Titel | Beseitigung von Waffen und Munition | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1 56073 Koblenz | |
Ausführungsort | DE-56073 Koblenz | |
Frist | 04.05.2015 | |
TED Nr. | 120615-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1 56073 Koblenz Fax: +49 26216944276, +49 26140025402 E-Mail: baainbwe4.2@bundeswehr.org Internet: www.baain.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1 Kontaktstelle(n): E1.3 56073 Koblenz I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf zentraloder bundesstaatlicher Ebene I.3) Haupttätigkeit(en) Verteidigung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Entsorgung von Panzerabwehrminen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 3 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Entsorgungsbetrieb des Auftragnehmers. NUTS-Code II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Delaborierung, Unbrauchbarmachung und Entsorgung sowie Entsorgung der Verpackung von ca. 75 000 Minen (in der Hauptsache Panzerabwehrminen DM31 sowie 6 weitere Typen in Stückzahlen jeweils kleiner 500). II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90523100 Beschreibung: Beseitigung von Waffen und Munition. II.1.7) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: ca. 75 000 Minen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit: 1. Für die Entsorgung erstellen die im Teilnahmewettbewerb ermittelten geeigneten Bieter anhand der den Verdingungsunterlagen beigefügten funktionalen Leistungsbeschreibung ein individuelles Entsorgungskonzept. Die Eignung des Entsorgungskonzeptes ist eine Mindestvoraussetzung. Zur Feststellung der Eignung bewertet die vergebende Stelle diese Entsorgungskonzepte lediglich hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit und Gesetzeskonformität. Eine weiterführende Bewertung oder Differenzierung nach Einzelkriterien (Matrix) mit einer Punktebewertung (Auf-/Abwertung) erfolgt nicht. Nicht geeignete Entsorgungskonzepte werden bei der weiteren Angebotsauswertung sowie bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. 2. Bieter haben im Angebot nachzuweisen, dass Lagerkapazitäten für die Aufnahme aller Entsorgungsgegenstände bei Vertragschluss zur Verfügung stehen. 3. Die Vergabe von Unteraufträgen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. 4. Für den Auftrag gilt deutsches Recht. III.1.5) Angaben zur Sicherheitsüberprüfung: III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Gültiger Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister (der Abruf erfolgt durch die vergebende Stelle). Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass für den/die vorgesehene(n) Unterauftragnehmer ein gültiger Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister vorliegt (der Abruf erfolgt durch die vergebende Stelle). III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 23 und § 24 VSVgV (Formular B013c, zu beziehen unter www.baain.de /Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Erklärung, dass im Falle einer beabsichtigen Vergabe von Unteraufträgen die vom Bewerber geforderten Erklärungen auch von dem/den vorgesehenen Unterauftragnehmer(n) gefordert und dem Auftraggeber vor Vergabe des Unterauftrages zur Zustimmung vorgelegt werden. III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Nachweis der erforderlichen Genehmigung(en) zum Betreiben einer Anlage zur Delaborierung und Entsorgung von Munition entsprechend den nationalen gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Entsorgungsbetriebes, sofern dieser dem Auftraggeber nicht bereits vorliegt, in diesem Fall genügt eine Eigenerklärung; — Eigenerklärung bezüglich der Erfahrung in der Munitionsentsorgung; — Eigenerklärung, dass zur Leistungserbringung ausreichend Personal zur Verfügung steht, dessen Qualifikation den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Entsorgungsbetriebes genügt (z. B. Sprengstoffbefähigungschein); — Eigenerklärung, dass die zur Aufnahme der zu entsorgenden Gegenstände benötigten Lagerkapazitäten vorhanden sind und den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen genügen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Erklärung, dass im Falle einer beabsichtigen Vergabe von Unteraufträgen die vom Bewerber für den entsprechenden Leistungsanteil geforderten Erklärungen auch von dem/den vorgesehenen Unterauftragnehmer(n) gefordert und dem Auftraggeber vor Vergabe des Unterauftrages zur Zustimmung vorgelegt werden. III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: B/E4BC/EA168/3V001 IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 04.05.2015 - 14:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu addressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren B/E4BC/EA168/3V001 Schlusstermin: 4.5.2015 II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Abschluss: 31.5.2016 VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.03.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 132991 vom 07.04.2015 |