Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 15 Vergabestelle
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 15 Vergabestelle
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
DE-47051 Duisburg
19.08.2024
00416739-2024
1. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10
DE-45659 Recklinghausen
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden in NRW 2025 - 2028
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur "Fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden (UWB) in NRW".
Kennung des Verfahrens: 958f3b5b-50de-4f1a-abb5-9c8820e6b73b
Interne Kennung: 57;1001519937;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 80522000 Schulungsseminare
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6
Stadt Duisburg
Postleitzahl 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1QNDALP3 Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber wird eigenständig vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur fachlichen Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung des Einleiterkatasters Abwasser (ELKA) bei den Unteren Wasserbehörden in NRW 2025 - 2028
Beschreibung: Für die Einführung von ELKA bei den Unteren Wasserbehörden wurde eigens für die UWBs ein Service-Tool für die Arbeiten in ELKA mit einem vergleichbaren Umfang wie in AkoPro durch IT.NRW erstellt. Das für die Datenmigration (AkoPro => ELKA) notwendige Migrati-onswerkzeug wurde im September 2017 durch die Kommunal Agentur NRW fertiggestellt. Die UWBs, die ELKA direkt nutzen möchten, wurden seitdem sukzessive angeschlossen. Wie schon im Fall der fünf Oberen Wasserbehörden ist auch bei den Unteren Wasserbehörden eine fachliche Anwenderbetreuung beim Wechsel auf ELKA erforderlich. Zur Entwicklung und Einführung von ELKA benötigt auch IT.NRW eine enge fachliche Begleitung. Zur Einführung von ELKA bei den Unteren Wasserbehörden sind auf Abruf folgende Leistungen durch einen externen Dienstleister zu erbringen: I. Anwendersupport II. fachliche Begleitung der Fachanwender der UWBs bei der Einführung III. Schulungen IV. Datenbereinigung V. Datennacherfassung VI. Fortschreibung der Hilfe Des Weiteren fallen fortlaufende Arbeiten zu ELKA an: VII. Fachliche Begleitung bei der Funktionsprüfung von Schnittstellen VIII. Fachliche Begleitung bei der Funktionsprüfung von Migrationswerkzeugen IX. Fachliche Begleitung bei der Inbetriebnahme der Schnittstellen X. Unterstützung bei der Datenübertragung über die Schnittstellen XI. Fortführung des Präzisierungsdokuments XII. Aktualisierung des Handbuchs XIII. Weitere Schulungen bei Anwendern der Bezirksregierungen XIV. Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen.
Interne Kennung: 57;1001519937;EU
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98300000 Diverse Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48614000 Datenerfassungssystem, 80522000 Schulungsseminare
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wuhanstraße 6
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt zum 01.01.2025 und läuft zunächst für zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum Ablauf von insgesamt 48 Monaten (31.12.2028), soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zum Nachweis des Vorhandenseins einer Berufshaftpflichtversicherung.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen, c) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523_EU) d) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), e) soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer Formular 533a EU mit dem Angebot. Der Nachweis für den Unterauftragnehmer (Formular 533b EU) auf Verlangen f) soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung (Formular 534b_EU)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs : a) auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt_Referenzen ; b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen 2) Alle Personen, die später auch die Auftragsabwicklung des angebotenen Loses übernehmen werden, sind aussagekräftig darzustellen. Dabei müssen insbesondere nachfolgende Angaben enthalten sein: a) ausführliche Darlegung der vorliegenden fachlichen Qualifikation(en) und b) Berufserfahrung Soweit während der Auftragsbearbeitung andere Personen als die im Angebot benannten eingesetzt werden sollen, bedarf diese Änderung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung wird erteilt, wenn die Personen, die die Tätigkeit übernehmen sollen, den vorgenannten Anforderungen gerecht werden.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1QNDALP3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1QNDALP3
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7Y1QNDALP3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 25 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: +49 251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Registrierungsnummer: 0204: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361305-0
Fax: +49 2361305-59855
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b5b73292-e02f-429f-a2ad-6f089b39f978 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/07/2024 10:04:06 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 416739-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2024
Datum der Veröffentlichung: 11/07/2024