Titel | Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) Zentrale Dienste/BS Inselstr. 26 03046 Cottbus | |
Ausführungsort | DE-03046 Cottbus | |
Frist | 08.01.2010 | |
Beschreibung | a) Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) - Zentrale Dienste/BS, Inselstr. 26, 03046 Cottbus, Tel.: 035548640562, Fax: 035548640510, E-Mail: brit.sanderhoff@lbgT-brandenburg.de. b) Art der Vergabe: Freihändige Vergabe, c) 1) Art und Umfang der Leistung: Nach Paragr. 47 Abs. 4 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Aug. 1996 (GVB1.1/96, Nr. 21, S.266), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 2004 (GVB1.1/04, Nr. 13, S.289, 294) ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zuständig für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen. Ausgenommen davon sind Gebäude an der Geländeoberfläche. Das LBGR kann als Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Vom Vorliegen einer Gefahr im Bereich stillgelegter bergbaulicher Anlagen kann insbesondere ausgegangen werden, wenn einerseits Senkungen/Hebungen oder Tagesbrüche über untertägigen Grubenbauen, Schachtverbrüche, Mundlochverbrüche, Bohrlochverbrüche, Wasserschäden, Entgasung und/oder Rutschungen an Tagebaurestlochböschungen eingetreten sind oder andererseits solche Ereignisse in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorstehen. Die Sicherungspflicht ist durch Einigungsvertrag auf das Land Brandenburg übergegangen. Im Haushaltsplan werden für die Sicherung des Altbergbaus ohne Rechtsnachfolger (vor 1945 betriebener Bergbau) Mittel bereitgestellt, die vorrangig der Abwehr von lebensbedrohender Gefahr dienen, die von derartigen Altbergbauobjekten ausgeht sowie der Sicherung von Flächen des Altbergbaus. Durch das LBGR ausgelösten Sofortmaßnahmen zu Gefahrenabwehr im Sinne des Paragr. 47 Abs. 4 OBG umfassen in der Regel folgende Leistungen: 1. Erstbefahrung und erste temporäre Absperrung des Schadensbereiches (Beschilderung, Warnband, Seilabsperrungen, Umzäunung etc.). 2. Ingenieurtechnische Arbeiten für die Zuordnung des Ereignisses zum jeweiligen Altbergbauobjekt (Vorbereitung der Einmessung, Einmessung des Bergschadensbereiches, Recherchen zu vorliegenden Unterlagen zum Altbergbauobjekt. Überprüfung, ob der eingetretene Bergschaden in Art, Ausmaß und Lage aus den vorliegenden Unterlagen eindeutig erklärbar ist oder Unstimmigkeiten bzw. zusätzlicher Informationsbedarf besteht, um eventuell noch bestehende Gefährdungen zu bestimmen und/oder Sicherungsmaßnahmen zuverlässig planen und durchführen zu können. 3. Technische Leistungen zur Erkundung von Hohlräumen (Bohrungen, Rammsondierungen) und Verwahrungsarbeiten (Versatz der untertägigen Hohlräume). Bei unbekannter Altbergbausituation (ohne Risswerk) Einsatz indirekter Verfahren (Geophysik). Diese Leistungen können in Abhängigkeit von der Oberflächennutzung und dem Schadensausmaß unverzüglich erforderlich sein. 4. Erstellung einer Dokumentation (markscheiderisch beurkundetes Risswerk mit Darstellung des Bergschadens, Zuordnung des Bergschadens zu den konkreten bergbaulichen Anlagen, Aussagen zum Gefährdungspotential und daraus ableitend Angabe von möglichen weiteren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr). Erfordernis einer schnellen Beauftragung in Abhängigkeit von der geringsten Entfernung zwischen Schadensereignis und Firmensitz. Primäre Aufgabe ist die Erbringung von Ingenieurleistungen (Pos. 1. und 2). In gesonderten Fällen (bei akuter Gefahr) sind unverzügliche Erkun-dungs- und Verwahrungsarbeiten gem. Pos. 3 erforderlich. Für technische Leistungen zur Erkundung und Verwahrung von Altbergbau ohne Rechtsnachfolger ist eine externe Baubegleitung vorgesehen. Die Leistungen beinhalten die Ausführungsplanung mit Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, ggf. Leistungsprogramm. Des Weiteren ist die Baustellenkontrolle, die auch die Einhaltung von Umweltstandards beinhaltet, und die Kontrolle der durch die Versatzfirma zu erstellende Abschlussdokumentation Bestandteil der Baubegleitung im Sinne einer Fachbauleitung. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind textlich und in markscheiderisch beurkundeten Rissunterlagen zu dokumentieren und sowohl in analoger als auch digitaler Form zu fertigen gem. bzw. analog den Anforderungen an die Führung eines Bergmännischen Risswerkes) sowie auf Datenträger. Für die risslichen, markscheiderisch zu dokumentierenden Darstellungen gelten die Festlegungen der Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung MarkschBergV) vom 19. Dez. 1986 (BGB1. 1 S. 2631), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 10. Aug. 1998 (BGBI. 1 S. 2093). Aufgrund der Tätigkeit in Bereichen des ehemaligen über-und untertägigen Bergbaus müssen die Bewerber insbesondere über umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen bei der Arbeit in bergschadengefährdeten Gebieten verfügen sowie mit den spezifischen Gefahren und den daraus abzuleitenden Sicherheitsvorkehrungen für Menschen, Geräte und Anlagen sowie bauliche Einrichtungen in diesen Bereichen umfassend vertraut sein, c) 2) Ort der Leistung: Land Brandenburg, d) Aufteilung in Lose: nein, e) Liefer- oder Ausführungs-frist: 2010. f) Abgabefrist des Teilnahmeantrages endet: 8. Jan. 2010, 12.00 Uhr. Die Qualifizierungsunterlagen sind für diesen Teilnahmewettbewerb ungeachtet der Hinterlegung entsprechenden Materials für analoge Arbeiten in Vorjahren vollständig mit den unter i) genannten Nachweisen und mit dem aktuellen Stand einzureichen, g) Stelle bei der der Teilnahmeantrag einzureichen ist: Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) - Poststelle, Postfach 10 09 33, 03009 Cottbus, h) Benachrichtigungsfrist: bis 15. Jan. 2010 werden die Bewerber schriftlich benachrichtigt, soweit sie der Auftraggeber für geeignet beurteilt, i) Die mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen, die ggf. vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangt werden: 1. Erklärung zur V0L/A Paragr. 7 Nr. 5. 2. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. Verwaltungsvorschrift zu Paragr. 5 des Gesetzes zur Bekämpfung unlauterer Beschäftigung und Paragr. 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 4. April 2001 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 19 vom 19. Jan. 2001) von den Bewerbern eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen muss. Der Registerauszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Registerauszug nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Die Vergabeentscheidung erfolgt unter Beachtung des Paragr. 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und des Paragr. 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. 3. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. 4. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. 5. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse. 6. weitere Qualifizierungsnachweise des Bewerbers: Darstellung des Firmenprofils (Größe, Betätigungsfelder, Sonderqualifikationen, ggf. Zertifizierung, u.a.); Angaben zu den fachlichen Qualifikationen der mit der Leistungserstellung beauftragten Mitarbeiter; Nachweis der regionalen Kenntnisse des Altbergbaus insbesondere des Braunkohlenbergbaus in Brandenburg; Erklärung über die Bereitschaft einer unverzüglichen Arbeitsaufnahme des Auftragnehmers am Ereignisort (24 h Bereitschaftsdienst) innerhalb von max. 2 Stunden nach Auftragserteilung. Benennung des mit den markscheiderischen und vermessungstechnischen Arbeiten betrauten, im Land Brandenburg anerkannten Markscheiders mit Referenzen in der Altbergbaubearbeitung in Brandenburg; Benennung eines beim LBGR gelisteten anerkannten Sachverständigen für Böschungen; Nachweis der Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft; Referenzen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit; Nachweis über erstellte oder vergleichbare Leistungen in den letzten 2 Jahren, k) Nicht berücksichtigte Angebote: Mit Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. Paragr. 27 VOL/A. Ein Bewerber gilt als nicht berücksichtigt, wenn er bis 15. Jan. 2010 keine schriftliche Benachrichtigung erhalten hat. Mit Abgabe des Teilnahme-antTages besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe. Im Fall einer Auftragserteilung erfolgt die Vertragsgestaltung nach landes- und branchenüblichen Vorgaben. 1) sonstige Angaben. Anfragen fachlichen oder vergaberechtlichen Inhalts zur Bekanntmachung können nur per Fax oder per E-Mail bis 22. Dez. 2009 an den Auftraggeber gestellt werden. Telefonische Anfragen werden abgewiesen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 123818 vom 23.12.2009 |