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Titel

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Planungskonzept für Regionalplan Südhessen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftragnehmer

AS+P Albert Speer + Partner GmbH
Hedderichstr. 108-110
60596 Frankfurt

Ausführungsort

DE-64225 Darmstadt

TED Nr.

179605-2018

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Hessische Competence Center

– Zentrale Beschaffung-

Rheingaustraße 186

65203 Wiesbaden

Fax: +49 611/6939-400

Telefon: +49 611 / 6939-0

 

E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de

Internet: vergabe.hessen.de

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planungskonzept Regionalplan Südhessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2017-0230

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Planungskonzept Regionalplan Südhessen.

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 501.489,45 EUR

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71241000 71242000 71243000 71318000 71410000

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE711 Hauptort der Ausführung: Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt und Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die zentrale Aufgabe der Regionalplanung besteht in der Erarbeitung eines Regionalen Planungskonzeptes, in dem die Themen Siedlungs-/Wohnbauflächen sowie Industrie-/Gewerbeflächen sowie Logistikzentren im Zusammenhang betrachtet werden sollen, damit bestehende Flächenkonkurrenzen und Nutzungskonflikte gelöst werden können. Zusammengefasst soll der Auftrag in vier Arbeitsschritten, jeweils in enger Abstimmung in einem kooperativen Prozess zwischen der Oberen Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung relevanter Akteure in Südhessen als Gesamtpaket erarbeitet werden: 1. Evaluierung des vorhandenen Planwerks Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (Text und kartographische Festlegungen) im Bereich Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren durch Auswertung von kommunalen Bauleitplanungen und raumbedeutsamer Maßnahmen der Jahre 2007 bis 2017; 2. Entwicklung eines Leitbildes regionaler Siedlungssteuerung; 3. Entwicklung eines Planungskonzeptes für die Planungsregion Südhessen bezüglich Siedlungs-, Industrie-/Gewerbeflächen einschließlich Logistikzentren in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, auf Basis der Bevölkerungsprognose 2030, einer Wohnungsbedarfsprognose und unter Berücksichtigung vom Auftraggeber bzw. von den zuständigen hessischen Ministerien erstellten raumbezogenen Konzepte, Pläne und Gutachten; 4. Konkretisierung der Ergebnisse in Form von Gemeindesteckbriefen, jedenfalls für die Ober- und Mittelzentren. Das Verständnis der regionalplanerischen Zielvorgaben des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 ist für die Erarbeitung des Regionalen Raumkonzeptes zwingende Voraussetzung. Die Obere Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen soll dabei unterstützt werden, eine qualifizierte planerische Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans für die Regionalversammlung Südhessen als Träger der Regionalplanung zu erarbeiten. Hierfür sind innovative Arbeitsformen und Lösungsansätze erforderlich. Die konkrete Zusammenarbeit des Auftraggebers wird in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt und soll auch Akteure aus der Region einbeziehen. Die regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten Siedlung sowie Vorranggebieten Industrie und Gewerbe im Geltungsbereich des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beinhaltet zugleich die auf gemeinsamen Beschlüssen der Regionalversammlung Südhessen sowie der Verbandskammer des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main beruhende Darstellung entsprechender Bauflächen nach § 5 Baugesetzbuch. Die Erstellung eines Regionalen Raumkonzeptes erfordert daher auch die frühzeitige und intensive Abstimmung mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Konzept und Präsentation / Gewichtung: 60,00 Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 40,00

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Regionalverband Frankfurt Rhein Main ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) für die Erstellung eines gemeinsamen Landschaftsplanes für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt Rhein-Main gemäß den §§ 9 und 11 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) zuständig. Außerhalb des Gebietes des Ballungsraums Frankfurt Rhein-Main ist ein Landschaftsplan nicht erforderlich. Die Erstellung erfolgt parallel zu dem vorliegenden Auftrag. Der Landschaftsplan ist als Teil des Gemeinsamen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main als Regionaler Flächennutzungsplan in den Regionalplan Südhessen zu integrieren. Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen sind die Ziele der Raumordnung zu beachten, Grundsätze zu berücksichtigen. Da der gemeinsame und integrierte Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main sowie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zunächst parallel und unabhängig voneinander erstellt werden, sind beide Planungen anschließend in einem iterativen Prozess aufeinander abzustimmen. Der Grundsatz kooperativer Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Ballungsraums Frankfurt Rhein-Main wird es erfordern, dass nicht nur einseitig der Landschaftsplan angepasst wird. Vielmehr wird auch das vorliegend zu entwickelnde Plankonzept im Einzelfall anzupassen sein. Der Auftraggeber behält sich ein einseitiges Leistungserweiterungsrecht vor, den künftigen Auftragnehmer insoweit mit Unterstützungsleistungen zu beauftragen. Die Option wird folgende Leistungen umfassen: — Ermittlung der Diskrepanzen zwischen dem Gemeinsamen Landschaftsplan und den sich aus dem vorliegend zu erarbeitenden Plankonzept ergebenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, — Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Überwindung dieser Diskrepanzen durch Anpassung entweder der Ziele und Grundsätze oder des Landschaftsplans, — Teilnahme an Besprechungen mit dem Regionalverband Frankfurt Rhein-Main Der Auftragswert der Option/Leistungserweiterung wird auf 30 000 € brutto geschätzt. Gegebenenfalls ist es möglich, die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Geschäftsstellen der Regionalversammlung Südhessen und des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main bereits im Rahmen des jeweiligen Aufstellungsprozesses (Ziele und Grundsätze der Raumordnung/Landschaftsplan) vorzunehmen. In diesem Fall braucht von der Option kein Gebrauch gemacht zu werden. Die optionale Leistungserweiterung erfolgt zu den gleichen Bedingungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrages festgelegten Honorarsätze (siehe Leistungsverzeichnis/Preisblatt).

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 237-492367

 

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

 

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Planungskonzept Regionalplan Südhessen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja

 

V.2) Auftragsvergabe

 

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 20.04.2018

 

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

 

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde AS+P Albert Speer + Partner GmbH Hedderichstraße 108-110 Frankfurt 60596 Deutschland NUTS-Code: DE712 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

 

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 501.489,45 EUR

 

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 Darmstadt 64283 Deutschland Telefon: +49 6151/126603 Fax: +49 6151/125816

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung – Zentrale Beschaffung Rheingaustraße 186 Wiesbaden 65203 Deutschland Telefon: +49 611 / 6939-0 E-Mail: Beschaffung@hcc.hessen.de Fax: +49 611/6939-400

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.04.2018

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 144183 vom 03.05.2018

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