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Titel
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Neubau einer Grundwassermessstelle bis zu einer Tiefe von 100 m
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VergabeverfahrenTeilnahmewettbewerb
AuftraggeberWasserwirtschaftsamt Ingolstadt
Auf der Schanz 26
85049 Ingolstadt
Telefon 08 41/ 37 05-0
Telefax 08 41/37 05-2 98
Email: poststelle@wwa-in.bayern.de
AusführungsortDE-85072 Eichstätt
Frist07.02.2008
Beschreibung

a) Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Auf der Schanz 26, 85049 Ingolstadt, Telefon 08 41/ 37 05-0, Telefax 08 41/37 05-2 98 E-Mail: poststelle@wwa-in.bayern.de Internet: www-in.bayern.de

 

b) Vergabeverfahren: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor Beschränkter Ausschreibung, VOB/A

 

d) Ort der Ausführung: Lkr. Eichstätt, Gemeinde Pollenfeld

 

e) Art und Umfang, allgemeine Merkmale Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Neubau einer Grundwassermessstelle

 

Art der Leistung: Bohrarbeiten und Arbeiten zum Pegelausbau Umfang der Leistung:

Im Rahmen der Neuordnung des Landesgrundwasserdienstes soll eine neue Grundwassermessstelle zur qualitativen und quantitativen Beobachtung des Grundwasserkörpers errichtet werden. Dazu wird eine Bohrung im Jurakarst bis zu einer Tiefe von 100 m und mit einem Bohrenddurchmesser von 400 mm abgeteuft. Die Bohrung ist anschließend durch PVC-Rohre DN 125 als Grundwassermessstelle auszubauen und klar zu pumpen.

 

f) Aufteilung in Lose: nein

 

g) Erbringen von Planungsleistungen: nein

 

h) Ausführungsfrist: Monate: 3

Kalendertage: 90

Beginn der Ausführungsfrist: 1. Mai 2008

Ende der Ausführungsfrist: 31. Juli 2008

 

j) Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen endet am 7. Februar 2008, 10 Uhr

 

k) Anschrift, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind: Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Auf der Schanz 26, 85049 Ingolstadt

 

p) Geforderte Eignungsnachweise:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben zu machen gemäß § 8 Nr. 3 (1) Buchstaben a, b, c, d, e, f, VOB/A, DVGW-Zertifikat. Der Bewerber hat eine Erklärung vorzulegen, dass er in den letzten zwei Jahren nicht.

- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz oder

- gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 j belegt worden ist.

 

r) Sonstige Angaben:

Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Herr Ott, Telefon 08 41/37 05-1 10, Herr Ham-merl, Telefon 08 41/37 05-115 Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 31 VOB/A): Vergabestelle an der Regierung von Oberbayern Ingolstadt, den 22. Januar 2008

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 121188 vom 29.01.2008