Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Transport und teilweise Entsorgung
Drucken  
VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerAltmärkische Entsorgung und Transport
Industriestrasse 2
39590 Tangermünde
AusführungsortDE-39288 Burg
TED Nr.259185-2017
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landkreis Jerichower Land

Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Sachgebiet Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Bahnhofstraße 9

39288 Burg

Fax: +49 3921-949-9531


E-Mail: vergabestelle@lkjl.de

Internet: www.lkjl.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bewirtschaftung von Kleinannahmestellen für den Landkreis Jerichower Land.


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90510000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Transport und teilweise Entsorgung von an einer, optional zwei Kleinannahmestellen im Landkreis angenommenen Abfällen für den Landkreis Jerichower Land nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90512000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE06 Hauptort der Ausführung: Übernahme der Abfälle an den Kleinannahmestellen Burg und optional Genthin und Transport zu der vom Auftraggeber vorgehaltenen bzw. der vom Auftragnehmer gestellten Entsorgungsanlage.


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Transport und z. T. Entsorgung von an der Kleinannahmestelle Burg, optional an der Kleinannahmestelle Genthin angenommenen Abfällen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: — Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG um ein Jahr. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes anzuzeigen. — Optional: Erbringung der Leistung am Standort in Genthin. Der Standort in Genthin wird derzeit errichtet und wird voraussichtlich ab dem 1.4.2018 in Betrieb genommen. Die Leistung in Genthin ist ab einer Woche vor der geplanten Eröffnung zu erbringen. Diese kann im Zeitraumvom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 liegen und ggf. auch ganz entfallen. Aufgrund dieser Unsicherheit ist die Leistung optional ausgeschrieben. Die Option wird spätestens 3 Monate vor der Eröffnung ausgeübt.


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Durchführung der Entsorgungsleistungen in Verantwortung des Auftragnehmers ist örtlich nicht beschränkt.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Transport und Entsorgung von an Kleinannahmestellen im Landkreis Jerichower Land angenommenen Abfällen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 11.06.2017


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Altmärkische Entsorgung und Transport GmbH Industriestraße 2 Tangermünde 39590 Deutschland NUTS-Code: DEE0D Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland Fax: +49 345-5141115 Internet: www.lvwa.sachsen-anhalt.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:


§ 160 GWB lautet:


(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.


(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.


(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:


(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.


(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Auftragsberatungsstelle Landes Sachsen-Anhalt Alter Markt 8 Magedeburg 39104 Deutschland Telefon: +49 391-6230446 Fax: +49 391-6230447


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.07.2017

VeröffentlichungGeonet Vergabe 139892 vom 10.07.2017