Titel | Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra (WAZV-AO) Kindleber Straße 188 99867 Gotha | |
Ausführungsort | DE-99867 Gotha | |
Frist | 12.08.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 222340-2013 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra (WAZV-AO) Kindleber Straße 188 Kontaktstelle(n): Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra 99867 Gotha DEUTSCHLAND Telefon: +49 362138730 Fax: +49 3621387435 Weitere Auskünfte erteilen: PICON GmbH Glashütter Str. 101 Zu Händen von: Herrn Wustmann 01277 Dresden DEUTSCHLAND Telefon: +49 3512118520, Fax: +49 3512118510 E-Mail: wu@picon-ingenieur.de Internet: picon-ingenieur.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Sonstige: Wasser- und Abwasserzweckverband I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Abwasserentsorgung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Verwertung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserreinigung des WAZV-AO II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ohrdruf NUTS-Code DEG0C II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Transport sowie Verwertung von Schlämmen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser des WAZV-AO (AVV-Nr.: 190805) ab 01.01.2014 bis 31.12.2018. Der überlassene Klärschlamm ist landwirtschaftlich bzw. landschaftsbaulich zu verwerten. Die zur Zeit geltenden Grenzwerte nach der Klärschlammverordnung werden deutlich unterschritten. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90510000 II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2) Menge oder Umfang des Auftrags II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Kläranlage Ohrdruf: 2.900 t/a (27 % TS) Kläranlage Crawinkel: 330 m³/a (4,5 % TS) Kläranlage Wölfis: 100 bis 300 m³/a (ca. 4 % TS) ab voraussichtlich 2015 (Anlage befindet sich derzeit noch im Bau) II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2014. Abschluss 31.12.2018 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Mindestdeckung einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils Euro 2,0 Millionen je Schadensfall für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, für die Laufzeit des Vertrags, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, vorzulegen spätestens mit Beginn der Leistungen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder beschränkt sein. Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 20.000 Euro. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: § 17 VOL/B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B – in der Fassung 2003 vom 5. August 2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 128a vom 23.9.2003. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Es ist keine besondere Rechtsform verlangt. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters zu übergeben und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis (Eigenerklärung) darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. 2. Darstellung (Eigenerklärung) der Einbindung des Unternehmens in einem Konzern (Begriff: § 18 Aktiengesetz) unter Angabe der Firmierung aller Konzernmitglieder. Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben. 3. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A 2009 auf Formular des Auftraggebers. Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben. 4. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Insolvenz- und Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A 2009 auf Formular des Auftraggebers. Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Berufshaftpflichtdeckung. Vorlage der Kopie der Versicherungspolice. Im Fall von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied zu erbringen. 2. Erklärung (Eigenerklärung) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. „Besondere Leistungsart“: Verwertung von Klärschlämmen. Im Fall von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied zu erbringen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Mindestdeckung: Jeweils Euro 2,0 Million für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder beschränkt sein. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber: – bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, – bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig. Zunächst genügt eine Eigenerklärung, den Referenzen ist jedoch eine Kontaktadresse zum jeweiligen Auftraggeber beizufügen, bei welcher der Auftraggeber gemachte Angaben kontrollieren könnte. 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. 3. Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. 4. Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Die Liste muss Referenzen zur landwirtschaftlichen/landschaftsbaulichen Verwertung von Klärschlämmen ausweisen. Der jeweilige Verwertungsweg ist zu beschreiben. Nachweis, dass das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre für mindestens einen öffentlich-rechtlichen Abfallerzeuger Klärschlämme entsorgt hat oder derzeit entsorgt. Es sind Angaben zu den verwerteten Mengen und der Größe der dafür genutzten Flächen zu machen. 2. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Verwertung von Klärschlämmen durch Vorlage einer Kopie des aktuellen und gültigen Zertifikats. Ausländische Unternehmen haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, in welchem die zertifizierten Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte und Anlagen sowie die Abfallarten, genau zu bezeichnen sind. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Niedrigster Preis. Gewichtung 100 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: P13-018 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 89-151468 vom 8.5.2013 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 25 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden erst versendet, wenn die Kosten entrichtet sind. Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto: Empfänger: PICON GmbH Konto-Nr.: 0221 017 402 BLZ: 850 503 00 IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 12.8.2013 - 11:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots. Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen. 2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. 3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. 4. Soll die Ausführung eines Teils des Auftrags über die Erbringung von Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so ist bereits bei Abgabe des Angebots ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen vorzulegen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Nachunternehmen auch zu benennen und die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Dies sind jedenfalls aktuelle Nachweise über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (Eigenerklärung reicht jeweils aus) sowie die Erklärung nach § 10 ThürVgG (ILO-Kernarbeitsnormen) und § 11 ThürVgG (Tariftreue und Entgeltgleichheit) auf den Formularen der Vergabestelle. Darüber hinaus sind folgende Nachweise oder Erklärungen, welche für die Eignung des Nachunternehmers von Bedeutung sind, vorzulegen: - von Transportunternehmen: ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln und Befördern von Abfällen 5. Soweit für Zwecke der Abgabe Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen. 6. Zur Ermittlung des niedrigsten Preises wird bei unterschiedlichen Schlämmen (entwässerter Schlamm und Nasschlamm) das jeweils in der Leistungsbeschreibung angegebene Jahresmittel der anfallenden Mengen zugrunde gelegt und mit dem angebotenen, spezifischem Preis multipliziert. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen Weimarplatz 4 99423 Weimar DEUTSCHLAND Telefon: +49 36137737276 Fax: +49 36137739354 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen. GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114; 2009 I S. 3850), das durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.7.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129149 vom 07.07.2013 |