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Titel
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Prüfung alternativer Bohrflüssigkeiten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
AusführungsortDE-06844 Dessau-Roßlau
Frist29.07.2011
Beschreibung

Umweltbundesamt

Referat Z 6

Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau


Tel.: (0340) 2103 2866/2864

Fax: (0340) 2104 2866/2864

GZ.: Z 6 – 94 020/20

FKZ 360 10 026


a) Art der Vergabe


Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für


b) Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A)


c) Form der Angebote


Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.


d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung


Projekt „Prüfung alternativer Bohrflüssigkeiten und eines Verfahren zu deren Entfernung in Bezug auf Eiskernbohrungen in der Antarktis“


Wissenschaftliche Tätigkeiten in der Antarktis unterliegen nach dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) vom 22. September 1994 gemäß § 3 Abs. 1 einem Genehmigungsvorbehalt. Das Umweltbundesamt (UBA) ist die Genehmigungsbehörde für alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bewertet das UBA die Umweltauswirkungen der wissenschaftlichen Tätigkeit. Dies gilt auch für Eiskernbohrungen in der Antarktis. Ziel dieser Untersuchungen ist es u. a., hochauflösende Aufnahmen der klimatischen und atmosphärischen Bedingungen über mehrere Glazial-Interglazialzyklen zu erhalten, die einen Beitrag zur internationalen Klimaforschung darstellen. Bei den Eiskernbohrungen bis in eine Tiefe von mehr als 2 km wurde bislang ein Gemisch aus der Bohrflüssigkeit Exxol® D40 (Reinpetroleum) mit einem Densifier (HCFC 141b) verwendet. Die Studie hat einerseits zum Ziel, im Rahmen einer Literaturrecherche zu prüfen, ob und ggfs. welche Technologien vorhanden sind, die Bohrflüssigkeit nach Beendigung der Tätigkeit vollständig aus dem Bohrloch zu entfernen. Sind mehrere Verfahren möglich, sollen diese vergleichend bewertet werden. Sollte es kein entsprechendes Verfahren geben, soll die Studie aufzeigen, welche technischen Anforderungen an ein solches Verfahren zu stellen sind und wie dieses ablaufen könnte. Dabei muss das Verfahren die besonderen klimatischen Bedingungen der antarktischen Umwelt berücksichtigen und insbesondere keine nachteiligen Auswirkungen auf die in § 3 Abs. 4 AUG genannten Schutzgüter haben. Ziel des Verfahrens muss es sein, dass keine Bohrflüssigkeit sowie beim Verfahren selbst verwendete Materialien oder chemische Substanzen im Eis und damit in der Antarktis verbleiben. Auch sollte das Verfahren möglichst wenige Emissionen verursachen und energieeffizient sein. Zudem soll die Studie aufzeigen, welche Alternativen zu der bislang verwendeten Bohrflüssigkeit sowie dem Densifier existieren und diese vergleichend bewerten. Da die bislang verwendete Bohrflüssigkeit Exxol® D40 und der Densifier HCFC 141b schädliche Wirkungen u. a. auf die Wasserqualität haben kann, sind Bohrflüssigkeiten oder -gemische aufzuzeigen, die keine oder sehr geringe negative Auswirkungen auf die in § 3 Abs. 4 AUG genannten Schutzgüter, vor allem auf die Wasserqualität, haben und mit den bislang eingesetzten Stoffen zu vergleichen. Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.


e) Losaufteilung


Die Gesamtleistung bildet ein Los.


f) Ausführungsfrist: 2 ½ Monate


g) Anforderung der Vergabe-unterlagen


Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selbstständigen Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes:

www.umweltbundesamt.de/service/ausschreibungen/index.php


h) Angebotsfrist


29.07.2011, 12 Uhr (Posteingang im Umweltbundesamt)

Bindefrist

19.08.2011


i) Zahlungen


Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B

Für die Beurteilung der Eignung des Bieters zu erbringende Nachweise

Für die Bearbeitung der Studie sind Fachkenntnisse sowohl des Verfahrens und der technischen Erfordernisse von Eiskernbohrungen als auch – im Hinblick auf die Prüfung alternativer Bohrflüssigkeiten – spezielle Kenntnisse chemischer Stoffe und Verbindungen zwingend erforderlich. Neben dieser Fachkunde muss der Auftragnehmer die Gewähr dafür bieten, die Leistungen sorgfältig und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu erbringen, sowie die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzen, das Projekt ordnungsgemäß auszuführen. Die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit soll der Auftragnehmer durch 3 Referenzen (Projekte oder Studien zu vergleichbaren Themen) nachweisen.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125652 vom 20.06.2011