Verfahren zur Vor-Information
Bauauftrag (VOB)
NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Brake-Oldenburg
Heinestraße 1
26919 Brake
DE-26434 Wangerland
14.11.2024
a) NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg (Brake)
Heinestrasse 1
26919 Brake
Telefon +49 4401-9260
Fax +49 4401-926100
E-Mail: poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de
Internet: www.nlwkn.niedersachsen.de
b) Bekanntmachung // Grundinstandsetzung DSW Horumersiel-Schillig - Baujahr 2025 Bekanntmachung // Grundinstandsetzung DSW Horumersiel-Schillig - Baujahr 2025 Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), beabsichtigt im Jahr 2025 den baufälligen und zum Teil stark abgängigen seeseitigen Deichsicherungsweg zwischen Horumersiel und Schillig auf einer Teilstrecke von rd. 140 m grundinstandzusetzen bzw. zu erneuern. Folgende Leistungen sind Gegenstand der geplanten Ausschreibung: 1 Stück Baustelle einrichten, vorhalten und räumen 180 m Absperrschranken aufstellen, vorhalten und räumen 389,5 m2 Betonfahrbahn zerkleinern, aufnehmen und entsorgen 389,5 m2 Unterbau lösen, laden und entsorgen 389,5 m2 Planum herstellen 392 m2 Gewebe liefern und einbauen 392 m2 Mineralgemisch 0/32 liefern und einbauen 38 m2 Verkalit-Promenadenstein transportieren und verlegen 351,5 m2 Verkalit-Promenadenstein liefern und verlegen 282,8 m Längs- und Querfuge herstellen Bezeichnung DSW Horumersiel-Schillig Postanschrift Zum Hafen Ort 26434 Wangerland Ergänzende / Abweichende Angaben Der seeseitige Deichsicherungsweg zwischen Horumersiel und Schillig ist der zum Haupterfüllungsort Hauptdeichlinie vorgelagert.
c) Beginn der Arbeitsvorbereitung: spätestens 5 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens oder rechtzeitig vor Ausführungsbeginn. Ausführungsbeginn: 27.08.2025 Ausführungsende: 30.09.2025
d) Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) informiert, dass die genannte Leistung im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 2 VOB/A) ausgeschrieben und vergeben wird. Diese Bekanntmachung ist die gemäß § 20 Abs. 4 VOB/A verpflichtende Ex-Ante-Bekanntmachung. Bewerbungen sind nicht erforderlich und werden nicht berücksichtigt.