Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bielefeld + Berg Landschaftplanung
Virchowstraße 16
22767 Hamburg
DE-20457 Hamburg
161788-2017
Abschnitt I:
I.1) HPA Hamburg Port Authority AöR
Brooktorkai 1
20457 Hamburg
Fax: +49 40/42847-2305
Telefon: +49 40/42847-2926
E-Mail: ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Internet: www.hamburg-port-authority.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en) Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Fahrrinnenanpassung: Ausgleichsmaßnahme Tideanschluss Billwerder Insel, Erstellung umweltfachlicher Unterlagen. Referenznummer der Bekanntmachung: EC-0322-17-V-EU
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90712000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Erstellung von Antragsunterlagen für die Einführung der Ausgleichsmaßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“ in das Planfeststellungsverfahren der Fahrrinnenanpassung: Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Fachbeitrag Artenschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan. Durchführung naturschutzfachlicher Kartierungen, die zur Vervollständigung der im Zusammenhang mit den Machbarkeitsüberlegungen vorliegenden Bestandsaufnahmen erforderlich sind.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Hamburg.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: A.1 Umweltverträglichkeitsstudie (UVS); A.2 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP). B.1 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB); B.2 Ausarbeitung des Untersuchungsprogramms; B.3 Ergänzende Biotoptypenerfassung; B.4 Ergänzende faunistische Erfassungen; B.5 Ergänzende Leistungen UVS; B.6 Allgemeinverständliche Zusammenfassung (AVZ); B.7 Zuarbeit zum technischen Erläuterungsbericht; B.8 Planungs- und verfahrensbegleitende Leistungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden Erläuterung: In seinem Urteil vom 9.2.2107 zur Klage der Umweltverbände gegen die Fahrrinnenanpassung hat das BVerwG entschieden, dass die Schaffung des Flachwasserbereiches Spadenlander Busch/Kreetsand keine Kohärenzmaßnahme (Ökologische Ausgleichsmaßnahme für europäische Natura 2000 Gebiete) ist. Als Ersatz sind neue Kohärenzmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel zu planen und in das Kohärenzprogramm der Fahrrinnenanpassung aufzunehmen. BWVI und BUE haben geprüft, welche derzeit geplanten Naturschutzprojekte als neue Kohärenzmaßnahme in Frage kommen. Im Bereich der FHH ist das nur die Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“. Sie wurde bisher von LSBG und Hamburg Wasser als Kohärenzmaßnahme für eigene Projekte geplant. Die umweltplanerischen Aufgaben in der bisherigen Planung auf der Billwerder Insel hat bislang das Landschaftsplanungsbüro Bielfeldt + Berg GmbH bearbeitet. Um auf dem bereits erreichten Arbeitsstand aufsetzen zu können und das im Rahmen der bisherigen mehrjährigen Befassung entstandene Vorwissen zu nutzen, soll das Landschaftsplanungsbüro Bielfeldt + Berg beauftragt werden. Die Machbarkeit der Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“ in wasserbaulicher und naturschutzfachlicher Hinsicht wurde mit positivem Ergebnis geprüft. Die BWVI erwartet, dass die Maßnahme „Tideanschluss Billwerder Insel“ bis zum Ende des Jahres 2017 genehmigungsreif ist. Nur bei sofortigem Beginn der erforderlichen Planungsschritte ist es möglich, dieses Zeitziel zu erreichen. Konkret bedeutet das, dass die technischen Planer und die Umweltplaner umgehend mit der Weiterentwicklung der vorliegenden Konzeptstudie beginnen müssen, und dass die Umweltplanung unverzüglich mit der Erarbeitung der umweltfachlichen Unterlagen beginnen. Die Vergabe erfolgt gem. § 13 (2) Nr. 3 und 4 SektVO.
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: EC-0322-17-V-EU Bezeichnung des Auftrags: Fahrrinnenanpassung: Ausgleichsmaßnahme Tideanschluss Billwerder Insel, Erstellung umweltfachlicher Unterlagen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 25.04.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Bielefeld + Berg Landschaftplanung Virchowstraße 16 Hamburg 22767 Deutschland NUTS-Code: DE600 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Neuenfelderstraße 19 Hamburg 21109 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 GWB 2016.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.04.2017