Titel | Geotechnische Fachbauleitung im Rahmen der Bauleistungen des Brückenersatzneubaus/Ausbau der Straße "An der Cölve" | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Schifferstraße 190 47059 Duisburg | |
Ausführungsort | DE-47228 Duisburg | |
Frist | 09.02.2024 | |
Vergabeunterlagen | www.vergabe.metropoleruhr.de/…/documents | |
TED Nr. | 00775441-2023 | |
Beschreibung | 1.1 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Schifferstraße 190 47059 Duisburg
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: 2023-0929 Geotechnische Fachbauleitung im Rahmen der Bauleistungen des Brückenersatzneubaus/Ausbau der Straße "An der Cölve" Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Geotechnische Fachbauleitung für Bauleistungen des Brückenersatzneubaus/Ausbau der Straße "An der Cölve". Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, 61-33 Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 47049 Duisburg beschafft. Kennung des Verfahrens: d82dfa7c-123f-4cb0-80e1-506cc8123bce Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik Zusätzliche Einstufung (cpv): 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Cölve-Brücke An der Cölve Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47228 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1FF1WPBT Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: 2023-0929 Geotechnische Fachbauleitung im Rahmen der Bauleistungen des Brückenersatzneubaus/Ausbau der Straße "An der Cölve" Beschreibung: Die Leistungen der geotechnischen Fachbauleitung umfassen die Begleitung von Gründungen und Erdeingriffen für Brückenwiderlager, Stützwänden, Traggerüsten, Brückenmontagefläche, Verbauten, Kanalbau sowie Rückbaus der bestehenden Widerlager (vrsl. im Januar 2027). Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik Zusätzliche Einstufung (cpv): 71351200 Geologische und geophysikalische Beratung
5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Cölve-Brücke An der Cölve Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47228 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland Ort im betreffenden Land Zusätzliche Informationen:
5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 0,5 Mio. EUR/Jahr) der Bieterin bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 1, Nr. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch entsprechende Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, zu ersetzen (§ 45 Abs. 4 VgV). b) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 0,1 Mio. EUR/Jahr) der Bieterin bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 1, Nr. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch entsprechende Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, zu ersetzen (§ 45 Abs. 4 VgV). c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i.H.v. jeweils EUR 1,5 Mio. (§ 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV). Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (§ 45 Abs. 4 VgV). Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: Sonstiges Beschreibung: Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 1 - 3 GWB und den im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" (vgl. Anlagen-Nr. 3006) aufgeführten Gründen i.S.v. § 124 GWB. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin ausgestellte Bescheinigung zu ersetzen (§ 48 Abs. 5 VgV). c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweisen hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von Bewerbern vorbehalten. Kapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften a) Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. ? Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (vgl. Anlagen-Nr. 3005) b) Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bieterin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), richtet sich dies nach den Regelungen des § 47 VgV. Die hierfür vorgesehenen Leistungen sind zu benennen und ein Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, ist zu erbringen. ? Leistungen der anderen Unternehmen (Eignungsleihe), Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (vgl. Anlagen-Nr. 3003 und 3004) Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten die Bieterin für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieterin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden, haften die Bieterin und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung. Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Die Eignung der Bieterin wird anhand der folgenden Eignungskriterien gem. §§ 42 - -47 VgV und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV geprüft. Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin die bereits in der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu erfüllen. Hierzu übermittelt die Bieterin insbesondere das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" (vgl. Anlagen-Nr. 3006). Die geforderten Eignungskriterien lauten wie folgt: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) a) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (§44 Abs. 1, S. 1 VgV). Dies ist durch die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Ähnliches nachzuweisen. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen Eine präqualifizierte Bieterin führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Eine präqualifizierte Bieterin kann den Nachweis ihrer Eignung auch gem. § 50 VgV durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Eine nicht präqualifizierte Bieterin hat als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke, insbesondere der "Eigenerklärung zur Eignung" (vgl. Anlagen-Nr. 3006) inkl. Anlagen, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die Bieterin darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie mindestens einen der folgenden Bereiche abdecken: - Brückenbau - Erdbau Es muss für jeden Bereich mind. 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren dargelegt werden. Sofern eine Referenz aus den letzten 5 Jahren gleich beide Bereiche abdeckt, ist die Vorlage dieser einen Referenz ausreichend. b) Eigenerklärung zur Unternehmensstruktur und über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen, und die Zahl der Führungskräfte. c) Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inklusive beruflicher Befähigung. Es sind mindestens ein verantwortlicher Projektleiter/Fachbauleiter sowie mindestens ein Vertreter zu benennen. ? Liste der Projektverantwortlichen des AN (vgl. Anlagen-Nr. 3007) Der verantwortliche Projektleiter/Fachbauleiter muss mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur haben. Dies ist durch Studien- und Ausbildungsnachweise sowie eine Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung nachzuweisen. d) Eigenerklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen. ? EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer (vgl. Anlagen-Nr. 3002) e) Eigenerklärung zur Qualitätssicherung. Es sind Zeitangaben hinsichtlich der Verfügbarkeit per Telefon, per E-Mail sowie hinsichtlich der Verfügbarkeit vor Ort zu machen.
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1FF1WPBT/documents, Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1FF1WPBT
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1FF1WPBT Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-09+01:00 10:00:00+01:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91 DAYS Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: siehe oben Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum/Uhrzeit: 2024-02-09+01:00 10:00:00+01:00 Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Datum/Uhrzeit: 2024-02-09+01:00 10:00:00+01:00 Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein. Auftragsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1 ORG-0006 Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Registrierungsnummer: +49 2032834052 Postanschrift: Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de Telefon: +49 2032834052 Fax: +49 2032832883 Rollen dieser Organisation: Beschaffer
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Registrierungsnummer: +49 2032834052 Postanschrift: Schifferstr. 190 Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47059 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de Telefon: +49 2032834052 Fax: +49 2032832883 Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: +49 2032834052 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473045 Fax: +49 2211472889 Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: +49 2032834052 Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473045 Fax: +49 2211472889 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle Registrierungsnummer: 05112-31001-91 Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage) Stadt: Duisburg Postleitzahl: 47051 Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12) Land: Deutschland Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510 E-Mail: E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de Telefon: +49 2032833144 Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 61783a0d-4466-4dd8-901a-49666b2f4151 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-20+01:00 13:43:40+01:00 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00775441-2023 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2023 Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21Z | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 176782 vom 04.01.2024 |