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Titel

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Durchführung von Bohrarbeiten und geophys. Untersuchungen

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt am Main

Ausführungsort

DE-60327 Frankfurt Main

Frist

20.11.2023

TED Nr.

648366-2023

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) DB Netz AG (Bukr 16)

Adam-Riese-Straße 11-13

60327 Frankfurt Main

Telefon: +49 9112196475

Fax: +49 69260913730

 

E-Mail: mailto: juergen.maisel@deutschebahn.com

Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bohrarbeiten und geophys. Untersuchungen 1 - 6 EÜ Ern Str. 5903 Pegnitztal Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69480

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45122000 Aufschlussbohrungen

 

II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Bohrarbeiten und geophys. Untersuchungen 1 - 6 EÜ Ern Str. 5903 Pegnitztal Baugrunderkundungen mittels direkter und indirekter Aufschlussverfahren und Durchführung von geophysikalischen Messungen sowie Ausbau von Grundwassermessstellen außerhalb des Gefahrenbereiches an den EÜ’en km 38,321 / km 41,467 / km 42,151 / km 42,671 / km 50,029 und km 50,375, entlang der Bahnstrecke 5309 Nürnberg – Schirnding. Die gewonnenen Proben und Bohrkerne sind ins das zur Verfügung gestellte Probenlager zu transportieren und einzulagern. Zudem sind Vermessungsarbeiten der Erkundungspunkte, Kampfmittelfreimessungen an EÜ km 41,467 und EÜ km 50,029 und Beprobungen und Deklarationsanalytik durchzuführen sowie eine Baufeldfreimachung erforderlich. Es sind folgende direkte Aufschlussarten vorgesehen: Kernbohrungen mit durchgehender Gewinnung gekernter Proben (BK / BK-S)

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.10.2023

 

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 203-635726

 

Abschnitt VII: Änderungen

 

VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben

 

VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: I.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation Anstatt: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/388e91f7-c0a2-4dae-9b40-a92da055951e muss es heißen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/9148ca8f-04d1-4e9b-bb65-9ca09522ee54 Abschnitt Nummer: VI.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben Anstatt: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Hutzler Baumanagement GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. muss es heißen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. Hutzler Baumanagement GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.

 

VII.2) Weitere zusätzliche Informationen

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 175463 vom 27.10.2023