Titel | Herstellen von Baugruben mit ergänzenden Kampfmittelsondierungen | |
Vergabeverfahren | Offenes Verfahren | |
Auftraggeber | Lippeverband Kronprinzenstraße 24 45128 Essen | |
Ausführungsort | DE-45128 Essen | |
Frist | 02.10.2013 | |
Beschreibung | Original Dokumentennummer: 263833-2013
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Lippeverband Kronprinzenstraße 24 Zu Händen von: Herrn Moritz 45128 Essen DEUTSCHLAND Telefon: +49 2011042240, Fax: +49 2011042661
E-Mail: moritz.andreas@eglv.de Internet: www.eglv.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Umbau des Entwässerungssystems am Knoten Scharnhorst - Bauabschnitt Los 2a: Abwasserkanal Kirchderner Graben (Projekt-Nr. 2403).
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Bauauftrag Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dortmund NUTS-Code DEA52
II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Im Rahmen der Baumaßnahme Abwasserkanal Kirchderner Graben (Bauabschnitt Los 2a) sind folgende Bauleistungen zu erbringen: - Herstellen von Baustellenzufahrten, Baufeldfreimachung und Herstellung der BE-Fläche. - Herstellen von Baugruben mit ergänzenden Kampfmittelsondierungen, Verbauarbeiten, Wasserhaltung und Erdarbeiten. - Entsorgung und Aushub. - Herstellen von Schachtbauwerken in Ortbeton und in Fertigteilbauweise. - Herstellen von Sonderbauwerken (Regenüberläufe und Regenwetterdüker) in Ortbeton. - Maschinen- und Elektrotechnik für Sonderbauwerke. - Herstellen von Kanälen (offene Bauweise und Rohrvortrieb). - Herstellen der Oberfläche. Die Arbeiten erfordern häufig umfangreiche Vorarbeiten, wie z. B. Leitungsverlegungen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 45000000, 45110000, 45112000, 45122000, 45220000, 45221230, 45232400, 45232450, 45311000, 45240000, 45262212, 45262426, 45312310, 45315700, 45350000
II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: rd. 2.500 m Kanalbau in offener Bauweise (bis DN 2000) und rd. 3.430 m Kanalbau in geschlossener Bauweise (Durchmesser 1600 bis Durchmesser 2000 Teilschnittverfahren mit Schräme und Druckluft sowie Durchmesser 500 bis Durchmesser 1400 Microtunneling), rd. 95 Schächte, 2 Regenüberläufe als Sonderbauwerke, 2 Regenwetterdüker, begleitende Baumaßnahmen der Maschinen- und Elektrotechnik
II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 27.1.2014. Abschluss 18.12.2015
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Umweltrisikos oder mit separater Umwelthaftpflichtversicherung, Mindestversicherungssumme von 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 0,1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Für Tätigkeitsschäden muss eine Deckungssumme (Sublimit) von mind. 0,05 Mio. EUR nachgewiesen werden. Der Versicherungsschutz muss auch Unterfahrungs- und Unterfangungsschäden umfassen. Sofern der AN sich zur Ausführung weiterer Unternehmen bedient, hat er sicherzustellen, dass diese entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne der hier dargestellten Regelung separat vorhalten. Der Versicherungsschutz hat auch einzugreifen, falls die Arbeitsgemeinschaft als solche in Anspruch genommen wird. Ferner muss Versicherungsschutz bestehen, sofern sich bei Insolvenz von Arbeitsgemeinschaftsmitgliedern ergibt, dass der Auftragnehmer gegenüber den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft keinen Regress nehmen kann. Die Haftpflichtversicherung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Für jede eingesetzte Rohrvortriebseinrichtung ist eine Maschinenversicherung auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG 2008) mit einer Erstrisiko-Deckungssumme von mind. 0,5 Mio. EUR für Bergungs-, Aufräum- und Entsorgungskosten nachzuweisen. Die Interessen und Risiken des AG müssen über diese Versicherung mitversichert sein.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1.1 Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt und ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. 2.1.2 Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. 2.1.3 Eigenerklärung darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt. Der Bieter erklärt hierzu, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 53 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Der Bieter erklärt ferner, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist. 2.1.4 Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. 2.1.5 Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen durch die Vergabestelle vorzulegen. 2.1.6 Eigenerklärung darüber, dass eine Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters vorliegt bzw. entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist auf Anforderung durch die Vergabestelle zur Bestätigung der Erklärung eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate) und eine Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Für die genannten Angaben nach 2.1.1 bis 2.1.6 sind zunächst auch Eigenerklärungen ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärungen sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle zu verwenden, die einerseits unter www.dropbox.com/sh/192t30sthgdr0ws/7SgUZWTlIv elektronisch zur Verfügung gestellt werden und andererseits den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Ausländische Bieter haben dabei die genannten Unterlagen durch entsprechende Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.1.1 bis 2.1.6. geforderten Angaben in der zuvor beschriebenen Weise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen sämtliche der nach 2.1.1 bis 2.1.6 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter 2.1.1 bis 2.1.6 aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Dritten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen. Soweit sich die vorgenannten Nachweise nach 2.1.1 bis 2.1.6 aus der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ergeben, kann auf diese Präqualifizierung verwiesen werden. Andernfalls sind die geforderten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen zu führen. Die Prüfung und Beurteilung der Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Vergabestelle vor. Die Prüfung und Beurteilung der Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Vergabestelle vor. 2.1.7. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß den Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit § 8 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung, eine Eigenerklärung gemäß § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW, gemäß der Vorgaben des § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie gemäß der Vorgaben des § 19 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben. Die entsprechenden Vordrucke werden einerseits unter www.dropbox.com/sh/192t30sthgdr0ws/7SgUZWTlIv elektronisch zur Verfügung gestellt und andererseits den Vergabeunterlagen beigefügt. Für den Fall, dass der/die Nachunternehmer des Bieters und Verleiher von Arbeitskräften bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen nachzureichen, sobald diese bekannt geworden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.1.7 geforderten Verpflichtungserklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.2.1 Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierter Jahresabschlüsse oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. 2.2.2 Eigenerklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal anzugeben. Für die genannten Angaben nach 2.2.1 bis 2.2.2 sind zunächst auch Eigenerklärungen ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärungen sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle zu verwenden, die einerseits unter www.dropbox.com/sh/192t30sthgdr0ws/7SgUZWTlIv elektronisch zur Verfügung gestellt werden und andererseits den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach nach 2.2.1 bis 2.2.2 geforderten Angaben in der zuvor beschriebenen Weise von jedem einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben die unter 2.2.1 bis 2.2.2 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmenbedingungen unter diesem Abschnitt III.2.2 der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 bezeichneten Eigenerklärungen für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Soweit sich die vorgenannten Nachweise nach 2.2.1. bis 2.2.2. aus der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ergeben, kann auf diese Präqualifizierung verwiesen werden. Andernfalls sind die geforderten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen zu führen. Die Prüfung und Beurteilung der Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis im Rahmen der Eignungsprüfung behält sich die Vergabestelle vor.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.3.1 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 5 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot des Unternehmens in die engere Wahl kommt, ist innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen durch die Vergabestelle mindestens für 3 Referenzen (die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist ausdrücklich gestattet) jeweils eine Referenzbestätigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. 2.3.2 Nachweis durch Vorlage der Zertifizierungen (Kopie) gem. § 52 KrW-/AbfG (bei bestehender Gültigkeit) bzw. § 54 KrWG und EfbV (Entsorgungsfachbetrieb) privilegiert für die folgenden AVVs verfügt: 170106*, 170503*, 170504, 170505*, 170506. 2.3.3 Nachweis darüber, dass das Unternehmen über eine Gütesicherung Kanalbau RAGZ961, Beurteilungsgruppe AK 1, VMD und VOD des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. verfügt. Für die genannten Angaben nach 2.3.1 ist zunächst auch eine Eigenerklärung ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärung ist der entsprechende Vordruck zu verwenden, der einerseits unter www.dropbox.com/sh/192t30sthgdr0ws/7SgUZWTlIv elektronisch zur Verfügung gestellt wird und andererseits den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Dieser ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Die Nachweise nach 2.3.2 bis 2.3.3 sind bereits mit dem Angebot zu führen. Ausländische Bieter haben die genannten Nachweise durch entsprechende Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates - soweit erforderlich - zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach nach 2.3.1 bis 2.3.3 geforderten Angaben und Nachweise in der zuvor beschriebenen Weise von der Bietergemeinschaft ingesamt vorzulegen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die unter Abschnitt III.2.3 bezeichnete Nachweise nach 2.3.2 bis 2.3.3 sind bezogen auf den Leistungsteil der Nachunternehmer bereits mit dem Angebot vorzulegen. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen die nach 2.3.1 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil und nur insoweit abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmenbedingungen unter diesem Abschnitt III.2.3 der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Eigenerklärungen nach 2.3.1 für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: Sonstige frühere Bekanntmachungen Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 224-368799 vom 21.11.2012
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 385 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Empfänger: Lippeverband Essen BLZ, Geldinstitut: 360 50 105, Sparkasse Essen, Konto Nr. 243758 IBAN: DE05360501050000243758 BIC: SPESDE3EXXX Kassenzeichen: 210005.18
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 2.10.2013 - 11:00
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 27.1.2014
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 2.10.2013 - 11:00 Ort: Lippeverband, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen (2. Etage, Raum F 262) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter und deren ausgewiesene Bevollmächtigte.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden: 1. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gem. § 4 TVgG-NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 2. bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 nach wie vor eingehalten werden, 3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, 4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der aktuellen Fassung, bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der aktuellen Fassung zum Vertragsbestandteil zu machen, 5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg DEUTSCHLAND Telefon: +49 2931822197 Fax: +49 29318240067
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2, GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt: "§ 101a GWB lautet: (1) der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (2) die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b GWB lautet: (1) ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat oder, 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 GWB: (1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt". Die Vergabestelle teilt mit, dass in den Fällen von § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB eine Rüge dann nicht mehr unverzüglich ist, wenn sie erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber erhoben wird.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg DEUTSCHLAND Telefon: +49 2931822197 Fax: +49 29318240067
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 2.8.2013 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129330 vom 08.08.2013 |