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Titel

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Digitale Erfassung der öffentlicher Straßen im Stadtgebiet Neuwied

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Stadt Neuwied Verdingungsstelle
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Ausführungsort

DE-56564 Neuwied

Frist

22.04.2025

Beschreibung

a1) Stadtverwaltung Neuwied

Engerser Landstr. 17

56564 Neuwied

Telefon 0 26 31/802-0

 

a2) Zuschlag erteilende Stelle:

Vergabestelle, siehe oben

 

a3) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:

Adresse für elektronische Angebote www.subreport.de/E21211763

Anschrift für schriftliche Angebote Vergabestelle, siehe oben

 

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, UVgO

Vergabenummer 2025-13

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich

 

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: 56564 Neuwied Stadtgebiet Neuwied Art der Leistung: Digitale Erfassung der öffentlicher Straßen im Stadtgebiet Neuwied Umfang der Leistung: Im Rahmen der nach Artikel 1 und Artikel 3 des Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes vom 5. Mai 2020 verpflichtenden Einführung der „Wiederkehrenden Ausbaubeiträge“ im Land Rheinland-Pfalz spätestens ab dem 01.01.2024 Daher muss das gesamte Verkehrsnetz der Stadt Neuwied befahren, erfasst und bewertet werden. Ziel der Befahrung ist die Einrichtung einer GIS-basierten Möglichkeit zur Betrachtung und Messung des Verkehrsraums einschließlich der Straßenoberfläche und der anliegenden Gebäude bis Anfang 2026, sowie die Erstellung eines kurz- und mittelfristigen Erhaltungsplans aller befestigten Verkehrsflächen. Genauer sind bei einer beidseitigen Straßenbefahrung Panorama- und Stereobildaufnahmen zu erstellen, in denen der öffentliche Verkehrsraum gut erkenntlich ist, sowie aus den Bildern Vermessungen durchgeführt werden können. Diese müssen in das bestehende GIS-System (Caigos) der Stadt Neuwied eingepflegt werden und von dort aus abrufbar, bearbeitbar und aktualisierbar sein. Weiter sollen aus den Aufnahmen kurz und mittelfristige Erhaltungspläne für drei unterschiedliche FinanzSzenarien erstellt werden. Dazu sind die Schadensquellen und -merkmale zu erfassen, zu bewerten und der Erhaltungsbedarf zeitlich und monetär einzuschätzen. Es handelt sich um ca. 260km Straßenbefahrung im Stadtgebiet Neuwied.

 

e) Aufteilung in Lose: nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

 

f) Zulassung von Nebenangeboten: nein ja

 

g) Ausführungsfrist: Beginn: KW.22/2025 Ende: KW.09/2026

 

h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E21211763 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert nicht nachgefordert

 

i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 22.04.2025 um 10:30 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 11.06.2025

 

j) Geforderte Sicherheitsleistungen:

 

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:

 

l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: 1. Referenzen mit mehr als 200km Verkehrsnetzlänge aus den letzten 5 Jahren (siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung). 2. Ausführliche Darstellung der technischen Ausstattung (siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung). 3. Probedatensätze zur Einbindung in Caigos (siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung). 4. Ferner: Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen- Rheinland-Pfalz - Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 08. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG)Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Entsprechende Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben und Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen: In Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 18.08.2021 ist bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Bieter bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, der Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt (VV Nr. 11) und/oder der zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den anderen Bietern einen höheren Frauenanteil an den beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt (VV Nr. 12). Diese Kriterien sind jeweils durch Eigenerklärung nachzuweisen. Entsprechende Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot einzureichen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde

 

m) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Preis: 40% Qualität der Befahrung (Konzept): 30% Eigenständige Datenaktualisierung, Eigenständiges Hosting: 20% Support/Verfügbarkeit: 10% Sonstiges: 1. Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, abweichende Bedingungen die der Bieter mit seinem Angebot abgibt, entfalten im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Vertragsbestandteil werden: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung), sowie die geforderte Angaben und Erklärungen. 2. Der vollständige Bekanntmachungstext (Langtext) kann bei der Stadtverwaltung Neuwied unter folgendem Link www.neuwied.de unter der Rubrik Wirtschaft-Standort-Entwicklung - Ausschreibungen - Öffentliche Ausschreibungen - abgerufen werden.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 192969 vom 02.04.2025