Titel | Ausführung von Generalplanungs- und Überwachungsleistungen Gymnasium Schönefeld | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | Vilco Scholz Architekturbüro Lindenstr. 1 15755 Teupitz | |
Ausführungsort | DE-15907 Lübben | |
TED Nr. | 172466-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben Fax: +49 3020649092 Telefon: +49 302064190 E-Mail: gymnasium@leinemann-partner.com Internet: www.dahme-spreewald.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Generalplanungs- und Überwachungsleistungen Gymnasium Schönefeld. II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Generalplanungs- und Überwachungsleistungen Gymnasium Schönefeld für den Schulneubau einschließlich Objektplanung, Planung Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, Brandschutzplanung, Bauphysik (z.B. energetische Nachweise, Schallschutz, Akustik, Fluglärm), erforderliche Baugrunduntersuchungen sowie notwendige Vermessungsleistungen. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.132.000,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71200000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE424 Hauptort der Ausführung: Schönefeld. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Am Standort Alt Schönefeld 37,39, 41 in 12529 Schönefeld soll auf dem Grundstück der Gemeinde Schönefeld bis Ende 2018 ein Schulgebäude in Massivbauweise mit ca. 4 500 m2 Bruttogeschoßfläche (BGF) zur Nutzung als 3-zügiges Gymnasium geplant und errichtet werden. Grundsätzlich ist die Nutzung des erschlossenen Grundstücks als Schulstandort mit 3 Etagen möglich. Aufgrund der Nähe zur Bahn und zum Flughafen sind möglicherweise erhöhte Schallschutzmaßnahmen zu planen. Die Kostengrenze des Auftraggebers beträgt 5 800 000 EUR brutto für die Kostengruppe 300-400 und 320 000 EUR brutto für die Außenanlagen (Kostengruppe 500). Auftraggeber wird zunächst der Landkreis Dahme-Spreewald. Für die Gemeinde Schönefeld besteht aufgrund einer Kooperationsvereinbarung ein Eintrittsrecht in den Vertrag.Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Lph 1-4). II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Planungskonzeption / Gewichtung: 40 Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters mit vergleichbaren Schulbauprojekten / Gewichtung: 15 Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 15 Preis - Gewichtung: 30 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die weiteren Stufen (Lph 5 und 6, Lph 7 und 8 sowie Lph 9) werden optional stufenweise beauftragt. Für die Gemeinde Schönefeld besteht jederzeit die Option, in den Vertrag anstelle des Landkreises Dahme-Spreewald einzutreten. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche Beratungsleistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Bei dem unter II.1.7 und V.2.4 genannten Wert handelt es sich um den ursprünglich geschätzten Auftragswert für die Lph 1-9 einschließlich besondere Leistungen. Die Abrechnung erfolgt stufenweise nach Vertrag, dem die HOAI zu Grunde liegt.. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung: Aufgrund eines sprunghaften Bevölkerungsanstiegs und einer Überbelegung der vorhandenen Kapazitäten in Gymnasien im Landkreis Dahme-Spreewald werden ab 2018 Kapazitäten für drei zusätzliche Klassen benötigt. Diese Entwicklung war nicht voraussehbar, da die bisherigen Prognosen einen Einwohnerrückgang in brandenburgischen Landkreisen prognostizierten. Der zusätzliche Kapäzitätsbedarf kann nach eingehender Untersuchung nur durch einen sofortigen Baubeginn und eine Inbetriebnahme des neu zu errichtenden Gymnasiums Ende 2018 abgedeckt werden. Nur so ist gewährleistet, dass der Landkreis Dahme-Spreewald seiner Plicht i.S.d. BbgSchulG nachkommt, die Schüler/innen zu versorgen. Nach eingehender Abwägung hat sich der Auftraggeber wegen der Dringlichkeit für ein beschleunigtes Verhandlungsverfahren unter Wahrung der verkürzten Mindestfristen mit Teilnahmewettbewerb und gegen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden. IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 035-063379 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 07.04.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dipl.-Ing.Arch. Vilco Scholz Lindenstr. 1 Teupitz 15755 Deutschland NUTS-Code: DE424 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.132.000,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331866-1719 Fax: +49 331866-1652 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.05.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 139357 vom 08.05.2017 |