Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Datenanalyse von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen
Drucken  
VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerEFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH
Ostraße 2-18
48145 Münster
AusführungsortDE-55116 Mainz
TED Nr.137930-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Fax: +49 613116172250

Telefon: +49 6131162250


zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de

Internet: www.mwvlw.rlp.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Fernerkundung 2018-2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 02 108-00018/2017-005


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72316000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen ist die Fernerkundung (FEK) ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle (VOK) für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Förderantrag angegebenen Fläche. Die Kontrolle durch Fernerkundung wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster abzuwickeln. Die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung ist Gegenstand des vergebenen Dienstleistungsauftrags.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 979.995,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71354000 71355000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB Hauptort der Ausführung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz Weitere: Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum – DLR Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel…


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Dienstleistungsauftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Rheinland-Pfalz. Es sollen ca. 95 % der Vor-Ort-Kontrollen bei den Direktzahlungen und ein Teil der Vor-Ort-Kontrollen bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und der Förderung des Ökolandbaus per Fernerkundung durchgeführt werden. Der Auftragnehmer kontrolliert mittels FEK während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen von flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen eingereicht wurden.


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Kenntnisse / Gewichtung: 21,28 % Qualitätskriterium - Name: Detaillierte Beschreibung der Methodik / Gewichtung: 30,45 % Qualitätskriterium - Name: Beschreibung des Projektmanagements / Gewichtung: 6,09 % Qualitätskriterium - Name: Zeitplanung / Gewichtung: 12,18 % Preis - Gewichtung: 30 %


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Förderung des Ökolandbaus


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 007-011548


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 02 108-00018/2017-005 Bezeichnung des Auftrags: Fernerkundung 2018-2021 Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 09.03.2018


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH Oststraße 2-18 Münster 48145 Deutschland NUTS-Code: DEA33 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 979.995,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: Befliegung der digitalen Luftbild-Rohdaten; externe Qualitätskontrolle.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY6J3


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland Telefon: +49 6131162234 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Fax: +49 6131162113 Internet: www.mwvlw.rlp.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 Mainz 55116 Deutschland E-Mail: zentralevergabestelle@mwvlw.rlp.de Fax: +49 613116172250 Internet-Adresse: Internet: www.mwvlw.rlp.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 28.03.2018

VeröffentlichungGeonet Vergabe 143621 vom 03.04.2018