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Titel

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Verrichtung von geotechnischen Erkundungsbohrungen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)

Ausführungsort

DE-60486 Frankfurt am Main

TED Nr.

217973-2017

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) DB Netz AG (Bukr 16)

Theodor-Heuss-Allee 7

60486 Frankfurt am Main

Fax: +49 6926543457

Telefon: +49 6926545687

 

E-Mail: stefanie.cerajewski@deutschebahn.com

Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bohrerkundungen Kirschhofener Tunnel, Fachinger Tunnel und Kalkofener Tunnel. Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI26443

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45221000

 

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Geotechnische Erkundungsbohrungen, Feldversuche und Laborversuche.

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45221000

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE723 Hauptort der Ausführung: 35781 Weilburg.

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ausführung in den drei Tunneln Kirschhofen, Fachingen und Kalkofen unter Sperrung des Arbeitsgleises (teilweise Teilsperrung, teilweise Vollsperrung) sowie im freien Gelände. Es sind geotechnisch schwierige Verhältnisse zu erwarten. Entsprechend ist die Bohrausrüstung fallweise umzurüsten.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 074-143145

 

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

 

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Bohrerkundungen Kirschhofener Tunnel, Fachinger Tunnel und Kalkofener Tunnel Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

 

V.2) Auftragsvergabe

 

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 06.06.2017

 

V.2.2) Angaben zu den Angeboten

 

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)

 

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

 

V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.06.2017

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 139651 vom 12.06.2017

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