Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Mies-van-der-Rohe-Straße 10
52074 Aachen
DE-52074 Aachen
05.02.2025
a) Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
Mies-van-der-Rohe-Straße 10
DE-52074 Aachen
E-Mail: AC.Einkauf@blb.nrw.de
Internet: www.blb.nrw.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB /A Vergabenummer 005-25-00013
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTDWXW5XT
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung Bad Münstereifel FH Rechtspflege Schleidtalstraße 3 53902 Bad Münstereifel
f) Art und Umfang der Leistung, ggf . aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Tiefbauarbeiten Umfang der Leistung: Errichtung von 2 Löschwasserzisternen einschl. Baugrubensicherung
g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe
f) nein
i) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: spätestens 10 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens Ende: 03.10.2025
j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
k) mehrere Hauptangebote zugelassen
l) Bereitstellung /Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform "Vergabesatellit BLB NRW (Produktion)" (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTDWXW5XT/documents) Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 29.01.2025
o) Ablauf der Angebotsfrist am 05 .02.2025 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 06.03.2025
p) Adresse für elektronische Angebote "Vergabesatellit BLB NRW (Produktion)" (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/ CXS7YYXYTDWXW5XT) Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch;
r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 05 .02.2025 um 10:00 Uhr Ort BLB NRW NL Aachen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Ohne Bieterbeteiligung
t) geforderte Sicherheiten Soweit die Auftragssumme mindestens 250 .000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "Vergabesatellit BLB NRW (Produktion)" (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/ notice/CXS7YYXYTDWXW5XT/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • 213 Angebotsschreiben (mittels Eigenerklärung vorzulegen): bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot (Haupt- und Nebenangebot) • 522 - Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Leistungsverzeichnis mit den Preisen (Landesbau) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als PDF oder als .d84 / .x84-Datei für Hauptangebote bzw. .d85- / .x85-Datei für Nebenangebote. Falls die Abgabe als PDF Datei erfolgt, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, eine GAEB-Datei nachzufordern. • Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft sind. • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn keine Präqualifizierung vorliegt • Angabe der PQ-Nummer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto Sonstige Unterlagen • 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot • 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot • 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen - bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird - bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft • Info-Blatt Steuerabzug (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (mittels Eigenerklärung vorzulegen): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mittels Dritterklärung vorzulegen) • Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen) • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mittels Dritterklärung vorzulegen) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mittels Dritterklärung vorzulegen) • Gewerbeanmeldung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Referenznachweise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben im Formblatt 124 • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (mittels Dritterklärung vorzulegen): mit Angabe der Lohnsummen Sonstige Unterlagen • 223 Aufgliederung der Einheitspreise (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot • Produktdatenblätter benannter Fabrikate (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mittels Dritterklärung vorzulegen): falls das Unternehmen beitragspflichtig ist • Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Urkalkulation in einer verschlüsselten Datei zusenden. Bei Öffnung der Urkalkulation werden wir von Ihnen das Passwort dieser Datei anfordern. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur persönlichen Lage zu überprüfen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/ Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerungnicht- praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/ Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerungnicht- praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich unter: www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/ Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerungnicht- praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Justiziariat Straße Mercedesstr. 12 PLZ, Ort 40470 Düsseldorf Fax +49 21161700174 E-Mail E-Mail: BLBVergabe@blb.nrw.de Internet www.blb.nrw.de Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action. Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt. Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Wettbewerbsregister Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen. Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf