Verfahren zur Vor-Information
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Lübbenau/Spreewald Fachbereich 3 Stadtentwicklung
Kirchplatz 1
03222 Lübbenau/Spreewald
DE-03222 Lübbenau/Spreewald
04.03.2025
a) Stadt Lübbenau/Spreewald
Kirchplatz 1
DE-03222 Lübbenau/Spreewald
Telefon +49 354285400
Fax +49 354285502
Mailadresse: sbluemel@luebbenau-spreewald.de
Internet: www.luebbenau-spreewald.de
b) Art und Umfang der Leistung: Abfalltechnische Nacherkundung separierter Verdachtsflächen
c) Haupterfüllungsort: Bezeichnung Stadt Lübbenau/Spreewald Postanschrift Kirchplatz 1 Ort 03222 Lübbenau/Spreewal
d) Weitere Erfüllungsorte: Bezeichnung IGG Lübbenau Postanschrift Sigmund-Bergmann-Straße 1 Ort 03222 Lübbenau/Spreewald
e) Ausführungsfristen: Zeitraum der Leistungserbringung Dezember 2024 bis März 2025
f) Zusätzliche Angaben: Ingenieurleistungen: Durchführung, Fachbegleitung, Probennahme und Probentransport von 126 Proben aus Rammkernbohrungen. Zur Vorbehandlung von Bodenproben sind die Regelungen gemäß BBodSchV Anhang 1 und die Festlegungen und Hinweisen in DIN ISO 11464 und E DIN ISO 14507 zu beachten. Bestimmungsmethoden / Analytik Vorgaben / Bestimmungsgrenzen LABOR gemäß EBV 105m Kleinrammbohrungen 450m Baggerschürfe, Tiefe bis 1,50m Analytik Labor Untersuchungen der Proben und Schürfe Analytikumfang ca. 150 Stk. Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind für das gesamte für die Arbeiten vorgesehene Personal die gemäß UVV "Arbeitsschutzmedizinische Vorsorge" (VBG 100) geforderten arbeitsmedizinischen Untersuchungen nachzuweisen. Als Nachweis dienen die Bestätigungen des untersuchenden Arbeitsmediziners. Es wird vorausgesetzt, dass für die ausgeschriebenen Arbeiten die entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften erforderliche allgemeine Arbeitsschutzausrüstung für alle Beschäftigten und für die gesamte Dauer der Ausführung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Die Kosten für die Lieferung und Vorhaltung der allgemeinen Arbeitsschutzausrüstung sowie die Entsorgung verbrauchter allgemeiner Arbeitsschutzausrüstung sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind gemäß DGUV 101 - 004 / BGR 128, der Gefahrstoffverordnung, dem Materialienband "Leitfaden zum Arbeitsschutz bei der Altlastenbehandlung" sowie den DINVorschriften 18299 und 18301 zu planen und durchzuführen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YD96TQU