (Wasser) DIN EN ISO 9377-2: 2001-07 (H53), Teil 2, — KW-Index (Feststoff) DIN EN 14039, — "Cl-PSM" DIN EN ISO 6468: 1997-02 (F1) oder DIN 38407-F2: 1993-02, — PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) DIN EN ISO 17993: 2004-03, — PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) DIN ISO 13877, — PBSM nb DIN EN ISO 11369: 1997-11 (F12), — PBSM sauer DIN 38407-35, — PFC DIN 38407-42 /2011-03, — PFC DIN 38414-14, — Glyphosat, AMPA DIN 38407-22. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000, 71610000, 71620000, 71621000, 98300000 3) Menge oder Umfang Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst 1 Jahr, die sich um jeweils 1 Jahr verlängert. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre. Los-Nr: 3 Bezeichnung: Analytik organischer Spezialparameter I (Gaschromatographie) sowie Abholung der Proben an 6 Standorten in NRW 1) Kurze Beschreibung — Phthalate DIN EN ISO 18856, 2005-11, — Phthalate analog DIN EN ISO 18856, 2005-11, — PBDE in Feststoff DIN EN ISO 22032: 2009-07, — Alkylphenole DIN EN ISO 18857-1/2, — Organozinn DIN 38407-F13: 2001-03, aktuelle Norm: DIN EN ISO 17353 2005-11, — Organozinn ISO DIS 23161-2, — Chlorphenole DIN EN 12673: 1999-05 (F15), — Aniline DIN EN ISO 10695: 2000-11 (F6) oder DIN 38407-F16: 1999-06, — Organophosphor- und Organostickstoffverbindungen DIN EN ISO 10695: 2000-11 (F6), — Nitroaromaten DIN 38407-F17 1999-02, — Sonderparameter GC Hausverfahren, SPE, GC-MS, — PCDD/F DIN 38414-24 od. EN 1948 Bl. 2-4, — dl-PCB DIN 38414-24 od. EN 1948 Bl. 2-4, — PCDD/F analog DIN 38414-24 od. EN 1948 Bl. 2-4, — dl-PCB analog DIN 38414-24 od. EN 1948 Bl. 2-4, — Moschus-Xylol Haus-verfahren. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000, 71610000, 71620000, 71621000, 98300000 3) Menge oder Umfang Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst 1 Jahr, die sich um jeweils 1 Jahr verlängert. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre. Los-Nr: 4 Bezeichnung: Analytik organischer Spezialparameter II (HPLC) sowie Abholung der Proben an 6 Standorten in NRW 1) Kurze Beschreibung — Arzneistoffe Hausverfahren mittels HPLC-MS/MS nach Direktinjektion, — Röntgenkontrastmittel HPLC-MS/MS, Hausverfahren, — Benzotriazole HPLC-MS/MS, Hausverfahren, — Süßstoffe HPLC-MS/MS, Hausverfahren, — Östrogene HPLC-MS/MS, Hausverfahren, — Östrogene HPLC-MS/MS, Hausverfahren. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000, 71610000, 71620000, 71621000, 98300000 3) Menge oder Umfang Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst 1 Jahr, die sich um jeweils 1 Jahr verlängert. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre. Los-Nr: 5 Bezeichnung: Mechanische Probenvorbereitung sowie Abholung an sechs Standorten; Rücktransport von Rückstellproben 1) Kurze Beschreibung — Trocknung bei 105°C DIN ISO 11465, DIN 38414-2, E-DIN EN 14346 und DIN 52183, — Gefriertrocknung DIN EN ISO 16720, — Lufttrocknung DIN ISO 11464, — Siebung (je Fraktion) DIN 18123: 2011-04, — Brechen von Proben DIN 19747: 2009-07, — Mahlen von Proben DIN 19747: 2009-07, — Homogenisieren DIN 19747: 2009-07, — Trockenrückstand DIN ISO 11465: 2006-12. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000, 71610000, 71620000, 71621000, 98300000 3) Menge oder Umfang Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst 1 Jahr, die sich um jeweils 1 Jahr verlängert. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre. Los-Nr: 6 Bezeichnung: Durchführung ökotoxikologischer Wirkungstests sowie Abholung der Proben an 6 Standorten in NRW 1) Kurze Beschreibung — Fischtoxität (Ei) DIN 38415-6 / 2003-08 und Abwasser-verordnung, — Leuchtbakterien Hemmtest DIN 38412 L34: 1997-07 in Verbindung mit DIN 38412-L341: 1993-10, — Daphnien-toxizitätstest DIN 38412-L30: 1989-03, — Algentest DIN 38412-L33: 1991-03, — umu-Test DIN 38415-T3: 1996-12, — Lemna-Test DIN EN ISO 20079 - L 49; 2006-12. 2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000, 71610000, 71620000, 71621000, 98300000 3) Menge oder Umfang Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe) 5) Zusätzliche Angaben zu den Losen Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst 1 Jahr, die sich um jeweils 1 Jahr verlängert. Die Höchstlaufzeit beträgt 4 Jahre.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

Keine.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die im Angebot enthaltenen Preise sind je Verfahren als Festpreise anzubieten und decken alle Leistungen ab. Alle anfallenden Nebenkosten wie z. B. Personal-, Materialund Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc. müssen in den Festpreisen enthalten sein. Hinsichtlich der Abholung der Proben ist eine standortunabhängige Abholpauschale anzubieten (Kosten pro Abholvorgang unabhängig vom Standort). Die Standorte sind in den Leistungsbeschreibungen genannt. Adressänderungen; Wegfall und Ergänzung von Abholorten innerhalb NRW behält der Auftraggeber sich vor. Nachträglich entstandene Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht erstattet. Die Rechnungslegung erfolgt quartalsweise. Die Rechnungen müssen den jeweiligen Einzelabruf sowie Abholdatum und -ort enthalten und sind bis zum 10.04., 10.07. und 10.10. eines Jahres vorzulegen (Posteingang Lanuv). Abweichend von der quartalsweisen Abrechnung erfolgt die Abrechnung im vierten Quartal bereits zum 20.11. (Posteingang Lanuv) eines Jahres. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers innerhalb der angebotenen Zahlungsfrist unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto. Es dürfen nur Einzelaufträge abgerechnet werden, wenn deren Ergebnisse komplett übermittelt wurden. Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (s. Anlage Formblatt Bietergemeinschaftserklärung).


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A), sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft d) Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG) e) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportofolie (maximal 4 DIN-A-4-Seiten) f) Bietergemeinschaftserklärung, soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben (Vordruck_Bietergemeinschaftserkärung)


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, Geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/. A) b) Hinweis: Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den/die Bieter anfordern, der/die einen Zuschlag erhalten soll(en).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs. a) auch zu den wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A). b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. c) Akkreditierung des Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 d) Los 1: nachgewiesene Akkreditierung für mindestens 80 % der geforderten Kombinationen von Matrix (Wasser oder Feststoff; s. Tabelle in der Leistungsbeschreibung) und Analysenverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierungsurkunde e) Los 2: nachgewiesene Akkreditierung für mindestens 80 % der geforderten Kombinationen von Matrix (Wasser oder Feststoff; s. Tabelle in der Leistungsbeschreibung) und Analysenverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierungsurkunde mit Anhang und Markierung der relevanten Verfahren) Mit Anhang und Markierung der relevanten Verfahren). f) Los 3: nachgewiesene Akkreditierung für mindestens 80 % der mit "Pflicht" gekennzeichneten Kombinationen von Matrix (Wasser oder Feststoff; s. Tabelle in der Leistungsbeschreibung) und Analysenverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierungsurkunde mit Anhang und Markierung der relevanten Verfahren). g) Los 4: nachgewiesene Akkreditierung für alle mit Pflicht gekennzeichneten Verfahren (s. Tabelle in der Leistungsbeschreibung) und Analysenverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierungsurkunde mit Anhang und Markierung der relevanten Verfahren). h) Los 6: nachgewiesene Akkreditierung für mindestens 80 % der geforderten Analysenverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierungsurkunde mit Anhang und Markierung der relevanten Verfahren). i) Lose 1, 2 und 6: Nachweis, dass die nicht durch die Akkreditierung abgedeckten Verfahren im Labor etabliert und validiert sind (Standardarbeitsanweisung und Validierungsdokument) j) Lose 3 und 4: Nachweis, dass die nicht durch die Akkreditierung abgedeckten Verfahren im Labor etabliert und validiert sind (Standardarbeitsanweisung und Validierungsdokument). Dies gilt auch für die als "Option" angebotenen Verfahren. k) Los 5: Nachweis, dass die nicht durch die Akkreditierung abgedeckten Verfahren im Labor etabliert sind (Standardarbeitsanweisung und Geräteliste).


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: EU 23/2012 zu 9243/62


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 6.11.2012 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 6.11.2012 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 7.12.2012


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. DIe Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte eroderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Elektronische Angebote sind nicht zulässig. Unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster DEUTSCHLAND Telefon: +49 2514111604 Internet-Adresse: www.brms.nrw.de Fax: +49 2514112165


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat. § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist Oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit desVergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 12.9.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127786 vom 14.09.2012