Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Kreis Herford, Zentrale Vergabestelle
Amtshausstr. 3
32051 Herford
Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH
Dieselstr. 11
32130 Enger
DE-32130 Enger
9594-2018
Abschnitt I:
I.1) Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger
Bahnhofstraße 39
32130 Enger
Telefon: +49 5221131341
Fax: +49 522113173100
E-Mail: vergabestelle@kreis-herford.de
Internet: www.enger.de/Rathaus/Dienststellen/Wirtschaftsbetrieb-Stadt-Enger
Kontaktstelle(n): Kreis Herford, Zentrale Vergabestelle, Frau Anna Glomb, Amtshausstr. 3, 32051 Herford
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Komunalbetrieb
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Stadt Enger, Wirtschaftsbetriebe – Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung eines Retentionsbodenfilters
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71322000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Erbringung von Ingenieurleistungen für die Planung des Neubaus eines Retentionsbodenfilters in Enger
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 213.943,56 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA43 Hauptort der Ausführung: Enger
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Planung des Neubaus eines Retentionsbodenfilters einschließlich des Umbaus der Regenüberlaufbecken, des Neubaus von Kanaälen mit Straßenquerungen und entsprechendem Straßenbau. Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung) gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1 – einschließlich der Besonderen Leistungen: — LPH 5: Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung, Koordination des Gesamtprojekts, — LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten, — LPH 8: Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen, Erstellen eines Bauwerksbuchs, Erstellen von Bestandsplänen; Örtliche Bauüberwachung, — LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1 – (bei LPH 5 ohne die Grundleistungen c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen und f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung) einschließlich der Besonderen Leistungen: — LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten, Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr), — LPH 8: Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand, — LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60 Preis - Gewichtung: 40
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben Das Projekt wird aus Landesmitteln gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwassserbeseitung NRW“ finanziert.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 155-322192
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Stadt Enger, Wirtschaftsbetriebe – Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung eines Retentionsbodenfilters Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 19.12.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Bockermann Fritze Ingenieur, Consult GmbH Dieselstraße 11 Enger 32130 Deutschland NUTS-Code: DEA43 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 213.943,56 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Vergabestelle: Der Kreis Herford führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „www.owl-vergabeportal.de“ durch. Die Unterlagen können dort ausschließlich elektronisch abgerufen werden. Ein Zusenden der Unterlagen per Post ist nicht möglich. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Beteiligung an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Str. 9 Münster 48147 Deutschland Fax: +49 2514112165
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(...);
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.01.2018