Titel | Analytikleistungen in der deutschen Zollverwaltung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung Arbeitsbereich AV 4 Gescherweg 100 48161 Münster | |
Ausführungsort | DE-48161 Münster | |
Frist | 22.02.2010 | |
Beschreibung | 1.1. Durchführende Stelle: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Arbeitsbereich AV 4, Gescherweg 100, 48161 Münster, E-Mail: poststelle@bwz.bfinv.de 1.2. Durchführung im Auftrag von: Bundesministerium der Finanzen, Referat III B 5, Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn 1.3. Art des Verfahrens: Interessenbekundungsverfahren gemäß § 7 Abs. 2 S. 3 Bundeshaushaltsordnung 2. Gegenstand des Verfahrens: Mit der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens soll privaten Anbietern die Möglichkeit gegeben werden, darzulegen, ob und inwieweit sie die in den chemischen Laboratorien der Bundeszollverwaltung durchgeführten Untersuchungen nicht ebenso gut oder besser erbringen können. Die zu vergebenden Leistungen sind nach Warengruppen geordnet mit einer Schätzung über das Probenaufkommen sowie der Zahl der zu bestimmenden Parameter für das Jahr 2010 in einem Leistungsverzeichnis, das auf Anforderung übersandt wird, aufgelistet. Analysenverfahren sind in dem Verzeichnis nur dann angegeben, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Ansonsten steht es den Anbietern frei ein eigenes Verfahren, das dem Stand der Technik entspricht, einzusetzen. Die Prüfergebnisse sind anläßlich von Rechtstreitigkeiten zu evaluieren und ggfs. vor Gericht zu vertreten. Die Leistungen werden zurzeit durch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (künftig BWZ) an den Standorten Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München erbracht. Die zu untersuchenden Proben stammen im Wesentlichen aus Überwachungsmaßnahmen durch die Zollverwaltung bei der Ein- und Ausfuhr von Waren sowie im Rahmen der Verbrauchsteuererhebung. Es handelt sich in der Regel um flüssige und feste Proben, die zum Teil tiefgekühlt transportiert und gelagert werden müssen. Der überwiegende Teil des Untersuchungsumfangs wird definiert durch die Kriterien des Deutschen Zolltarifs (http://www.auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do), das Marktordnungsrecht der Europäischen Union und durch das Verbrauchsteuerrecht. Der Prüfumfang wird durch Bedienstete des jeweiligen Dienstsitzes des BWZ festgelegt und ggfs. aufgrund von Untersuchungsergebnissen geändert und/oder erweitert (dynamischer Prüfumfang). Es wird davon ausgegangen, dass die Schätzung des Probenaufkommens für das Jahr 2010 für die Folgejahre fortgeschrieben werden kann. Eine Garantie kann nicht gegeben werden. Das Probenaufkommen ist nach Art und Menge nicht vorher bestimmbar und verteilt sich nicht gleichmäßig über das Jahr. Jede der im Leistungsverzeichnis genannten Warengruppen stellt ein Los dar. Eine Bewerbung auf ein Los ist nur zulässig, wenn alle geforderten Parameter (Analysen) erbracht werden können. Die Vergabe der Laboruntersuchungen würde jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen. Danach wäre regelmäßig ein neues Ausschreibungsverfahren durchzuführen. 3. Anforderungen und vorzulegende Unterlagen 3.1. Anforderungen Folgende Anforderungen werden an die Laboratorien gestellt: Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025, das QM-Handbuch, die Prüfverfahren und Verfahrensanweisungen müssen in deutscher Sprache vorliegen. Die Zollverwaltung muss regelmäßig Audits in den Laboratorien durchführen können. -Es muss ein Prüfbericht (entsprechend DIN EN ISO 17025) in deutscher Sprache vorgelegt werden. Es sind die gesetzlich vorgeschriebenen Analysenverfahren anzuwenden. Sofern davon abgewichen wird, ist vorher das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Die gesetzliche Eichpflicht ist einzuhalten. Der sachgerechte Probetransport obliegt dem Auftragnehmer (Abholung bei und Rücktransport zu den o. g. Standorten). - 80% der Analysenverfahren müssen selbst erbracht werden. Eine Fremdvergabe ist nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers an Laboratorien zulässig, die den in diesem Verfahren festgesetzten Kriterien entsprechen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Für die Durchführung der Leistung (Anforderung der Analyse bis Eingang Prüfbericht) gilt eine Frist von 10 Werktagen. Die Unterlagen über die Untersuchungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren, sofern Rechtsmittel eingelegt werden, kann eine längere Frist erforderlich sein. -Der Auftragnehmer ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. 3.2. Vorzulegende Unterlagen Interessenten, die eine Interessenbekundung abgeben möchten, werden aufgefordert, auch nachfolgend aufgeführte Unterlagen vorzulegen: - Firmenprofil (Struktur, Geschäftsfelder, Mitarbeiter). - Angaben zur Verbundenheit (Verbundenheit kann vorliegen in persönlichen Beziehungen wie Identitäten in der Geschäftsführung, in Verbindungen durch Kapitalbeteiligungen sowie in Kontrollfunktionen in anderen oder durch andere Unternehmen). - Eigenerklärung - Liste der wesentlichen, in den vergangenen drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, des Leistungszeitraums und des Auftraggebers. -Verbindliche Benennung der Namen, beruflicher Qualifikation sowie Referenzen der für Leistungserbringung vorgesehenen Personen. -Angabe des Akkreditierers und Offenlegung der Ergebnisse der letzten drei externen Audits. -Gültige Akkreditierungsunterlagen (ggf. Probenahme und Analytik). Aufwendungen für ggf. erforderlichen Nachweis der Gleichwertigkeit von anderen Methoden (z. B. Hausmethoden) gegenüber normierten Verfahren trägt der Teilnehmer/ Bieter. Angabe der Verfahren einschließlich der Präzisionsdaten, die für die Ermittlung der Parameter angewendet werden sollen -Nachweise über die Teilnahme an Ringversuchen/Laborvergleichsuntersuchungen verbunden mit der Offenlegung der Auswertungsergebnisse. Beschreibung und Nachweis der zum Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit getroffenen Maßnahmen. Benennung des Loses/der Lose. Angabe des Preises, zu dem die Leistungen erbracht werden können. Beschreibung des Probentransports (Angaben zu Transportzeiten, Konservierung, Kühlung u. a). Benennung des Ortes (Laboratorium) für die Bestimmung der einzelnen Parameter. -Angabe von Reaktionszeiten (Probenahme und Analytik) nach tel. oder schriftlicher Anforderung von Leistungen. Detaillierte Angaben zu den Kapazitäten Laboranalytik (Personal, Geräte, mögliches Tagespensum, ggf. Aussagen zu jahreszeitlich bedingter Auslastung). Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen mit Ihren Angeboten eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung vorlegen. 4. Unterlagen und Fragen zum Interessenbekundungsverfahren: Das unter Ziffer 2 genannte Leistungsverzeichnis mit Anlagen und der Vordruck zu der unter Ziffer 3.2 angeführten Eigenerklärung können unter der folgenden Kontaktadresse bis zum 22.02.2010 angefordert werden: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Arbeitsbereich AV4, Gescherweg 100, 48161 Münster, Fax: 02 51/86 70- 86 87, E-Mail: poststelle@bwz.bfinv.de. Die Interessenten haben die Möglichkeit, Fragen zum Interessenbekundungsverfahren zu äußern. Alle Fragen zum Interessenbekundungsverfahren bitte ich ausschließlich schriftlich (möglichst per E-Mail) an die oben genannte Kontaktadressen der durchführenden Stelle zu richten. Anfragen an andere Stellen können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Fragen zum Interessenbekundungsverfahren sind bis 14 Tage vor Ablauf der Einsendefrist für die Interessenbekundungen statthaft. 5. Veröffentlichung von Unterlagen: Die von der durchführenden Stelle des Interessenbekundungsverfahrens bereitgestellten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung dieser Interessenbekundung verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der durchführenden Stelle nicht statthaft. Sollten Dritte im Interessenbekundungsverfahren beteiligt werden, so gilt für diese Personen die gleiche oben genannte Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen. 6. Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren: Bei diesem Aufruf zur Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündliche Abstimmungen sind für beide Seiten unverbindlich. Das Interessenbekundungsverfahren begründet keine gegenseitigen Verpflichtungen. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, ist ausgeschlossen. Das Interessenbekundungsverfahren ersetzt nicht das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Es besteht kein Anspruch auf Eröffnung eines Vergabeverfahrens. Die Interessenbekundung einschließlich der unter Ziffer 3.2 genannten Unterlagen ist ausschließlich in deutscher Sprache zu erstellen. Die gesamte Korrespondenz ist gleichfalls in deutscher Sprache zu führen. 7. Kennzeichnung und Abgabe der Interessenbekundungen: Die Interessenbekundung einschließlich der unter Ziffer 3.2 genannten Unterlagen bitte ich in einem äußerlich entsprechend gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag schriftlich in 2-facher Ausfertigung in Papierform zuzusenden. a) Adresse: Die Interessenbekundung bitte ich an folgende Adresse zu senden: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung, Arbeitsbereich AV 4, Gescherweg 100,48161 Münster b) Kennzeichnung: Auf der Vorderseite des Umschlags bitte ich deutlich erkennbar den Hinweis Nicht öffnen! Interessenbekundungsverfahren Analytikleistungen in der deutschen Zollverwaltung anzubringen. c) Frist: Einsende-/Abgabefrist: 15.03.2010, 12:00 Uhr, Bei Übersendung der Interessenbekundung auf dem Postweg gilt zur Feststellung der Wahrung der Interessenbekundungsfrist das Datum des Poststempels. Berichtigungen und Änderungen zu abgegebenen Interessenbekundungen können bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist erfolgen. 8. Auswertung der Interessenbekundungen: Die mit den Interessenbekundungen eingereichten Unterlagen dienen als wichtige Informationsgrundlagen für die erforderlichen Entscheidungen sowie die Gestaltung eines gegebenenfalls folgenden Vergabeverfahrens. Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit werden bei der Auswertung gewährleistet. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 123902 vom 29.01.2010 |