Offenes Verfahren
Stadt Pforzheim
Neues Rathaus, Marktplatz 1
75175 Pforzheim
DE-75175 Pforzheim
06.06.2011
Original Dokumentennummer: 149113-2011
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Stadt Pforzheim
Neues Rathaus, Marktplatz 1
z. H. Christina Jansen
75175 Pforzheim
DEUTSCHLAND
Tel. +49 723139-3849
E-Mail: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax +49 723139-2846
Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers www.pforzheim.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: E-Vergabe-Plattform subreport
Buchforststraße 1-15
51101 Köln
DEUTSCHLAND
Tel. +49 22198578-33
Fax +49 22198578-66
Internet: www.subreport.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Durchführung von Baugrunduntersuchungen im Stadtgebiet Pforzheim.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung Stadtgebiet Pforzheim.
NUTS-Code DE129
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: in Jahren 3
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung geschätzter Wert ohne MwSt. Spanne von 200 000,00 bis 260 000,00 EUR
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Leistungen für Baugrund- bzw. Bodenuntersuchungen und -beprobungen im Stadtgebiet Pforzheim.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000, 71300000, 71350000, 71351500, 71352000, 71351100, 71351220, 71900000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Baugrunduntersuchungen im Stadtgebiet Pforzheim im Zeitraum von 3 Jahren:
— Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung,
— Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, sonstige Leistungen,
— Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Sondierungen / Kleinbohrungen,
— Aufschlussbohrungen / Grundwassermessstellen,
— Ausbau Rammkernbohrung zur Grundwassermessstelle,
— Ausbau Rammkernbohrung zur Bodenluftmessstelle,
— Entnahme von Bodenluftproben /Grundwasserproben sowie Sonderbeprobungen,
— Belagserkundungen,
— Berichte,
— Chemische Analysen,
— Analytik gemäß BBodSchV Anhang 1.
ohne MwSt. Spanne von 200 000,00 bis 260 000,00 EUR
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.9.2011. Ende: 31.8.2014
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend bei bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen Komm (D) BB gelisteten Nachweise oder Erklärungen vorzulegen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen Komm (D) BB gelisteten Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Auf Verlangen sind die in den Ausschreibungsunterlagen (Nr. 12 der Bewerbungsbedingungen Komm (D) BB gelisteten Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
GTA 2011.01
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 6.6.2011
Die Unterlagen sind kostenpflichtig
Preis 20,00 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Per Verrechnungscheck vorab, bei Anforderung der Ausschreibungsunterlagen in Papierform. Die Vergabeunterlagen über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELVIS sind kostenfrei.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
20.6.2011 - 13:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
Bis 29.7.2011
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20.6.2011 - 14:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Rückfragen zur Ausschreibung können schriftlich per Post, Fax oder Email bis zum 10.6.2011 (Eingang) an die Stadt Pforzheim - Personal- und Organisationsamt, Zentrale Vergabestelle, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim, Fax: +49 7231392846, Email: ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de gestellt werden. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Diese Ausschreibung wird auch über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen sind ab dem Tag der Bekanntmachung kostenlos unter www.subreport.de/E37342956 abrufbar. Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über subreport können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden. Bitte registrieren Sie sich dafür unter www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung. Subreport unterstützt Sie gerne bei der Beschaffung der dafür notwendigen digitalen Signatur. Erste Information erhalten Sie unter www.subreport.de/evergabe-voraussetzungen oder direkt bei subreport: Tel:
+49 22198578-33, Fax: +49 22198578-66.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postfach
76247 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Tel. +49 7219264049
Internet: www.rp-karlsruhe.de
Fax +49 7219263985
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In
diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen,
die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 107 Abs. 3, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
10.5.2011