Titel | Sanierungsplanung von Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen: geophysikalische Prüfungen 2024 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landesamt für Umwelt Land Brandenburg (LfU) Referat S6 Zentrale Vergabestelle Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke | |
Ausführungsort | DE-14476 Potsdam | |
Frist | 10.05.2024 | |
Vergabeunterlagen | vergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Landesamt für Umwelt Referat S6 Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam
E-Mail: chris.wichmann@lfu.brandenburg.de Internet: lfu.brandenburg.de
Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle" Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
b) Auftragsgegenstand Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistung Ziel der hier ausgeschriebenen Untersuchungen ist es, eine aktuelle und systematische Zu-standsanalyse der Funktion und des Ausbauzustandes von Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen (GWBM) des Landesmessnetzes Grundwasserbeschaffenheit durch geophysikalische Prüfverfahren durchzuführen. Mit diesen Methoden wird der Zustand der GWBM insbesondere in Bezug auf die Befahrbarkeit, den Zustand und die Dichtheit der Rohre und Rohrverbindungen, die fachgerechte Verfüllung des Ringraums, die Durchlässigkeit des Filterbereichs sowie die Angaben aus Ausbauplänen und Schichtenverzeichnissen überprüft bzw. ergänzt. Die Funktionsprüfungen dienen der Qualitätssicherung von GWBM, der Gewährleistung der Repräsentativität der Messergebnisse (Beschaffenheit und Wasserstand) sowie der Planung von Sanierungs- und Neubauleistungen am Grundwassermessnetz. Geophysikalische Untersuchungen sollen bei 37 Messstellen an 37 Standorten realisiert werden. Die GWBM gehören verschiedenen Messnetzkategorien der landesweiten Grundwasserüberwachung an. Es handelt sich bei einigen Messstellen um eine turnusmäßige Überprüfung des baulichen und funktionellen Zustandes. Für viele ältere Messstellen, die im Zuge der Messnetzerweiterung/-verdichtung in jüngerer Zeit in das Landesmessnetz aufgenommen wurden, liegen noch keine geophysikalischen Ausbaukontrollmessergebnisse vor. An einigen der ausgeschriebenen Messstellen wurden bei der Probennahme bzw. der einfachen Funktionsprüfung Mängel bzw. Einschränkungen festgestellt. Eine regelmäßige Überprüfung von Messstellen ist erforderlich, um eine ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit langfristig zu sichern und damit auch zukünftig die Grundwasserbeschaffenheitsentwicklung repräsentativ und rechtssicher erfassen und bewerten zu können. Erfüllungsorte Haupterfüllungsort Bezeichnung Landesamt für Umwelt Postanschrift Seeburger Chaussee 2 Ort 14476 Potsdam Ergänzende / Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Geophysikalische Untersuchungen sollen bei 37 Messstellen an 37 Standorten realisiert werden. Anlage 1 enthält eine Übersichtskarte der Messstellenstandorte. Es handelt sich überwiegend um GWBM, deren Filter oberflächennah und im unbedeckten Grundwasserleiter liegen.
c) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der AN übergibt vor Beginn der Untersuchungen einen detaillierten Ablaufplan an den LfU-Projektverantwortlichen. Die Feldarbeiten sollen von Mai bis September 2024 stattfinden. Die Berichte sind dem LfU komplett digital bis spätestens 15. Oktober 2024 zu übergeben. Dauer (ab Auftragsvergabe) Beginn 20.05.2024, Ende 15.10.2024 Fristen Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 06.05.2024 Angebotsfrist 10.05.2024 10:00 Uhr Zuschlags-/Bindefrist 24.05.2024
d) Wertung Wertungsmethode der Vergabe Wertungsmethode Niedrigster Preis
e) Lose Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
f) Nachweise / Bedingungen Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf Jahren (2019 - 2024) ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge vorzulegen, die im Zusammenhang mit der gegenständlich ausgeschriebenen Leistung stehen. Die Referenzen müssen dafür die folgenden Tätigkeitsbereiche/ Anforderungen zum Schwerpunkt haben: 1. Hydrogeologische Kenntnisse in der Norddeutschen Tieflandebene 2. Erfahrungen im Umgang mit geophysikalischen Messverfahren an Grundwassermessstellen im Lockergesteinsbereich Mindestanforderungen: Je Tätigkeitsbereich/ Anforderung sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen. Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Lieferbeziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden. Sonstige Unterlagen • Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: - das Angebotsschreiben CSX 51 - das inhaltliche Angebot (Hinweis: aus dem Angebot müssen sich die jeweiligen Leistungserbringungsbzw. Lieferfristen ergeben, die für die einzelnen Teilleistungen vorgesehen werden (Ausführungsfristen)) - das ausgefüllte Leistungsverzeichnis - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3) und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4), -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), muss mit eingereichten Angebot lediglich benannt werden welcher Auftragsteil übernommen wird (4.3). Die Benennung des Unterauftragnehmers sowie das ausgefüllte FB 4.4 wird in dem Fall auf besonderes Verlangen durch die Vergabestelle angefordert. - sofern eine Berücksichtigung als bevorzugter Bieter nach der Frauenförderverordnung geltend gemacht wird, die Anlage Frauenförderverordnung (Formular 4.5), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) -> Sofern es sich um den Einsatz eines einfachen Unterauftragnehmers handelt (§ 26 UVgO), wird das FB 5.4 auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle angefordert. Auflagen zur persönlichen Lage Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen Mindestanforderung: Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf Jahren (2019 - 2024) ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge vorzulegen, die im Zusammenhang mit der gegenständlich ausgeschriebenen Leistung stehen. Die Referenzen müssen dafür die folgenden Tätigkeitsbereiche/ Anforderungen zum Schwerpunkt haben: 1. Hydrogeologische Kenntnisse in der Norddeutschen Tieflandebene 2. Erfahrungen im Umgang mit geophysikalischen Messverfahren an Grundwassermessstellen im Lockergesteinsbereich Mindestanforderungen: Je Tätigkeitsbereich/ Anforderung sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen. Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
g) Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Sicherheiten Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
h) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
i) Sonstige Bedingungen Sonstige Bedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Nein Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Nein
j) Vergabeunterlagen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Postalischer Versand Nein Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg" URL zu den Auftragsunterlagen Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVXYYDY1X6LE0MU/documents Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen
k) Angebote Bedingungen für die Öffnung der Angebote Beginn der Angebotsöffnung 10.05.2024 10:00 Uhr Angebotsabgabe Art der akzeptierten Angebote Elektronisch in Textform Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-UmschlagsVerfahren) Nein Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Ja
l) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.
m) Verfahren/Sonstiges Sonstige Informationen Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Die Frauenförderverordnung (FrauFöV) findet Anwendung, vgl. § 14 LGG Bbg. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Formular 4.5 dargestellten Verhältnisse maßgeblich für die Zuschlagserteilung sind und bei fehlerhaften Angaben die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bekanntmachungs-ID CXVXYYDY1X6LE0MU | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 178920 vom 23.04.2024 |