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Titel
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Beschaffung von LIDAR-Daten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleBundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
AusführungsortCh-3003 Bern
Frist05.09.2023
Vergabeunterlagenwww.simap.ch
Beschreibung

1.1 Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Guisanplatz 1

3003 Bern

 

E-Mail: mailto: wto@armasuisse.ch

 

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, zu Hdn. von WTO LIDAR, Guisanplatz 1, 3003 Bern, Schweiz, E-Mail: mailto: wto@armasuisse.ch

 

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 11.08.2023 Bemerkungen: Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 11.08.2023 zu stellen. Die Antworten können von allen interessierten Unternehmen, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum Internet: simap.ch eingesehen werden.

 

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 05.09.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften: • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "WTO LIDAR. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. • Bei Einreichung auf dem Postweg Das schriftliche Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Datum Poststempel) übergeben werden. • Bei Abgabe am Verwaltungszentrum Guisanplatz 1, Bern Der Anbieter hat sich an der Arealloge anzumelden. Er wird an das Rampenmanagement weitergeleitet. Die Abgabe des Angebots hat spätestens am letzten Tag der Frist gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden). • Bei Abgabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung Bei der Abgabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens am letzten Tag der Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

 

1.5 Datum der Offertöffnung: 08.09.2023, Bemerkungen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

 

1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

 

1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren

 

1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag

 

1.9 Staatsvertragsbereich Ja.

 

2. Beschaffungsobjekt

 

2.2 Projekttitel der Beschaffung Rahmenbedingungen für die Beschaffung von LIDAR-Daten

 

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer ar-243.3-24

 

2.4 Aufteilung in Lose? Nein

 

2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 71353000 - Oberirdische Vermessung, 71354000 - Kartografiedienste, 71355000 - Vermessungsarbeiten

 

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags. 1. Simultane Erfassung von airborne LIDAR-Daten und digitalen Luftbildern. 2. Prozessierung, Orientierung und Klassifizierung von airborne LIDAR-Daten. 3. Prozessierung und Orientierung von digitalen Luftbildern. 4. Ableitung ab den klassifizierten airborne LIDAR-Daten von den digitalen Rastern DTM und DOM. 5. Ableitung anhand der Luftbilder und der Raster DTM von technischen Orthophotos. 6. Erstellung von Qualitätsdokumenten und Schlussberichten. 7. Fortlaufende Lieferung der Daten, Produkte und Dokumente

 

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Schweiz

 

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.12.2023, Ende: 31.12.2030 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

 

2.9 Optionen Nein

 

2.10 Zuschlagskriterien Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

 

2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein

 

2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein.

 

3. Bedingungen

 

3.2 Kautionen / Sicherheiten keine

 

3.5 Bietergemeinschaft Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist ausgeschlossen.

 

3.6 Subunternehmer Subunternehmer sind zugelassen. Die Verantwortung und Ansprechstelle gegenüber dem Auftraggeber liegen vollumfänglich beim Anbieter selber. Die Beteiligung an mehreren Angeboten ist zulässig. Eine Änderung bei der Konstellation der Subunternehmer ist zu melden und zu begründen und muss von der Bedarfsstelle akzeptiert werden.

 

3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: E1 Vorgaben Luftfahrtbehörden Der Anbieter bestätigt, dass er und/oder sein sogenannter Operator(s) (Subunternehmer) bei seiner/ihrer zuständigen Luftfahrtbehörde (competent Authority „CA“) als SPO Operator deklariert ist (sind) und dass er oder sein Operator(s) alle Vorgaben gemäss Basic Regulation (EC) 216/2008, insbesondere die Bestimmungen für Spezialisierten Flugbetrieb der Air Operations Regulation (EU) 965/2012 vollumfänglich erfüllt/erfüllen. Das betrifft auch alle eventuellen und relevanten Änderungen und Weiterentwicklungen der behördlichen Vorgaben, die dieses Gesamtprojekt und seinen Zeitraum betreffen. Weiter bestätigt der Anbieter, dass er die volle Verantwortung für sich und seine etwaigen Subunternehmer für die Erfüllung und Einhaltung aller heutigen und zukünftigen notwendigen und relevanten luftfahrtbehördlichen Vorgaben trägt. Insbesondere bestätigt der Anbieter auch, dass er sich dazu verpflichtet, für sich und seine Subunternehmer alle notwendigen Koordinationen mit den betroffenen in- und ausländischen Behörden rechtzeitig, selbstständig und in eigener Verantwortung durchzuführen und sicherzustellen. E2 Kapazitäten betreffend Erfassung von grossen Gebieten in einem Kalenderjahr Der Anbieter bestätigt, dass er über die Kapazitäten auf Seiten des eingesetzten Personals (Piloten, Operateure usw.), der eingesetzten Luftfahrzeuge, der eingesetzten LIDAR-Sensoren des Typus linear und auf Seiten der eingesetzten Luftbildkameras verfügt, um 7'000 km2 (laublose und schneefreie Perioden in Gebieten bis 3’000 m.ü.M.) innerhalb eines gleichen Kalenderjahres erfassen kann. E3 Erfahrung betreffend synchrone Aufnahmen Der Anbieter verfügt über Erfahrung in der synchronen Erfassung von LIDAR-Daten und digitalen Luftbilddaten und der Herstellung von digitalen Orthophotos (DOP). E4 Erfahrung betreffend Prozessierung und Klassifizierung Der Anbieter verfügt über Erfahrung bei der Prozessierung und Klassifizierung von airborne LIDAR-Daten. E5 LIDAR-Sensoren Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten LIDAR-Sensoren vom Typus linear und in der Lage sind, im Minimum vier (4) Echos zu registrieren und auf Schnee und Eis mit der geforderten Punkdichte (gemäss Beilage A1.1 der Ausschreibungsunterlagen) zu messen. E6 Sprache Der Anbieter bestätigt, dass jegliche Kommunikation zwischen dem Anbieter inkl. dem von ihm eingesetzten Personal und dem Auftraggeber / der Bedarfsstelle in deutscher, französischer oder englischer Sprache, Anforderungsniveau B2 erfolgt. Der Anbieter bestätigt zudem, dass die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellt und abgeliefert wird. E7 Backup betreffend Luftfahrzeuge Der Anbieter bestätigt, dass er bei einem Ausfall der eingesetzten Luftfahrzeuge mit einer gleichwertigen Backuplösung operiert, um die Befliegung gemäss Flugplanung fortzuführen. E8 Verfügbarkeit Luftfahrzeug und Erfassungsequipment bei Zeitdruck Der Anbieter bestätigt, dass er bei Bedarf und Zeitdruck mit mindestens zwei (2) Luftfahrzeugen inkl. dem kompletten Equipment für eine Zeitperiode von mehreren Wochen gleichzeitig operieren kann. E9 Vertrag Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertrags (Beilage A1 der Ausschreibungsunterlagen) inkl. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Annex I des Vertrags) und der Leistungsbeschreibung Rahmenbedingungen (Annex II des Vertrags). E10 Mini Tender RE 2024 Der Anbieter reicht ein vollständiges und gültiges Angebot für den Mini Tender der RE 2024 ein und weist damit nach, dass er den Auftrag verstanden hat (gemäss Zuschlagskriterium Z2). Er erzielt bei dem Zuschlagskriterium Z2 mindestens 200 Punkte. E11 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle beurteilt. Stellt die Bedarfsstelle fest, dass die Leistungserbringung nicht genügt, muss der Anbieter diesbezüglich Stellung nehmen und Verbesserungsmassnahmen vorschlagen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle, ob die Massnahmen die Leistungserfüllung sicherstellen oder ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffende/n Person/en innert 14 Tagen durch eine gleichwertige Person/Personen zu ersetzen. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Wechsel von im Mandat eingesetzten Personen auftreten. Dies können sein: • Person verlässt die Firma, • längerer Urlaub oder Sabbatical, • Unfall, Krankheit oder andere längere Abwesenheiten. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

 

3.8 Geforderte Nachweise Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

 

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine

 

3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch Sprache des Verfahrens: Deutsch

 

3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

 

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter Internet: www.simap.ch Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch

 

3.13 Durchführung eines Dialogs Nein.

 

4. Andere Informationen

 

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören keine

 

4.4 Grundsätzliche Anforderungen Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.

 

4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: www.simap.ch

 

4.8 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 173656 vom 26.07.2023