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Titel
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Lieferung elektrischer Energie aus Ökostrom
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberStadt Garbsen
Rathausplatz 1
30823 Garbsen
AusführungsortDE-30823 Garbsen
Frist20.09.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 279882-2012

 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) Stadt Garbsen

Rathausplatz 1

Kontaktstelle(n): Stadt Garbsen

Zu Händen von: Herrn Henke

30823 Garbsen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 5131-707460, Fax: +49 5131-707475

 

E-Mail: andreas.henke@garbsen.de

Internet: www.garbsen.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Regional- oder Lokalbehörde

 

I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

 

Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom) für Liegenschaften und Anlagen der Stadt Garbsen; 3- Jahresliefervertrag mit einmaliger optionaler Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Kauf Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesland NiedersachsenH. NUTS-Code DE9

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Garbsen im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Lieferzeitraum ist der 1.1.2013, 0:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr. Es besteht die einmalige optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr zu gleichen Konditionen. Für die Belieferung ist Ökostrom in den Bilanzkreis einzustellen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen: Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Biomasse, Geothermie, oder Solarthermie hergestellt wird. Es gilt dabei die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Abs. 2 lit. a Richtlinie 2009/28/EG 23.4.2009 (Erneuerbare-Energien- Richtline). Dieser Strom darf nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert werden/ worden sein. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen eingekauft werden/ produziert werden. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen in den Bilanzkreis eingestellt werden. Für den Nachweis reichen sog. RECS-Zertifikate, EECS-Zertifikate und/oder GoO-Zertifikate oder vergleichbare Zertifikate nicht. Darstellung des Loses im Einzelnen: 10 SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 430 000 kWh/a. 18 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 300 000 kWh/a. Gesamt 28 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 730 000 kWh/a.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 09000000, 65310000, 09310000

 

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

 

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

 

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften der Stadt Garbsen im Bundesland Niedersachsen als Vollstromversorgung. Lieferzeitraum ist der 1.1.2013, 0:00 Uhr bis 31.12.2015, 24:00 Uhr. Es besteht die einmalige optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr zu gleichen Konditionen. Für die Belieferung ist Ökostrom in den Bilanzkreis einzustellen. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen: Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Biogas, Biomasse, Geothermie, oder Solarthermie hergestellt wird. Es gilt dabei die Begriffsbestimmung nach Art. 2 Abs. 2 lit. a Richtlinie 2009/28/EG 23.4.2009 (Erneuerbare-Energien- Richtline). Dieser Strom darf nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert werden/ worden sein. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen eingekauft werden/ produziert werden. Dieser Strom muss nachweislich für die Versorgung der Abnahmestellen in den Bilanzkreis eingestellt werden. Für den Nachweis reichen sog. RECS-Zertifikate, EECS-Zertifikate und/oder GoO-Zertifikate oder vergleichbare Zertifikate nicht. Darstellung des Loses im Einzelnen: 10 SLP Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 430 000 kWh/a. 18 RLM Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 300 000 kWh/a. Gesamt 28 Abnahmestellen mit einem Verbrauch im Referenzjahr von ca. 3 730 000 kWh/a.

 

II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

 

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Tagen: 12 (ab Auftragsvergabe)

 

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.1.2013. Abschluss 31.12.2015

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

 

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Angaben zum Unternehmen, Referenzen, Nachweise Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit; § 9 Abs. 4 EG VOL/A: Der Bieter hat in einem Vordruck (beigefügt als Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und eine Darstellung der im Wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung in die Referenzliste eintragen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.1.4.

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offen

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 53/2012

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.9.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 16.10.2012 - 12:00

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.10.2012

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.8.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127719 vom 05.09.2012