Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main
DE-60311 Frankfurt am Main
03.04.2025
a) Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
Telefon:+49 6921326219
Fax:+49 6921323336
E-Mail: vergabestelle@vgf-ffm.de
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOB/A
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform
d) Art des Auftrags: Erneuerung Tunnelbeleuchtung B-Strecke - Brandschottungen schließen
e) Ort der Ausführung: 60311 Frankfurt am Main NUTS-Code : DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
f) Art und Umfang der Leistung: Die hier Ausgeschriebene Leistung beinhaltet das fachgerechte Verschließen von Bauwerksöffnungen mit Brandschottungen, die durch Kabelverlegung während des Projektes "Erneuerung Tunnelbeleuchtung B-Strecke" geöffnet wurden. Die Baumaßnahme findet an der unterirdischen B-Strecke der VGF in Frankfurt am Main statt. Produktschlüssel (CPV): 45343100 Brandschutzarbeiten
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): Nein
i) Ausführungsfristen: Beginn : 30.04.2025 Ende : 21.05.2025
j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/e14a11fd-3d50-4da1-8f78-03251c7ba6e4
o) Ablauf der Angebotsfrist am: 03.04.2025 10:00 Uhr Bindefrist: 25.04.2025
p) Anschrift, an die die Angebote zu richten/übermitteln sind elektronisch: Elektronische Angebote sind einzureichen unter: "https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off" schriftlich: siehe unter a)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch
r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen
s) Angebotseröffnung: 03.04.2025 10:00 Uhr Bei der Öffnung des Angebots dürfen anwesend sein: Bieter sind nicht zugelassen.
t) geforderte Sicherheiten: keine
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb von 30 Tagen netto.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bietergemeinschaftserklärung"). Bietergemeinschaften werden Einzelbietern gleichgesetzt, wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen.
w) Beurteilung der Eignung: Der Bewerber/Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß § 6a VOB/A nach. Nachzuweisen sind folgende Kriterien: = Auflistung der im konkreten Einzelfall geforderten Eignungskriterien, aus dem Katalog des § 6a Abs. 2 VOB/A. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit im Sinne von § 6a VOB/A: Handelsregistereintragung, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist; Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Erbringung von drei vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften. -Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) -Eigenerklärung zur Beachtung und Einhaltung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung -Verpflichtungs- und Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) -Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland -Allgemeine Vertraulichkeitserklärung zum Vergabeverfahren der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -Kalkulationsblatt EFB 221 oder EFB 222 Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (103 HVA-B Vorlage Unterauftragnehmer-Nachunternehmerleistungen). Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied individuell vorzulegen. Der Nachweis der Eignungskriterien kann - soweit darin enthalten - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Baubereich (PQ-VOB, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Tel.:+49 6151126603 Fax:+49 6151125816
y) Sonstige Angaben: 1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter www.deutsche-evergabe.de zum kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3 angegebenen Internetseite erfolgen. 2) Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. 3) Gewährleistungsfristen nach der VOB. 4) Nachforderungen: Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht entsprechend § 16 Absatz 1 oder 2 VOB/A ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben. Die fehlenden Nachweise sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich. 5) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. 6) Versicherungspflicht: Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Haftpflichtversicherung als Versicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht- Versicherung) sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regressrisiko/ Umwelthaftpflicht-Versicherung) und dem Umweltschadengesetz (Biodiversität/Umweltschaden -Versicherung) aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages sowie ggf. eine Bauleistungsversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen und nachzuweisen. Die Deckungssumme der Betriebs- und Umwelthaftpflicht- Versicherung muss mindestens jeweils EUR 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100.000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p.a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 Mio. für Personen-/ Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p.a. (Umwelthaftpflichtversicherung) betragen. 7) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden. 8) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die www.deutsche-evergabe.de, bis zum 27.03.2025 (10:00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das Online-Portal www.deutsche-evergabe.de . Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann. 09) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) - Formblätter sind vorgegeben. 10) Der erfolgreiche Bieter hat nach Zuschlagserteilung die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) innerhalb von sechs (6) Tagen per Post in einem doppelten gekennzeichneten Umschlag an die im Zuschlagsschreiben angegebene Adresse zu senden.
z) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Abgabe einer Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Ja Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: keine