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Titel

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Landesweites Insektenmonitoring - Erfassung von Heuschrecken in acht Losen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg

Vergabestelle

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg

Ausführungsort

DE-86179 Augsburg

Frist

07.02.2025

Beschreibung

1. Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bgm.-Ulrich-Str. 160

DE-86179 Augsburg

 

E-Mail: verqabe@lfu.bavern.de

Internet: www.lfu.bavern.de/natur/artendaten/datenmeldung/

 

2. Adresse des Auftraggebers:

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bgm.-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg

Art der Vergabe:

Freiberufliche Leistung

Ort der Leistung:

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bgm.-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg

 

3. Art und Umfang der Leistung:

1 Zielsetzung und Hintergründe

Bayern entwickelt in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz ein landesweites, repräsentatives Insektenmonitoring, welches Teil des bundesweiten Monitoringpro- gramms ist. Seit dem Jahr 2021 werden in Bayern erste Bausteine daraus umgesetzt. Als Kulisse für die Untersuchungen wird auf das bereits bestehende System der bundes- weit repräsentativen Stichprobenflächen zurückgegriffen. Die einen Quadratkilometer großen Stichprobenflächen bilden in Anzahl und Verteilung die vorhandenen Standortty- pen und Landnutzungen Bayerns ab, sodass das Monitoring Bestandstrends für das ganze Land wiedergeben kann. Auf diesen Stichprobenflächen werden in regelmäßigen Abständen Daten zu Biomasse, Arten- und Individuenzahlen ausgewählter Insektengrup- pen erhoben. Die Indikatorgruppe "Heuschrecken" wird seit 2023 in Bayern auf insgesamt 38 Stich- probenflächen erfasst. Pro Los ist eine bestimmte Stichprobenzahl zu bearbeiten, wobei dieselben Stichprobenflächen sowohl in 2025, als auch in 2026 zu bearbeiten sind. An- gebote sind auf folgende Teilleistungen möglich:

Los 1: fünf Stichprobenflächen (Unter- und Oberfranken)

Los 2: fünf Stichprobenflächen (v.a. Mittelfranken)

Los 3: vier Stichprobenflächen (Oberpfalz)

Los 4: vier Stichprobenflächen (Niederbayern)

Los 5: vier Stichprobenflächen (östliches Oberbayern)

Los 6: vier Stichprobenflächen (westliches Oberbayern)

Los 7: sechs Stichprobenflächen (nördliches Schwaben)

Los 8: sechs Stichprobenflächen (südliches Schwaben)

Stand: 1/2021

Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

Die ungefähre Lage der Stichprobenflächen ist Abbildung 1 zu entnehmen. Die nachfol- gende Leistungsbeschreibung gilt für alle Lose.

Abbildung 1: Lage der Stichprobenflächen für Heuschrecken-Erhebungen gemäß der Losaufteilung von

1 bis 8.

2 Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen

 

2.1 Erstellung erforderlicher Arbeitsgrundlagen Um einen reibungslosen Projektverlauf zu gewährleisten, sind auf Seiten des Auftragnehmers (AN) fol- gende Arbeitsgrundlagen für alle Bearbeitenden bereit zu stellen:

o Geeignete Kartengrundlagen für die Geländearbeiten in Form von Luftbildausdrucken mit Eintrag der Stichprobenflächen und Aufnahmeplots, geeignete Geländeformblätter und GPS-Geräte zum Einmes- sen der Erfassungsplots, falls die Kartierungen nicht mit geeigneten technischen Geräten (z.B. Tablet mit entsprechender GIS-Software) erfolgen.

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025

Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

 

2.2 Erfassung mit Isolationsquadrat

Erfassunqszeitraum und --häufiqkeit

o Die Erfassungen der Heuschrecken erfolgt pro Erfassungsjahr und pro Stichprobenfläche einmalig im Zeitraum von Mitte Juli bis Ende August (jeweils eine Erfassung in 2025 und eine Erfassung in 2026).

o Die Reihenfolge, in der die Stichprobenflächen bearbeitet werden, sollte sich an ihrer Höhenlage bzw. ihrem Lokalklima orientieren. Im Tiefland bzw. in besonders warmen Gegenden gelegene Stichpro- benflächen sollten zuerst bearbeitet werden, da hier das Populationsmaximum früher erreicht wird als in höheren Lagen.

o Falls eine Bewirtschaftungseinheit kurz vor der Beprobung gemäht oder intensiv beweidet wurde und die Vegetation noch deutliche Spuren des Störungsereignisses aufweist, sollte die Begehung auf ei- nen späteren Termin innerhalb des Erfassungszeitraums verschoben werden (idealerweise auf min- destens zwei Wochen nach der Mahd oder Beweidung). Immer wenn eine solche Verschiebung der Begehung notwendig wird, sollte dies von der kartierenden Person dokumentiert werden, ebenso der ungefähre zeitliche Abstand zwischen Störungsereignis und Begehung.

Geräte und Hilfsmittel

o Die Erfassung erfolgt mit Hilfe eines standardisierten, unten und oben offenen Isolationsquadrats (IQ), das eine Grundfläche von 2 m^2 und eine Höhe von 80 cm hat.

o Kescher zur ergänzenden qualitativen Erfassung.

o Bei der Artbestimmung können eine Lupe mit ca. 10-facher Vergrößerung sowie eine Schieblehre (Genauigkeit: 0.1 mm) sehr hilfreich sein. Die Schieblehre ist vor allem bei der Bestimmung von mor- phologisch ähnlichen Arten der Gattung Chorthippus zur Messung der Flügellänge erforderlich.

o Für die Bestimmung wird Fischer et al. (2020) empfohlen.

o Die Nomenklatur der Heuschrecken richtet sich nach (Maas et al. 2011). Methodik der Erhebung mit Isolationsguadrat und qualitative Nachsuche

o Eine Stichprobenfläche besteht aus einem Quadrat von 1x1 km, für die Heuschreckenauf- nahme wird möglichst die zentrale Grünland-Bewirtschaftungseinheit ausgewählt. Möglichst zentral in der Bewirtschaftungseinheit wird ein 2.500 m^2 großer (i. d. R. quadratischer, also 50 x 50 m messender) Bereich platziert, der im Folgenden als "Plot" bezeichnet wird. Innerhalb dieses Plots werden die Aufnahmen mit dem Isolationsquadrat durchgeführt (siehe Abbildung 2a). Für alle 38 Stichprobenflächen liegen bereits GPS-Daten für die Aufnahmeplots vor und werden nach Auftragsvergabe an den AN übermittelt.

o Von jedem Aufnahmeplot ist min. ein repräsentatives Foto zu erstellen, das für den Kurzbericht ver- wendet werden soll.

o Innerhalb des Plots wird das IQ 15 Mal aufgesetzt, sodass insgesamt eine Fläche von 30 m^2 beprobt wird. Dabei sollten die einzelnen "Würfe" innerhalb des Plots räumlich so gleichmäßig wie möglich verteilt werden. Da die "Würfe" einen zufälligen Querschnitt durch den Plot darstellen sollen, besteht keine Notwenigkeit sie an bestimmten Strukturen auszurichten oder bestimmte Strukturen innerhalb des Plots zu meiden (siehe Schema Abbildung 2b).

o Die einzelnen "Würfe" des IQ sollten immer mindestens 10 m auseinanderliegen.

o Das Aufsetzen des IQ sollte, falls die Erfassung bei sonnigem Wetter stattfindet, nach Möglichkeit gegen die Sonne erfolgen, sonst könnte der Schatten des IQ die Heuschrecken vorzeitig flüchten las- sen.

o Sofort nach dem Aufsetzen wird das Quadrat einmal fest auf den Boden gedrückt, um Lücken zwi- schen dem unteren Rand der Seitenwände und der Bodenoberfläche, durch die Heuschrecken ent- kommen könnten, zu schließen.

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025

Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

Nach jedem Wurf werden für alle adulten Heuschrecken-Individuen, die sich innerhalb des IQ befin- den, die Art und das Geschlecht bestimmt, notiert und aus dem IQ rausgesetzt. Dabei sollten zunächst die Individuen, die bereits an die Seitenwände gesprungen sind, abgesammelt werden, da bei ihnen die "Fluchtgefahr" besonders groß ist. Anschließend wird die Vegetation innerhalb des IQ gründlich durchsucht, bis keine Heuschrecken mehr im IQ zu finden sind. Falls bei einem Individuum einer vorherrschend kurzflügeligen Art Langflügeligkeit (Makropterie) fest- gestellt wird, wird dies notiert. Auf diese Weise kann später für die einzelnen Arten der prozentuale Anteil makropterer Individuen berechnet werden. Die Artidentität von Larven wird ebenfalls so genau wie möglich bestimmt - die taxonomische Zuge- hörigkeit im Idealfall bis auf Artebene, oder, wenn das nicht möglich ist, auf höherer systematischer Ebene (mindestens jedoch auf Ebene der Unterordnung: Langfühlerschrecken/Kurzfühlerschrecken). Bei einigen Arten ist die sichere Bestimmung der Larven auf Artniveau unmöglich oder zumindest so schwierig, dass sie viel Erfahrung voraussetzt. Daher sollten die Vertreter der folgenden Artengruppen im Larvenstadium nicht auf Artniveau, sondern nur bis auf das Niveau der jeweiligen Gruppe bestimmt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Individuenzahlen dieser zum Teil in hohen Dichten auf- tretenden Arten zwischen verschiedenen Datensätzen vergleichbar bleiben:

o Chorthippus-biguttulus-Gruppe (Chorthippus biguttulus, C. brunneus, C. mollis);

o "Parallelus-Gruppe" (Pseudochorthippus parallelus, P. montanus, Chorthippus albomargina- tus, C. dorsatus);

o Gattung Tetrix.

Die Daten der einzelnen IQ-Würfe werden getrennt notiert, um möglichst vielfältige statistische Aus- wertungen zu ermöglichen Ergänzende qualitative Erfassung: es werden alle innerhalb des 2.500 m^2-Plots vorkommenden Ve- getationsstrukturen (inkl. Offenboden) insgesamt ca. 10 min lang durch Sichtbeobachtung, Verhören (ohne Zuhilfenahme eines Frequenzwandlers) und Keschern nach weiteren Arten abgesucht; es wird nur das Vorkommen der evtl. gefundenen weiteren Arten notiert, nicht ihre Abundanz. Abbildung 2: a) Das IQ besteht aus einem Metall-Rahmen, die Seiten des IQ bildet eine Bahn aus stabi- lem Stoff; b) Schematische Darstellung der Verteilung der 15 Würfe innerhalb des Aufnahmeplots.

Erfassungsbedingungen

Die Heuschrecken-Erfassung mit dem IQ kann bei fast jeder Witterung erfolgen, da beim Absuchen der Vegetation innerhalb des IQ auch wenig aktive Individuen recht zuverlässig gefunden werden. Während eines Regenereignisses und der anschließenden mindestens 15 Minuten sollte jedoch nicht erfasst wer- den, ebenso nicht bei Temperaturen unter 15 ^qC.

 

2.3

Erfassung von Umweltvariablen

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025 Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026 Geräte und Hilfsmittel für die Erfassung von Umweltvariablen

o Maßband und Markierungen zum Abmessen und Abstecken der Bereiche, in denen die Vegetations- struktur aufgenommen wird (im Folgenden als "Subplots" bezeichnet)

o Zollstock zum Messen der Feldschichthöhe und der Mächtigkeit der Streuschicht

o Spiegelkompass mit integriertem Neigungsmesser (oder anderen geeigneten technischen Hilfsmitteln) zur Erfassung von Exposition und Inklination mit einer Genauigkeit von 2°.

Vorqehensweise

o Für die Aufnahme der Vegetationsstruktur werden parallel zur Heuschreckenerfassung innerhalb des 2.500 m^2 großen Plots drei 9 m^2 (3 m x 3 m) große Subplots in der Nähe des vierten, achten und zwölften Isolationsquadrat-Wurfes in noch nicht durch die Erfassungstätigkeit gestörten Bereichen platziert. Auf jedem der Subplots werden folgende Parameter aufgenommen und getrennt nach Sub- plot festgehalten:

o Deckungsgrade der Vegetationsschichten (Baumschicht [sofern vorhanden], Strauchschicht [sofern vorhanden], Feldschicht, Gräser, Kräuter, Moose/Flechten), der Streuschicht sowie der Offenbodenstellen;

o Höhe der Feldschicht;

o Mächtigkeit der Streuschicht;

o Die Aufnahme der Deckungsgrade der einzelnen Schichten erfolgt durch Schätzung. Dabei werden Abstufungen von 5 % verwendet. Oberhalb von 90 % und unterhalb von 10 % erfolgt die Schätzung feiner in 2,5 %-Stufen. Zur Ermittlung der Deckungsgrade der einzelnen Vegetationsschichten und der Streuschicht wird der gesamte Anteil der Fläche des Subplots geschätzt, der durch die jeweilige Schicht bedeckt ist. Aufgrund von Überlappungen darf die Summe z. B. aus Gräser- und Kräuterde- ckung größer sein als die Feldschichtdeckung oder die Summe aller Vegetationsschichten über 100 % liegen. Details zur Definition der Vegetationsschichten: Die Baumschicht umfasst alle Gehölze mit einer Wuchshöhe größer als 6,0 m. Die Strauchschicht umfasst alle Gehölze mit einer Wuchshöhe zwischen 0,3 m und 6,0 m. Die Feldschicht umfasst alle Gräser, Kräuter, Farne und Zwergsträucher (unabhängig von ihrer Wuchshöhe) sowie alle Gehölze mit einer Wuchshöhe kleiner als 0,3 m. Zur Streuschicht zählen alle Formen von abgestorbenem, aber noch nicht oder kaum zersetztem Pflanzenmaterial.

o Je Subplot werden die Höhe der Feldschicht und die Mächtigkeit der Streuschicht an fünf Stellen mit einem Zollstock gemessen. Je eine der fünf Messstellen sollte in den vier Ecken (mit einem Ab- stand von ca. 50 cm zu den beiden nächstgelegenen Rändern) und im Zentrum des Subplots liegen. Die Messung der Feldschichthöhe erfolgt mit einer Genauigkeit von 1 cm, die Messung der Mächtigkeit der Streuschicht mit einer Genauigkeit von 0,5 cm (für sehr gering-mächtige Streuschichten kann der Wert 0,25 cm vergeben werden). Die jeweils fünf Werte der Feld- bzw. Streuschicht werden getrennt notiert. Detail zur Feldschichthöhe: Für den abzulesenden Wert der Feldschichthöhe ist maßgeblich, wo sich der Höhenbereich befindet, in dem im Vergleich zu den darüber- und darunterliegenden Bereichen überproportional viel der eintreffenden solaren Strahlung absorbiert wird. Lässt sich ein solcher Be- reich nicht eindeutig abgrenzen, weil die Vegetation von der Bodenoberfläche ausgehend nach oben gleichförmig ausdünnt, wird als Höhe der Feldschicht der Wert angegeben, unterhalb dessen sich ca. 95 % der Biomasse der Feldschicht befinden.

o Für den gesamten 2.500 m^2 großen Plot werden die vorherrschende Exposition und Inklination mit einem Spiegelkompass mit integriertem Neigungsmesser (oder anderen geeigneten technischen Hilfs- mitteln) mit einer Genauigkeit von 2° ermittelt. Falls im Plot unterschiedliche Expositionen und/oder Inklinationen in nennenswerter Ausdehnung vorkommen, werden zwei oder mehr Wertepaare notiert. Für jedes Wertepaar sollte zusätzlich der ungefähre Flächenanteil des Plot-Bereichs, der die entspre- chende Exposition und Inklination aufweist, notiert werden. Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025 Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

2.4 Projektorganisation und Besprechungstermine

Vom AN ist eine Person für die Projektleitung und eine weitere Person für die stellvertretende Projekt- leitung zu benennen. Die Projektleitung ist für die Kommunikation mit dem Auftragnehmer (AG) zuständig und muss jederzeit über den Stand der Arbeiten Auskunft erteilen können. Die Projektleitung ist verant- wortlich für die korrekte und termingerechte Abwicklung aller Leistungen, die Zusammenführung von Er- gebnissen mehrerer Bearbeitender sowie die Organisation und Durchführung der Geländetermine mit dem AG. Nach Auftragsvergabe und vor Beginn der Erhebung wird ein digitaler Vorbesprechungstermin stattfin- den, bei dem offene Fragen geklärt sowie ggf. Vorgehen und Ziele der Erhebungen behandelt werden. Die Dauer der Vorbesprechung beträgt maximal 2 Stunden. Zudem findet ein Geländetermin zur weiteren fachlichen Abstimmung und ggf. zur Klärung von Fragen statt. Für einen Geländetermin ist von einem 4- stündigem Termin zzgl. Fahrtzeiten auszugehen. Die genauen Termine für die Vorbesprechung und den Geländetermin werden unter den Teilnehmenden abgestimmt.

 

2.5 Berichte

Zur Erfüllung des Vertrags muss ein Zwischenbericht nach der Kartiersaison 2025 und ein Schlussbericht nach der Kartiersaison 2026 abgegeben werden. Jeder Bericht hat folgende Posten zu enthalten:

o Kurzbericht im MS-Word- und PDF-Format (Formatvorlage "Umwelt Spezial", Anlage_12_Formatvor- lage_Bericht_HEU2025-26) mit folgenden Mindestangaben: Einleitung mit Aufgabenstellung Methodenbeschreibung, in der das Vorgehen bündig nachvollziehbar dargestellt und Abweichun- gen begründet werden. Darstellung der einzelnen Stichprobeflächen auf je 2-4 Seiten: Beschreibung der Probefläche (schriftlich, graphisch), Foto des Aufnahmeplots, Erfassungsergebnisse (tabellarisch: Arten- und Individuenzahlen sowie Artenliste inkl. RL-Status Bayern). Einschätzung der Heuschreckenfauna der jeweiligen Stichprobenfläche in wenigen Sätzen (viele/wenige Arten/Individuen, Charakteris- tik Artenspektrum, Besonderheiten) unter Einbeziehung der erhobenen Umweltvariablen.

o Ausgefüllte Excel-Datei mit Artdaten gemäß dem zur Verfügung gestellten Muster.

o Ausgefüllte Excel-Datei mit den Daten zu Witterung, Uhrzeit, Störungen etc. gemäß dem zur Verfü- gung gestellten Muster.

o Ausgefüllte Excel-Datei mit den Daten der Umweltvariablen gemäß dem zur Verfügung gestellten Mus- ter.

o Digitalfotos des Aufnahmeplots im JPEG-Format, welche mit der Stichprobenflächen-Nummer (Rout- code, z.B. "by107" benannt sein müssen; Excel-Datei mit Angaben zu Autor und Aufnahmedatum pro Fotodatei.

o Die Artdaten aller Würfe müssen pro Stichprobenfläche aufsummiert und in ein Eingabeprogramm eingegeben werden.

o Sämtliche naturschutzfachlich relevanten Arten (Roten Liste Bayern 0, 1 und 2, FFH-Anhänge II und IV) sind in die Datenbank "Kartierung von Lebensräumen und Arten" (Karla.Natur) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt einzugeben. Neben den Pflichtfeldern ist die Eingabe eines vollständigen Datums sowie näherer Bestandsangaben und ggf. Kommentare erforderlich. Es sind keine Fundorte auszuwählen oder neu anzulegen, jeder Nachweis ist mit den tatsächlichen Koordinaten anzugeben. Die Erfassungen verschiedener Bearbeiter können in einem gemeinsamen Feldbuch erfasst werden (siehe Auswahl Kartierteam). Hinweise zur Registrierung und Nutzung von Karla.Natur finden Sie unter: www.lfu.bavern.de/natur/artendaten/datenmeldunq.

Folgende Vorgaben sind bei der Erstellung des Feldbuches zu beachten:

Titel: Insektenmonitoring, Heuschrecken, Jahr, Los

Typ: Auftragskartierung

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025

Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

Beschreibung: Isolationsquadrate, Eingabe aller Arten der Rote Liste Bayerns (0,1,2) und FFH- Anhangsarten

Beginn Projekt: 01.05.2025

Ende Projekt: 14.11.2026

Projektgattung: sonstige Gutachten oder Auftragskartierungen;

Auftragnehmer: Einfügen

Auftraggeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

Kontaktperson bei Auftraggeber: Einfügen

3 Vom AG bereitzustellende Leistungen vor Auftragsvergabe Für die Abgabe eines gültigen Angebots werden vom LfU folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

o Formular "Preis-Leistungsverzeichnis" (Anlage_01_PLV_HEU2025_2026.xlsx)

o Muster für die Abgabe der Artdaten, Umweltvariablen und Daten zu Witterung, Uhrzeit, Störungen etc. im Excel-Format (Anlage_02_Muster Datenabgabe_HEU2025_2026.xlsx)

o Genaue Lage der Stichprobenflächen im ESRI-Shape Format (Anlage_03_HEU2025_2026_38SPF) 4 Vom AG bereitzustellende Leistungen nach Auftragsvergabe Nach der Vergabe des Auftrags erhält der AN zusätzlich folgende Arbeitsgrundlagen:

o Digitale Luftbilder

o Genaue Lage der Aufnahmeplots mit Mittelpunktkoordinaten im ESRI-Shape Format

o Absprachen mit Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten werden durch den AG vor Beginn der Heu- schreckenaufnahmen durchgeführt.

o Zugang zur Online-Arterfassung Karla.Natur. Hinweise zur Registrierung und Nutzung von Karla.Natur finden Sie unter: Internet: www.lfu.bavern.de/natur/artendaten/datenmeldung/

Ausführungszeitraum:

Jeweils zwischen Mitte Juli und Ende August 2025 und 2026

Losaufteilung:

D Vergabe nur als Gesamtpaket

M Angebote sind auf folgende Teilleistungen möglich:

o Los 1 fünf Stichprobenflächen (Unter- und Oberfranken)

o Los 2: fünf Stichprobenflächen (v.a. Mittelfranken)

o Los 3: vier Stichprobenflächen (Oberpfalz)

o Los 4: vier Stichprobenflächen (Niederbayern)

o Los 5: vier Stichprobenflächen (östliches Oberbayern)

o Los 6: vier Stichprobenflächen (westliches Oberbayern)

o Los 7: sechs Stichprobenflächen (nördliches Schwaben)

o Los 8: sechs Stichprobenflächen (südliches Schwaben)

Für jedes Los ist ein separates Angebot zu erstellen. Der Zuschlag für mehrere Lose ist möglich, entsprechende Bearbeitungs-Kapazitäten sind bereitzuhalten.

Kriterien für die Wertung der Angebote:

D 100 % Preis

Kl Preis / Leistung im Verhältnis 50%/50%

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025 Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

Die Leistung wird nach folgenden Kriterien bewertet:

Nachweis über Kenntnisse und praktische Erfahrungen des einzusetzenden Perso- nals bzgl. Kartierung, Taxonomie und Ökologie von Heuschrecken durch Angabe von min. drei durchgeführten Projekten im Zeitraum von 2014 bis 2024.

 

Zahlungsbedingungen:

Es erfolgt eine Zwischenzahlung nach Billigung aller Leistungen nach Saison 2025 und es erfolgt eine Schlusszahlung nach Billigung aller Leistungen nach Saison 2026.

Auftragserteilung:

Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich bis 28.02.2025.

 

Unterlagenanforderung:

Die Vergabeunterlagen sind per E-Mail zu beantragen unter: E-Mail: verqabe@lfu.bavern.de

Ablauf der Angebotsfrist, Adresse der Angebotssammelstelle:

Das Angebot ist bis 07.02.2025 zu senden an: E-Mail: verqabe@lfu.bavern.de

WICHTIG: Damit Ihr Angebot zugeordnet werden kann vermerken Sie bitte im Betreff der Angebotsemail:

"Angebot: BayAZ-0270-78215/2024 /Angebotsfrist 07.02.2025"

Fragen:

Diese stellen Sie per Mail an: E-Mail: verqabe@lfu.bavern.de.

Betreff der Angebotsmail: "Frage zu: BayAZ-0270-78215/2024 / Angebotsfrist 07.02.2025"

 

Weitere einzureichende Unterlagen: Ausgefülltes Preis-Leistungsverzeichnis (Anlage_01_PLV_HEU2025_2026.xlsx). Falls für meh- rere Lose ein Angebot abgegeben werden soll, so ist für jedes Los ein eigenes Preis-Leistungs- verzeichnis zu erstellen. Eine Aufstellung aller vorgesehenen Bearbeitenden mit Angaben der von ihnen zu bearbeiten- den Teilleistungen. Nachweis über Kenntnisse und praktische Erfahrungen des einzusetzenden Personals bzgl. Kar- tierung, Taxonomie und Ökologie von Heuschrecken durch Angabe von min. drei durchgeführten Projekten im Zeitraum von 2014 bis 2024.

 

Skonto:

Ein Skonto mit einer geringeren Zahlungsfrist als 14 Tage wird nicht bei der Wertung des Angebotsprei- ses berücksichtigt, wird aber im Fall der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.

Verhandlungen:

Wir behalten uns vor, den Auftrag ohne vorherige Verhandlungen zu vergeben. Bitte prüfen Sie die Ihnen übermittelten Vergabeunterlagen. Sollten Sie mit vorgegebenen Bedingungen, u.a. auch im Vertrag, nicht einverstanden sein, stellen Sie bitte innerhalb der Angebotsfrist eine Bieter- frage, sodass wir über eine ggf. nötige Anpassung entscheiden können. Spätestens mit Angebotsabgabe müssen Sie auf Änderungswünsche hinweisen, sodass der Eintritt in Verhandlungen eröffnet werden kann. Ohne einen entsprechenden Hinweis sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Bedingungen verbindlich. Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025 Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

Vom AN gesetzte Bedingungen:

In der Angebotsaufforderung übermitteln wir Ihnen die Bedingungen, auf deren Basis Sie Ihr Angebot abgeben sollen. Eine Änderung dieser Bedingungen, wie z.B. kürzere Gültigkeit des Angebots (Binde- frist) kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Um Widersprüche zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, nur die geforderten Unterlagen dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie auch die angehängten Bewerbungsbedingungen und Angaben zum Datenschutz.

Bindefrist:

Sie sind bis 21.03.2025 an Ihr Angebot gebunden. Sofern Sie bis zum Ablauf der Bindefrist keine gegenteilige Mitteilung von uns erhalten haben, gehen Sie bitte davon aus, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden ist. Über die Abgabe eines Angebots würden wir uns sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Referat Bayerisches Artenschutzzentrum

Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025

Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026

 

Allgemeine Bewerbungsbedingungen

o Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den angebotenen Preis- positionen enthalten sein. Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht gesondert abgefragt werden. Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas anderes.

o Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des § 41 Abs. 2 UVgO vor.

o Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil. Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine Geschäftsbedin- gungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.

o Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.

o Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des Auftraggebers.

o Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.

o Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Wei- tergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche Zu- stimmung des Auftraggebers ist unzulässig.

o Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen Vertrags- bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit gültigen Fassung nach- rangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.

o Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die Bil- dung der Bietergemeinschaft karteil- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Wenn Sie als Bietergemeinschaft anbieten, machen Sie dies in Ihrem Angebot bitte deutlich.

o Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.

 

Datenschutz

Mit Angebotsabgabe bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Beachtung der Hinweise zum Datenschutz im Vergabeverfahren (Art. 13 DSGVO), welche Sie hier nachlesen können.

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Bayerisches Landesamt für Umwelt 2025

 

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Landesweites Insektenmonitoring, Erfassung von Heuschrecken in 2025 und 2026 AZ: BayAZ-0270-78215/2024

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 191188 vom 22.01.2025