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Aufstellung und Aktualisierung eines UmweltrechtsregistersBE - 2929 01.08.2011

Titel
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Aufstellung und Aktualisierung eines Umweltrechtsregisters
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberEuropäisches Parlament
plateau de Kirchberg, Konrad-Adenauer-Gebäude, Raum 03E018
2929 Luxemburg
AusführungsortBE-2929 Luxemburg
Frist01.08.2011
Beschreibung

I.1) Europäisches Parlament

plateau de Kirchberg, Konrad-Adenauer-Gebäude, Raum 03E018

2929 Luxemburg

LUXEMBURG

Tel. +352 4300-22115/23592

Fax +352 4300-23570

 

E-Mail: inlo.ao-lux@europarl.europa.eu

 

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)

 

Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher

Auftraggeber Nein

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

 

II.1) BESCHREIBUNG

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber

 

PE/2011/01/UCG/1 — Umweltrechtsregister und -konformität — Umweltprüfung.

 

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungsauftrag

Dienstleistungskategorie: Nr. 27

Hauptort der Dienstleistung Luxemburg, Brüssel, Straßburg.

NUTS-Code LU000

 

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung

 

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

 

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Frist in Monaten 48

Geschätzter Gesamtwert des Auftrags über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung

geschätzter Wert ohne MwSt.

Spanne von 310 000 bis 350 000 EUR

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Leistungsbeschreibung:

 

— Aufstellung und Aktualisierung eines Umweltrechtsregisters sowie eines automatisierten Umweltrechtsüberwachungssystems, das beim Auftragnehmer untergebracht ist; das derzeit bestehende Rechtsregister wird übernommen.

Es liegt lediglich in französischer Sprache vor,

— Analyse der Rechtstexte und Ausarbeitung von Checklisten zur Einhaltung der Vorschriften mit höchstens 30 Checklisten über die gesamte Dauer des Rahmenvertrags,

— System der rechtlichen Begleitung und Unterstützung mit höchstens 40 Gesetzesinformationsanfragen über die gesamte Dauer des Rahmenvertrags,

— einmal jährlich je Standort (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) Durchführung einer Vor-Ort-Rechtsprüfung mit einer Anwesenheitszeit von höchstens 8 Prüfstunden je Standort und Jahr,

— Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der derzeitigen Struktur der Umweltprüfung des Europäischen Parlaments (in französischer Sprache),

— Aufnahme von 4 neuen, vornehmlich technisch-administrativ genutzten Gebäuden (3 in Brüssel mit einer Gesamtfläche von 78 402 m2; 1 in Straßburg mit einer Fläche von 21 281 m2).

Alle Unterlagen müssen in französischer Sprache geliefert werden. Die Arbeits- und Vertragssprache ist Französisch. Der Dienstleistungsrahmenvertrag hat eine anfängliche Laufzeit von 1 Jahr und kann 3-mal stillschweigend um je 1 Jahr verlängert werden. Die Ausführung des Auftrags beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rahmenvertrags. Die Bestellungen und Zahlungen erfolgen gemäß den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90714000, 90714100, 90713000

 

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein

 

II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein

 

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

 

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang

 

ohne MwSt.

Spanne von 310 000 bis 350 000 EUR

 

II.2.2) Optionen: Nein

 

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

 

Dauer in Monaten 48 (ab Auftragsvergabe)

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

 

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten

 

Vor Vorlage des ersten Zahlungsantrags ist eine unwiderrufliche, bedingungslose und auf erste Anforderung hin auszahlbare Garantie in Höhe von 10 000 EUR zu stellen, die durch eine Garantieerklärung einer Bank, eines Finanzinstituts oder eines vom Buchhalter des Europäischen Parlaments zugelassenen Dritten bescheinigt wurde. Die vom Auftragnehmer gestellten Zahlungsanträge sind erst dann zulässig, wenn dem Europäischen Parlament der Nachweis über die Bereitstellung der Bankgarantie übersendet wurde. Die Garantie wird auf Antrag des Auftragnehmers 60 Kalendertage nach Vertragsende freigegeben. Alle Kosten in Zusammenhang mit dieser Garantie trägt der Auftragnehmer. Sie dient der Gewährleistung der Vertragsausführung gemäß den im Lastenheft festgelegten Bedingungen.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein

 

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Lastenheft.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1) Erklärung über den Jahresgesamtumsatz sowie den spezifischen Jahresumsatz aus auftragsrelevanten Dienstleistungen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbracht wurden;

2) Bilanzen oder Bilanzauszüge wenigstens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Veröffentlichung der Bilanzen in dem Land, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist, nach dem Gesellschaftsrecht vorgeschrieben ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards 1) Spezifischer Gesamtumsatz aus auftragsrelevanten Tätigkeiten, der mindestens gefordert ist, um ausgewählt zu werden: 430 000 EUR.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1) mindestens 5 Jahre Erfahrung mit Leistungen, die mit den im vorliegenden Auftrag verlangten vergleichbar sind;

2) Expertengruppe, die sämtliche auftragsrelevanten und insbesondere folgende Bereiche abdeckt: Umweltrechtsregister, automatisiertes Umweltrechtsüberwachungssystem, Analyse der Gesetzestexte, System der umweltrechtlichen Begleitung und Unterstützung, Rechtsprüfung und Umweltprüfung der Gebäude mit einer Fläche von über 1 000 m2. Der Berater muss angeben, welche(r) Bereich(e) von den einzelnen Fachkräften abgedeckt werden;

3) der Projektleiter dieses Teams muss eine mindestens 5-jährige Erfahrung im Bereich der Umweltberatung bescheinigen können. Die weiteren Teammitglieder müssen eine mindestens 3-jährige Erfahrung in den oben angegebenen Bereichen haben. Aufgrund der Auftragsart sind fundierte Kenntnisse der französischen Sprache gefordert. Möglicherweise geforderte Mindeststandards

1) Liste der wichtigsten in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachten Dienstleistungen in den auftragsrelevanten Bereichen mit Angabe der Auftragswerte, Ausführungszeiträume sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger;

2) Angabe der Bildungsabschlüsse und der Berufserfahrung des Projektleiters und der Mitglieder des vorgeschlagenen Teams sowie sämtliche Unterlagen, welche ihre Erfahrung in den auftragsrelevanten Bereichen und ihre jeweilige Fähigkeit zum Arbeiten und Kommunizieren in französischer Sprache nachweisen; 3) Liste der wichtigsten Projekte, welche der Projektleiter innerhalb der letzen 5 Jahren im Bereich der Umweltberatung ausgeführt hat.

 

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein

 

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

 

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein

 

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Nein

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

 

IV.1) VERFAHRENSART

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offenes Verfahren

 

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien

 

Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

 

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein

 

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: PE/2011/01/UCG/1.

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen

Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 1.8.2011

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können

 

Spanisch. Dänisch. Deutsch. Griechisch. Englisch. Französisch. Italienisch. Niederländisch. Portugiesisch. Finnisch. Schwedisch. Tschechisch. Estnisch. Ungarisch. Litauisch. Lettisch. Maltesisch. Polnisch. Slowakisch. Slowenisch. Irisch. Bulgarisch. Rumänisch.

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots

 

Laufzeit in Tagen: 180 (ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Tag: 8.8.2011 - 15:00

Europäisches Parlament, Konrad-Adenauer-Gebäude, 03G038. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Ja Die öffentliche Angebotsöffnung ist nur Bietern (1 Vertreter pro Unternehmen) vorbehalten, die ein fristgerechtes Angebot eingereicht haben.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

 

VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein

 

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein

 

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN

 

Ziffer IV.3.4) der vorliegenden Mitteilung „Frist für den Eingang der Angebote“ ist folgendermaßen zu verstehen: Frist für die Übertragung der Angebote. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten kann beim Gericht der Europäischen Union (siehe nachstehende Kontaktdaten) Berufung eingelegt werden. An folgender Stelle kann auch eine Beschwerde über Missstände in der Verwaltungstätigkeit eingereicht werden: Europäischer Bürgerbeauftragter, 1 avenue du Président Robert Schuman, PF 403, 67001 Straßburg, FRANKREICH. E-Mail: euro-ombudsman@europarl.europa.eu Internet: www.ombudsman.europa.eu Durch eine beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde werden die Fristen für das Einlegen eines Rechtsmittels nicht ausgesetzt.

 

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren

 

Gericht der Europäischen Union

2925 Luxemburg

LUXEMBURG

E-Mail: cfi.registry@curia.europa.eu

Tel. +352 4303-1

Internet: curia.europa.eu

Fax +352 433766

 

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 30.5.2011

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 125618 vom 09.06.2011