Titel | Lieferung von Messgeräten für die Magnetotellurik zur Erweiterung bestehender Messsysteme | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Auftragnehmer | Phoenix Geophysics 3781 Victoria Park Avenue, Unit 3 M1W 3K5 Toronto Kanada | |
Ausführungsort | DE-30655 Hannover | |
TED Nr. | 268965-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Stilleweg 2 30655 Hannover Fax: +49 511643-532656 E-Mail: christoph.vinke@lbeg.niedersachsen.de Internet: www.bgr.bund.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Bundesoberbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Geowissenschaften und Rohstoffe I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Lieferung von Messgeräten für die Magnetotellurik. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dar es Salaam, Tansania. NUTS-Code II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Lieferung von Messgeräten für die Magnetotellurik zur Erweiterung bestehender Messsysteme. II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 38260000 Beschreibung: Geophysikalische Instrumente zur Messung der Magnetfeldstärke. II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart IV.2) Zuschlagskriterien IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z.5-1/B00503-03_03/2017-1363 10086945 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 101-4500108122 Los-Nr: Lieferung von Messgeräten für die Magnetotellurik V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 07.07.2017 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Phoenix Geophysics 3781 Victoria Park Avenue, Unit 3 M1W 3K5 Toronto Kanada Internet-Adresse:Internet: www.phoenix-geophysics.com Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.2) Zusätzliche Angaben: VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn Deutschland E-Mail: vk@Bundeskartellamt.de Internet-Adresse: Internet: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Fax: +49 2289499163 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB erstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Deutschland Internet: www.bmwi.de VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07.07.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 139958 vom 13.07.2017 |