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Titel
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Durchführung von Baureifmachung und Abräumung
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)
AuftragnehmerSWIETELSKY Baugesellschaft m.b.H.
Falkensteinstr. 2
83278 Traunstein
AusführungsortDE-83395 Freilassing
TED Nr.150323-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Freilassing

Münchener Straße 15

83395 Freilassing

Fax: +49 86543099-675

Telefon: +49 86543099-650


E-Mail: vergabestelle@freilassing.de

Internet: www.freilassing.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ex post VoT Neubau Badylon – Vorbereitende Maßnahmen Landschaftsbau Referenznummer der Bekanntmachung: VE 501.01


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45111000


II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen des Landschaftsbaus sollen die wesentlichen Geländemodellierungsarbeiten und die technische Gebäudeausrüstungen in den Außenanlagen von HLS und ELT erbracht werden.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 684.939,75 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45112000 45112600 45332300 45310000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE215 Hauptort der Ausführung: Badylon Freilassing Laufener Straße 22 83395 Freilassing


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Landschaftsbau (CPV 45111000-8, 45112000-5, 45112600-1) Ca. 300 m Bauzaun Ca. 72 St. Wurzelstock roden Ca. 3 200 m2 Wurzelschicht roden Ca. 3 650 m2 Pflanzl. Bodendecke abräumen Ca. 135 m Sitzmauer abbrechen Ca. 230 m Zaunanlage abbrechen Ca. 1 300 m2 Geotextil Rückbauen Ca. 600 m3 Oberbodenabtrag Ca. 800 m3 Unterbodenabtrag Ca. 9 700 m3 Unterboden liefern Ca. 10 500 m3 Auffüllung / Geländemodellierung Ca. 500 t Boden verwerten Ca. 120 t Betonabfall entsorgen Ca. 80 t Wurzelstöcke entsorgen TGA HLS (CPV 45332300-6) Ca. 1 000 m Grabenaushub HLS Ca. 725 m KG Rohr einbauen Ca. 250 St. KG Formteile Ca. 725 m Kamerabefahrung Ca. 13 St. Schächte setzen Ca. 2 St. Rigolen bauen Ca. 365 m Wasserleitung bauen TGA ELT (CPV 45310000-3) Ca. 1 340 m Grabenaushub ELT Ca. 4 700 m Kabelschutzrohre verlegen


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: VE 501.01 Bezeichnung des Auftrags: Vorbereitende Maßnahmen Landschaftsbau Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.03.2018


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Swietelsky Baugesellschaft m.b.H. Falkensteinstraße 2 Traunstein 83278 Deutschland NUTS-Code: DE21M Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 684.939,75 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5CYNMW


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@re-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847 Internet: www.regierung.oberbayern.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksam- keit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder; 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@re-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847 Internet: www.regierung.oberbayern.de


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 06.04.2018

VeröffentlichungGeonet Vergabe 143801 vom 09.04.2018