Titel | Neubau eines Grundwasserpumpwerks in Schachen - Spülbohrung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Porta AG Neumarkt 1 5201 Brugg | |
Vergabestelle | Porta AG Neumarkt 1 5201 Brugg | |
Ausführungsort | CH-5201 Brugg | |
Frist | 05.06.2024 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch | |
Beschreibung | 1. Porta AG zu Hdn. von Lea Mühlemann Neumarkt 1 CH-5201 Brugg Telefon: 058 580 97 97
E-Mail: lea.muehlemann@portaag.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Gemeinde Auenstein, Schürmatt 1, 5105 Auenstein, Schweiz, Telefon: 062 897 03 02, E-Mail: gemeindekanzlei@auenstein.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 27.05.2024 Bemerkungen: Fragen sind bis am Montag, 27.05.2023 um 24.00 Uhr einzureichen. Die Fragen werden bis am 29.05.2024 allen Anbietern beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 05.06.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Poststempel A-Post
1.5 Datum der Offertöffnung: 07.06.2024, Bemerkungen: Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt.
1.6 Art des Auftraggebers Gemeinde/Stadt
1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart Bauauftrag
1.9 Staatsvertragsbereich Nein.
2. Beschaffungsobjekt 2.1 Art des Bauauftrages Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung Spülbohrung Neubau Grundwasserpumpwerk Schachen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 4091PBW103
2.4 Aufteilung in Lose? Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 45000000 - Bauarbeiten, 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen, 113 - Baustelleneinrichtung, 152 - Rohrvortrieb
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Gesteuerte Spülbohrung unter Aare und dem Kraftwerkskanal für den Neubau des Grundwasserpumpwerks Schachen: - Gesamtlänge ca. 400m - 1x Wasserleitung PE DN 180 - 2x Kabelschutzrohr PE DN 125
2.7 Ort der Ausführung Auenstein/Rupperswil
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen Nein
2.10 Zuschlagskriterien Preis Gewichtung 50% Qualität Gewichtung 30% Technischer Bericht Gewichtung 20%
2.11 Werden Varianten zugelassen? Ja Bemerkungen: Das Grundangebot, gemäss Ausschreibung, muss in jedem Fall eingereicht werden. Unternehmervarianten sind zulässig. Varianten sind klar zu kennzeichnen und analog dem Grundangebot zu rechnen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit von Unternehmervariante und Grundangebot ist vom Unternehmer schriftlich mit der Angebotseinreichung zu erbringen. Diese sind separat auszuweisen und müssen mit einem Plan und einem Leistungsverzeichnis nach NPK nachvollziehbar belegt sein. Minderkosten zum Submissionsangebot sind aufzuzeigen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein
2.13 Ausführungstermin Bemerkungen: Beginn Mitte / Ende Oktober 2024 Bauende Ende Dezember 2024 / Januar 2025.
3. Bedingungen 3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Folgende Eignungskriterien (Hinweis: Art. 27 IVöB) müssen erfüllt sein: Querung eines vergleichbaren Gewässers (Aare, Reuss, Limmat, Rhein) Spülbohrung von vergleichbarer Länge (min. 250 m) Spülbohrung in vergleichbaren geologischen Verhältnissen (Grundwasser, Schotter mit darunterliegendem Fels) Spülbohrung in vergleichbaren Nennweiten (min. PE 180)
3.8 Geforderte Nachweise Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine
3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.05.2024 bis 05.06.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13 Durchführung eines Dialogs Nein.
4. Andere Informationen 4.8 Rechtsmittelbelehrung 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 179274 vom 17.05.2024 |