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Titel
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Planungskonzept für Regionalplan Südhessen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerAS+P Albert Speer + Partner GmbH
Hedderichstr. 108-110
60596 Frankfurt
AusführungsortDE-64225 Darmstadt
TED Nr.179605-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Hessische Competence Center

– Zentrale Beschaffung-

Rheingaustraße 186

65203 Wiesbaden

Fax: +49 611/6939-400

Telefon: +49 611 / 6939-0


E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de

Internet: vergabe.hessen.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planungskonzept Regionalplan Südhessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2017-0230


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Planungskonzept Regionalplan Südhessen.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 501.489,45 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71241000 71242000 71243000 71318000 71410000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE711 Hauptort der Ausführung: Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt und Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die zentrale Aufgabe der Regionalplanung besteht in der Erarbeitung eines Regionalen Planungskonzeptes, in dem die Themen Siedlungs-/Wohnbauflächen sowie Industrie-/Gewerbeflächen sowie Logistikzentren im Zusammenhang betrachtet werden sollen, damit bestehende Flächenkonkurrenzen und Nutzungskonflikte gelöst werden können. Zusammengefasst soll der Auftrag in vier Arbeitsschritten, jeweils in enger Abstimmung in einem kooperativen Prozess zwischen der Oberen Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung relevanter Akteure in Südhessen als Gesamtpaket erarbeitet werden: 1. Evaluierung des vorhandenen Planwerks Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (Text und kartographische Festlegungen) im Bereich Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren durch Auswertung von kommunalen Bauleitplanungen und raumbedeutsamer Maßnahmen der Jahre 2007 bis 2017; 2. Entwicklung eines Leitbildes regionaler Siedlungssteuerung; 3. Entwicklung eines Planungskonzeptes für die Planungsregion Südhessen bezüglich Siedlungs-, Industrie-/Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, auf Basis der Bevölkerungsprognose 2030, einer Wohnungsbedarfsprognose und unter Berücksichtigung vom Auftraggeber bzw. von den zuständigen hessischen Ministerien erstellten raumbezogenen Konzepte, Pläne und Gutachten; 4. Konkretisierung der Ergebnisse in Form von Gemeindesteckbriefen, jedenfalls für die Ober- und Mittelzentren. Das Verständnis der regionalplanerischen Zielvorgaben des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 ist für die Erarbeitung des Regionalen Raumkonzeptes zwingende Voraussetzung. Die Obere Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen soll dabei unterstützt werden, eine qualifizierte planerische Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans für die Regionalversammlung Südhessen als Träger der Regionalplanung zu erarbeiten. Hierfür sind innovative Arbeitsformen und Lösungsansätze erforderlich. Die konkrete Zusammenarbeit des Auftraggebers wird in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt und soll auch Akteure aus der Region einbeziehen. Die regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten Siedlung sowie Vorranggebieten Industrie und Gewerbe im Geltungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beinhaltet zugleich die auf gemeinsamen Beschlüssen der Regionalversammlung Südhessen sowie der Verbandskammer des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main beruhende Darstellung entsprechender Bauflächen nach § 5 Baugesetzbuch. Die Erstellung eines Regionalen Raumkonzeptes erfordert daher auch die frühzeitige und intensive Abstimmung mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept und Präsentation / Gewichtung: 60,00 Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40,00


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Regionalverband Frankfurt Rhein Main ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) für die Erstellung eines gemeinsamen Landschaftsplanes für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt Rhein-Main gemäß den §§ 9 und 11 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) zuständig. Außerhalb des Gebietes des Ballungsraums Frankfurt Rhein-Main ist ein Landschaftsplan nicht erforderlich. Die Erstellung erfolgt parallel zu dem vorliegenden Auftrag. Der Landschaftsplan ist als Teil des Gemeinsamen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main als Regionaler Flächennutzungsplan in den Regionalplan Südhessen zu integrieren. Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen sind die Ziele der Raumordnung zu beachten, Grundsätze zu berücksichtigen. Da der gemeinsame und integrierte Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main sowie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zunächst parallel und unabhängig voneinander erstellt werden, sind beide Planungen anschließend in einem iterativen Prozess aufeinander abzustimmen. Der Grundsatz kooperativer Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Ballungsraums Frankfurt Rhein-Main wird es erfordern, dass nicht nur einseitig der Landschaftsplan angepasst wird. Vielmehr wird auch das vorliegend zu entwickelnde Plankonzept im Einzelfall anzupassen sein. Der Auftraggeber behält sich ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht vor, den künftigen Auftragnehmer insoweit mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Option wird folgende Leistungen umfassen: — Ermittlung der Diskrepanzen zwischen dem Gemeinsamen Landschaftsplan und den sich aus dem vorliegend zu erarbeitenden Plankonzept ergebenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, — Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Überwindung dieser Diskrepanzen durch Anpassung entweder der Ziele und Grundsätze oder des Landschaftsplans, — Teilnahme an Besprechungen mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main Der Auftragswert der Option/Leistungserweiterung wird auf 30 000 € brutto geschätzt. Gegebenenfalls ist es möglich, die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main bereits im Rahmen des jeweiligen Aufstellungsprozesses (Ziele und Grundsätze der Raumordnung/Landschaftsplan) vorzunehmen. In diesem Fall braucht von der Option kein Gebrauch gemacht zu werden. Die optionale Leistungserweiterung erfolgt zu den gleichen Bedingungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrages festgelegten Honorarsätze (siehe Leistungsverzeichnis/Preisblatt).


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 237-492367


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Planungskonzept Regionalplan Südhessen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.04.2018


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde AS+P Albert Speer + Partner GmbH Hedderichstraße 108-110 Frankfurt 60596 Deutschland NUTS-Code: DE712 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 501.489,45 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 Darmstadt 64283 Deutschland Telefon: +49 6151/126603 Fax: +49 6151/125816


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung – Zentrale Beschaffung Rheingaustraße 186 Wiesbaden 65203 Deutschland Telefon: +49 611 / 6939-0 E-Mail: Beschaffung@hcc.hessen.de Fax: +49 611/6939-400


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.04.2018

VeröffentlichungGeonet Vergabe 144183 vom 03.05.2018