Titel | Lieferung von Laborgeräten, optische Geräte und Präzisionsgeräte | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Bayerische Landesamt für Umwelt Hans-Högn-Straße 12 95030 Hof | |
Ausführungsort | DE-95030 Hof | |
Frist | 26.09.2011 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 267551-2011
I.1) Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt - Referat Z8 Hans-Högn-Straße 12 z. H. Referat Z8 Vergabeservicezentrum 95030 Hof DEUTSCHLAND Fax +49 928118004519
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de Internet: www.lfu.bayern.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. Umwelt. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferung und Inbetriebnahme von 6 automatisierten Titrationssystemen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag. Kauf. Hauptlieferort diverse in Bayern.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Lieferung und Inbetriebnahme von 6 automatisierten Titrationssystemen im wasserwirtschaftlichen Laborverbund für die Wasserwirtschaftsämter Regensburg, Landshut, Ingolstadt, Donauwörth, Hof (Servicestelle Bayreuth) und Kronach (Servicestelle Bamberg).
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 38000000, 38432000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: 6.
II.2.2) Optionen: Nein
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Falls der Vertrag bis 24.11.2011 nicht vollständig erfüllt werden kann, wird zu diesem Zeitpunkt Sicherheit durch Bürgschaft nach Maßgabe der Vertragsunterlagen verlangt. Durch diese Bürgschaft in Höhe des gesamten Auftragswertes wird eine Vorabzahlung abgesichert.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Falls der Vertrag bis 24.11.2011 nicht vollständig erfüllt werden kann, wird zu diesem Zeitpunkt Sicherheit durch Bürgschaft nach Maßgabe der Vertragsunterlagen verlangt. Durch diese Bürgschaft in Höhe des gesamten Auftragswertes wird eine Vorabzahlung abgesichert.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung zur Gesetzestreue ist abzugeben als Eigenerklärung auf vom Auftraggeber vorgegebenem Formblatt. Dabei sind Angaben zur Eintragung im Berufs-/Handelsregister zu machen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzliste lt. Vergabeunterlagen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzliste lt. Vergabeunterlagen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Z8-0270-#205/2011
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 26.9.2011 - 12:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 3.10.2011 - 23:59
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Bis 11.11.2011
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
Die Geräte werden im wasserwirtschaftlichen Laborverbund beschafft. Im Vordergrund steht die Entwicklung einheitlicher Standardarbeitsanweisungen mit dem Ziel einer deutlichen Arbeitszeitersparnis an den einzelnen Standorten und der Etablierung einer hochwertigen Qualitätssicherung. Es ist deshalb eine einheitliche Geräteausstattung notwendig. Maximal sollen zwei Gerätetypen zum Einsatz kommen, wobei derzeit im Laborverbund bereits ein Gerätetyp vorhanden ist. Eine Aufteilung in Lose ist deshalb nicht vorgesehen.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München. DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de , Tel. +49 8921762411, Fax +49 8921762847
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen. Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per FAX oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 19.8.2011 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 125917 vom 25.08.2011 |