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Titel
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Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberStadt Karlsruhe Stadtplanungsamt
Lammstraße 7
76133 Karlsruhe
AusführungsortDE-76133 Karlsruhe
Frist22.05.2018
Vergabeunterlagenwww.dtvp.de/…/CXP4YMZYNDR
TED Nr.183105-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Karlsruhe, Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark

Kaiserstraße 99

76133 Karlsruhe

Fax: +49 71186040-550


E-Mail: erdarbeiten-wildparkstadion@menoldbezler.de

Internet: www.karlsruhe.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYNDR Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Rheinstahlstraße 3 Karlsruhe 70469 Deutschland Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser E-Mail: erdarbeiten-wildparkstadion@menoldbezler.de Fax: +49 71186040-550 NUTS-Code: DE111 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.menoldbezler.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Proprojekt Planungsmanagement & Projektberatung GmbH Hedderichstraße 108-110 Frankfurt am Main 60596 Deutschland Kontaktstelle(n): Herr Immanuel Geis E-Mail: ImmanuelGeis@proprojekt.de Fax: +49 69605011-444 NUTS-Code: DE712 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.proprojekt.de


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Vorabmaßnahme Wildparkstadion: Rückbau- und Kampfmittelfreimessungsmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 774/2018


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45110000


II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Karlsruhe schreibt derzeit den Vollumbau des Stadions im Wildpark im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsverfahrens aus. Im Vorfeld zum Vollumbau sollen umfangreiche Rückbau- und Kampfmittelfreimessungsmaßnahmendurchgeführt werden. Diese beinhalten u. a. den Rückbau der Stadionwälle sowie den Rückbau der mineralischen Bausubstanz (inkl. vorheriger Schadstoffsanierung) der Nord-/Südkurve und der Gegentribüne. Die Erbringung der Leistung erfolgt im laufenden Spielbetrieb und in mehreren Bauabschnitten. Die Arbeiten umfassen folgende Leistungen: — Schadstoffsanierungsarbeiten im Vorfeld des Rückbaus der mineralischen Gebäudesubstanz, — Rückbau mineralische Gebäudesubstanz, — Rückbau Stadionwälle, — Kampfmittelfreimachung des Baufeldes, — Entsorgung/Verwertung von Boden/Bauschutt/kampfmittelfreiem Trümmerschutt, — Kabel- und Leitungsverlegung, — Wiederherstellung Oberflächenbefestigungen.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 8.500.000,00 EUR


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE122 Hauptort der Ausführung: Stadt Karlsruhe Stadion im Wildpark Adenauerring 17 76131 Karlsruhe


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Arbeiten umfassen folgende Leistungen: a) Schadstoffsanierungsarbeiten im Vorfeld des Rückbaus der mineralischen Gebäudesubstanz: Durchführung einer Schadstoffsanierung nach TRGS 519 (Asbest, AZ-Plattenverkleidung, ca. 8 000 m2) und nach TRGS 521(KMF, Dämmung Bereich Gegentribüne); b) Rückbau mineralische Gebäudesubstanz: — Rückbau von 4 Flutlichtmasten (inkl. Fundamenten), — Rückbau der Stahl-/Holz-Dachkonstruktion der Gegentribüne (inkl. AIV-Holz), — Rückbau Bestuhlung/Sitzschalen aus Kunststoff-/Metallelementen (ca. 15 000 St.) bzw. Zaunelemente, — Rückbau Wellenbrecher (Geländer) aus Metall/Stahl, — Rückbau Asphaltbefestigung (ca. 900 m2), — Rückbau Beton, ca. 11 000 t (Treppenaufgänge, Fundamente, Befestigung Tribünenwälle, etc.), — Rückbau einer Stahlbeton-Videowand (inkl. Fundamente, jedoch exkl. Videotechnik (wird vorab entfernt), — Rückbau/Umsetzen von Trafohäusern. c) Rückbau Stadionwälle: Rückbau/Aufbereitung innerhalb des Baufeldes/überwiegend qualifizierter Wiedereinbau (ca. 80 %) von insgesamt ca. 100 000 m3 Boden-Bauschutt-Trümmerschutt-Gemischen im Bereich der Stadionwälle; d) Kampfmittelfreimachung des Baufeldes: — kontinuierliche Begleitung der Aushub-/Abtragsarbeiten der Stadionwälle durch eine Fachkraft mit § 20SprenG-Befähigung (sog. Volumenberäumung), — Separation jeglichen Aushubs im Baufeld zur Sichtprüfung und Freigabe, so dass mittels Sichtprüfung das Aussortieren von evtl. Kampfmitteln (Munition, Panzersprenggranaten, Stabbrandbomben etc.) durch eine Fachkraft und somit eine Kampfmittelfreigabe aller abgetragenen Boden-/Bauschuttmassen möglich ist, — die Freigabe durch den Feuerwerker ist Voraussetzung für den Wiedereinbau von Auffüllungsaushub und eine externe Entsorgung, — Durchführung einer rasterförmigen Tiefensondierungen (überschnittenen Bohrlochsondierungen), — Nachgrabung bei Anomalien/evtl. Räumung von Bombentrichtern. e) Entsorgung/Verwertung von Boden/Bauschutt/kampfmittelfreiem Trümmerschutt: — Umfang ca. 20 000 m3; davon anteilig Entsorgung auf städtischer Deponie in Karlsruhe. f) Erdarbeiten für Kabel- und Leitungsverlegung: ca. 800 m Kabeltrasse; g) Wiederherstellung Oberflächenbefestigungen ca. 7 000 m2.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 8.500.000,00 EUR


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 31.07.2018 Ende: 05.12.2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach ZifferIII.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: (a) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle. 3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: (a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen; (b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A; (c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistungvergleichbar sind. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (a) „Umsatz des Unternehmens“: Von den Bietern ist ein jährlicher Netto-Gesamtumsatz von mindestens 15 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: (a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit derzu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften müssen die Referenzen insgesamt nur einmal erbracht werden; (b) Nachweis der Fachkunde gem. § 7 und/oder § 9 SprengG. Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis insgesamt nur einmal erbracht werden; (c) Befähigungsschein gem. § 20 SprengG. Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis insgesamt nur einmal erbracht werden; (d) Nachweis der Fachkunde gem. TRGS 519, Anlage 3 (Asbest). Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis insgesamt nur einmal erbracht werden; (e) Nachweis der Fachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. TRGS 524 (DGUV Regel 101-104). Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis insgesamt nur einmal erbracht werden; (f) Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu (a): Angabe von jeweils einer Referenz in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren in den Bereichen „Schadstoffsanierung“, „Rückbau“ sowie „Kampfmittelerkundung / -freimachung“. Die 3 Referenzen können durch ein oder mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags 1. Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt. 2. Der Auftraggeber ist nach Maßgabe der Vorgaben im Vertragsentwurf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung: Am 9.3.2018 erfolgte eine Vorinformation gemäß § 12 EU Abs. 2 VOB/A zum Zwecke der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote nach § 10a EU Abs. 2 VOB/A. AZ der Vorinformation: 2018/S 048-104558.


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 22.05.2018 Ortszeit: 12:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.08.2018


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.05.2018 Ortszeit: 12:05 Ort: Karlsruhe


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben (1) Beantwortung von Fragen/zusätzliche Informationen: Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. (2) Freiwillige Registrierung: Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei der Vergabestelle zur registrieren. Hierzu ist eine entsprechende E-Mail an „erdarbeiten-wildparkstadion@menoldbezler.de“ zu senden. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen per E-Mail informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht. (3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYNDR.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Fax: +49 721926-3985 Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 26.04.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 144205 vom 03.05.2018