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Titel
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Geothermiearbeiten für eine Sanierung und Erweiterung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleLandratsamt Osnabrück Fachdienst 1 Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
AusführungsortDE-49176 Hilter am Teutoburger Wald
Frist05.06.2024
Vergabeunterlagenvergabe.niedersachsen.de/…/documents
Beschreibung

a) Landkreis Osnabrück

Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Hilter a.T.W.

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Telefon +49 541/501-1100

Fax +49 541/501-61100

 

E-Mail: vergabe@Lkos.de

Internet: www.landkreis-osnabrueck.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer LKOS 2024 - 175

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel schriftlich Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY134PQY00

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung Haus für Sport und Begegnung an der Sportanlage Hilter a.T.W. Deldener Str. 22 49176 Hilter a.T.W.

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Die Gemeine Hilter a.T.W. projektiert die Sanierung und Erweiterung des Hauses für Sport und Begegnung an der Sportanlage Hilter, Deldener Straße 22 in 49176 Hilter a.T.W. Im Rahmen der Erweiterung wird ein eingeschossiger Baukörper zur Erweiterung des Sportlerheims errichtet. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die hierfür erforderlichen Geothermiearbeiten. Die Realisierung des Vorhabens erfolgt in zwei aufeinander folgenden Bauabschnitten (BA). Im erste BA erfolgt die Errichtung eines eingeschossigen Baukörpers zur Erweiterung des Sportlerheims und im zweiten BA die Grundsanierung des Bestandsgebäudes. Der erste BA soll vom II.- IV. Quartal 2024 und der zweite BA vom IV. 2024 - III.Quartal 2025 realisiert werden. Umfang der Leistung: vgl. Leistungsverzeichnis

 

g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

 

h) Aufteilung in Lose nein

 

i) Ausführungsfristen Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.09.2025

 

j) Nebenangebote nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform "Vergabe Niedersachsen" (Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY134PQY00/documents) Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 29.05.2024

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 05.06.2024 um 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 05.07.2024

 

p) Adresse für elektronische Angebote "Vergabe Niedersachsen" (Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY134PQY00) Anschrift für schriftliche Angebote Vergabestelle, siehe a)

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch;

 

r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin am 05.06.2024 um 11:00 Uhr Ort Kreishaus Osnabrück Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen gem. § 3 Abs. 4 der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) nicht am Öffnungstermin teilnehmen. Die in § 14a Abs. 3 Nr. 2 Sätze 2 und 3 VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich nach Öffnung der Angebote zur Verfügung gestellt.

 

t) geforderte Sicherheiten 1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,1 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

 

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

 

w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "Vergabe Niedersachsen" (Internet: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY134PQY00/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen - Angebotsschreiben: Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten. Bei einer schriftlichen Angebotsabgabe (sofern diese zugelassen ist), müsste Ihr Angebot ansonsten ausgeschlossen werden, da das Angebotsschreiben in diesem Fall grds. nicht nachgefordert werden darf. Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden. - Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen. - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ-Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden. - Formblatt zur Preisermittlung nach Kalkulationsart: Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder - das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder - das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen. - Leistungsverzeichnis: Leistungsverzeichnis mit den Preisen Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Sonstige Unterlagen - Aufgliederung der Einheitspreise: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen. - Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen. - GAEB-Datei: Wird das Preis-Verzeichnis in elektronischer Form erstellt, ist das Angebot zusätzlich als Datei in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen. - Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gem. § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen grundsätzlich vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen. Davon ausgenommen sind solche Unternehmen, die in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind und dort freiwillig die o. g. Nachweise hinterlegt haben. Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern das Nachunternehmen nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen ist und dort die entsprechenden Nachweise hinterlegt hat.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück Straße Am Schölerberg 1 PLZ, Ort 49082 Osnabrück Internet Internet: www.landkreis-osnabrueck.de Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ausgefüllt ein, da Ihr Angebot sonst ausgeschlossen werden muss. Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (Internet: www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten. Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, die Angebotsunterlagen zu heften. Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 179321 vom 21.05.2024