Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Bauarbeiten für Flugzeugabstellflächen, Errichtung eines Vorfeldes
Drucken  
VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)
AuftragnehmerMax Bögl Bauservice GmbH & Co. KG
Max-Bögl-Str. 1
92369 Sengenthal
AusführungsortDE-12521 Berlin
TED Nr.297769-2017
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Einkauf/Bauvergabe

12529 Berlin


E-Mail: einkauf@berlin-airport.de

Internet: www.berlin-airport.de

Internet: www.berlin-airport.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.6) Haupttätigkeit(en) Flughafenanlagen


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Errichtung Hangarvorfeld SF1. Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2016-0443 (Aktenzeichen des Auftraggebers)


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45235320


II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines Vorfeldes (Hangarvorfeld SF1) mit Anschluss an das Rollbahnsystem. Ferner werden zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers Stauraumkanäle, zentrale und dezentrale Bodenfilteranlagen errichtet. Die Baumaßnahme umfasst auch u. a. die Errichtung der elektrotechnischen Ausrüstung inkl. der Anpassung der bestehenden Steuerung der Befeuerungstechnik des Herstellers Honeywell sowie die in diesem Zuge erforderlichen Anpassungen an den derzeitigen Bestand der Befeuerungsanlagen des Flughafens BER.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45112000 45235310 45231100 45311000 45233120 45232453 45111100 34997200 45235100


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE406 Hauptort der Ausführung: Landkreis Dahme Spreewald.


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das zukünftige Hangarvorfeld SF1 ist westlich der Rollbahn Tango zu realisieren und erstreckt sich nördlich des airberlin Vorfeldes. Das Hangarvorfeld wird mittels Auf- und Abrollbereichen an die Bestandsrollbahn Tango angeschlossen. Die Inbetriebnahme des nördlichen Teils des Vorfeldes ist im 1. Halbjahr 2018 vorgesehen. Die Gesamtinbetriebnahme ist für das zweite Halbjahr des Jahres 2018 avisiert. Der Großteil des Baubereiches wird während der Bauzeit aus dem Luftsicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG ausgegrenzt. Weitere Arbeiten sind im Luftsicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG zu verrichten. Zur Ableitung des Niederschlagswassers des Hangarvorfeldes sind Stauraumkanäle zu errichten. Einer der Kanalabschnitte liegt südlich des Rollweges C im Luftsicherheitsbereich nach § 8 LuftSiG, verortet zwischen der Rollbahn T und dem Vorfeld E. Im Zuge der Errichtung der Flugbetriebsflächen ist eine Erweiterung der zentralen und dezentralen Bodenfilter am Flughafen erforderlich. Daher werden die zentralen Bodenfilter BF 2 (Niederschlagswasser Klasse B) und BF 3 (Niederschlagswasser Klasse C) südlich der Start-/Landebahn 07R/25L errichtet. Voraussichtlicher Leistungsumfang (alle Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):


Verkehrsanlagen — ca. 60 000 m2 Neubau Flugbetriebsflächen in Betonbauweise, — ca. 4 000 m2 Neubau Flugbetriebsflächen und Schulter in Asphaltbauweise, — ca. 1 000 m Entwässerungsrinnen, — ca. 7 000 m2 Neubau Betriebsstraßen in Asphaltbauweise, — ca. 80 000 m3 Erdbau (Mineral- und Oberboden), — ca. 6 000 m2 Rasenansaat.


Entwässerungsanlagen/Bodenfilter — ca. 1 000 m Neubau Entwässerungsleitungen bis DN 1600, — ca. 2 500 m Neubau Drainageleitungen bis DN 600, — ca. 200 m Neubau Druckrohrleitungen bis DN 1000, — ca. 30 St. Neubau Schachtbauwerke bis DN 1500, — ca. 10 St. Neubau Tangentialschächte, — ca. 4 St. Neubau Schachtkammern, — ca. 65 000 m3 Erdaushub für Bodenfilter, — ca. 30 000 m2 Verlegung von PE-HD-Folie für Bodenfilter, — ca. 40 000 m3 Liefern/Einbau von Filtermaterial für Bodenfilter, — ca. 25 000 m3 Liefern/Einbau von versickerungsfähigem Boden für Bodenfilter.


Kabelleitungstiefbau / Tiefbau für flughafenspezifische Ausrüstung — ca. 40 St. Kabelschachtbauwerke, — ca. 3 000 m Kabelschutzrohre /-trassen (DN 110 / DN 150), — ca. 2 000 m Leitung für Schachtentwässerung DN 150, — ca. 40 St. Neubau Schachtbauwerke bis DN 1500 (Schachtentwässerung), — ca. 2 000 m Sekundärverrohrung.


Flughafenspezifische Anlagen — ca. 5 St. Vorfeldbeleuchtungsmaste, — ca. 100 St. Randfeuer und Beschilderung, — ca. 3 000 m MS- und NS-Kabel, — ca. 6 000 m LWL-Außenkabel, — ca. 500 m FM-Außenkabel, — ca. 10 000 m Primärkabel Befeuerung, — ca. 5 St. Videokameras Außenbereich.


Abbruch / Rückbau — ca. 15 000 m2 Verkehrsflächen Asphalt- und Betonbauweise, — ca. 600 m Entwässerungsrinnen, — ca. 550 m Kabelschutzrohre inkl. Schachtbauwerke.


Sonstiges, — Markierungsarbeiten — Elektronische Mess-, Steuerung-, Regeltechnik (EMSR-Technik), — Anpassung von temporären Sicherheitszäunen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Option 1: Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)). Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Der AG kann Anordnungen i. S. d. (§§ 1 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Bau-/Planungstermine und –zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in den nachfolgend getroffenen Festlegungen. Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderte oder zusätzliche Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Abs. 5 ff. Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Vergabeunterlagen werden aus Sicherheitsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben bzw. Bietern zur Verfügung gestellt. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL Internet: secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 249-458938


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung


Abschnitt V: Auftragsvergabe


Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Errichtung Hangarvorfeld SF1 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 07.07.2017


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Max Bögl Stiftung & Co. KG Max-Bögl-Straße 1 Sengenthal 92369 Deutschland NUTS-Code: DE Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


1. Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 100 Abs. 1, Nr. 2a GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.


2. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) verwendet werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens zum 11.1.2016 vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) an die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: Internet: secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Ausschreibungsverfahren zu nutzen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. Weitere zwingend zu beachtende Angaben – vgl. URL Internet: secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331/866-1719 Fax: +49 331/866-1652 Internet: www.mwe.brandenburg.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden. 4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten. Gemäß Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Anlage XII C Nr. 19 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf den folgenden Link, Ziffer VI.4.3) verwiesen: (URL) secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 Deutschland Telefon: +49 228/9499-0 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228/9499-400 Internet: www.bundeskartellamt.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.07.2017

VeröffentlichungGeonet Vergabe 140159 vom 01.08.2017