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Titel
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Methodische Unterstützung bei der Umsetzung eines Umweltmanagementsystems
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VergabeverfahrenOffenes Verfahren
AuftraggeberEuropäischer Rechnungshof
12, rue Alcide de Gasperi
1615 Luxemburg
AusführungsortLU-1615 Luxemburg
Frist18.10.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 296926-2013

 

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) Europäischer Rechnungshof

12, rue Alcide de Gasperi

Zu Händen von: Referat Verträge

1615 Luxemburg

LUXEMBURG

Telefon: +352 4398-1, Fax: +352 4398-46955

 

E-Mail: eca-cellule.marches@eca.europa.eu

Internet: www.eca.europa.euwww.eca.europa.eu/en/Pages/PublicProcurement.aspx

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation

 

I.3) Haupttätigkeit(en). Wirtschaft und Finanzen

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Methodische Unterstützung bei der Umsetzung eines Umweltmanagementsystems (EMS) vom Typ EMAS.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Luxemburg. NUTS-Code

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Zweck des Auftrags ist es, dass der Europäische Rechnungshof während der verschiedenen Phasen der Umsetzung eines Umweltmanagementsystems, das auf der europäischen EMAS-Norm basiert, qualitativ hochwertige methodische Unterstützung und damit verbundene Beratungsdienste erhält, mit dem Ziel, innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine EMAS-Zertifizierung zu erhalten. Die methodische Unterstützung und die Beratungsdienste sollen unter anderem Folgendes beinhalten: — Durchführung einer Umweltprüfung (Entwicklung und Umsetzung eines systematischen Ansatzes zur Erfassung und Dokumentation der Umweltbilanz des Rechnungshofs sowie deren regelmäßige Aktualisierung), — Ausarbeitung eines Umsetzungskonzepts für ein Umweltmanagementsystem auf der Grundlage der europäischen Normen ISO EN 14001 und EMAS, — Formulierung von Verfahren für das Umweltmanagementsystem, — Einführung und Umsetzung der regulatorischen Überwachung, — Organisation und Unterstützung bei internen Prüfungen, — Organisation von Schulungen für die Mitarbeiter, die an der Umsetzung des Projekts betreffend Umweltmanagement und Umweltmanagementsysteme beteiligt sind, — Beratungsdienste für das Projektmanagement des Rechnungshofs während der Umsetzung des Umweltmanagementsystems im Hinblick auf alle Themen, die mit dem Umweltprogramm im Zusammenhang stehen (z. B. Sensibilisierung der Mitarbeiter, Beschaffung, Benchmarking).

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90700000, 90710000, 90713000, 90712500

 

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

 

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: 80 000 EUR

 

II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: entfällt.

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Ab Eingang der Rechnung sollen dem Rechnungshof 60 Tage für die Zahlung gewährt werden, vorausgesetzt, dass alle Ergebnisse für den Bezugszeitraum abgenommen wurden. Die Zahlung für die Dienstleistungen erfolgt gemäß der Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union und den in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Bedingungen. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass die Vertragspartei des Rechnungshofs für die korrekte Anwendung der USt.-Vorschriften verantwortlich ist. Der Europäische Rechnungshof ist gemäß Artikel 3 und 4 der Bestimmungen des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union steuerbefreit.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Angebote können einzeln oder zusammen mit dritten Parteien eingereicht werden. Falls ein Konsortium aus Wirtschaftsteilnehmern Angebote einreicht, müssen sämtliche Mitglieder des Konsortiums gesamtschuldnerisch für die Ausführung des Auftrags haften. Es muss jedoch 1 Mitglied benannt werden, das als Partner für die Ausführung des Auftrags haftet.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Die Bieter müssen eine ehrenwörtliche Erklärung darüber abgeben, dass sie sich in keiner der zum Ausschluss führenden Situationen gemäß Artikel 106 und 107 der Verordnung Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union befinden — im Folgenden „die Haushaltsordnung“ genannt (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1). Der Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, muss spezielle Unterlagen zum Nachweis einreichen, dass er sich in keiner der zum Ausschluss führenden Situationen befindet, auf die in den Artikeln 106 und 107 der Haushaltsordnung verwiesen wird; 2) Gründungsvertrag und Satzung des Unternehmens (mit letzten Aktualisierungen); 3) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister entsprechend den gesetzlichen Bedingungen des Landes, in dem die Bieter ansässig sind.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bieter müssen über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, um den Auftrag gemäß den vertraglichen Bestimmungen unter Berücksichtigung seines Werts und Umfangs ausführen zu können. Falls der Europäische Rechnungshof aufgrund der vom Bieter erteilten Informationen Zweifel an seiner finanziellen Leistungsfähigkeit hat oder falls diese zur Ausführung des Auftrags eindeutig unzureichend ist, kann das Angebot abgelehnt werden, ohne dass der Bieter Anspruch auf Entschädigungszahlungen geltend machen kann. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: a) Erklärung über den in den letzten 3 Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz mit Dienstleistungen, die von dieser Ausschreibung abgedeckt werden; b) geprüfte Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen) für mindestens die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder gleichwertige Unterlagen (z. B. falls die Veröffentlichung der Bilanz nach dem Gesellschaftsrecht des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist). Falls der Bieter aus einem außergewöhnlichen Grund, den der Gerichtshof als berechtigt betrachtet, die vom Gerichtshof geforderten Referenzen nicht vorlegen kann, kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit mit anderen Mitteln nachweisen, die der Gerichtshof als geeignet betrachtet. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für den hier ausgeschriebenen Auftrag stellt der Rechnungshof die folgenden Mindestanforderungen an die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter: — Der durchschnittliche Jahresumsatz mit Studien und Beratung im Bereich Umweltmanagement (zum Beispiel: Einführung eines Umweltmanagementsystems auf der Grundlage von EMAS oder ISO 14001 oder gleichwertigen Normen) in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mindestens 100 000 EUR betragen haben, — Gesamtbetriebsergebnis in den letzten 3 Geschäftsjahren.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bieter müssen über eine ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen, um den Auftrag gemäß den vertraglichen Bestimmungen unter Berücksichtigung seines Werts und Umfangs ausführen zu können. Falls der Rechnungshof aufgrund der vom Bieter bereitgestellten Informationen Zweifel an der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines Bieters hat oder falls diese zur Ausführung des Auftrags eindeutig unzureichend ist, kann das Angebot abgelehnt werden, ohne dass der Bieter Anspruch auf Entschädigungszahlungen geltend machen kann. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsteilnehmers wird anhand der folgenden Nachweise ermittelt: — kurze Vorstellung des Unternehmens (Geschichte, wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der von dieser Ausschreibung abgedeckten Art von Dienstleistungen), — Liste mit 3 relevanten Aufträgen/Projekten, die in den letzten 3 Jahren im Bereich Umweltmanagement ausgeführt wurden (insbesondere im Zusammenhang mit Unterstützung für eine Organisation bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems auf der Grundlage von EMAS oder ISO 14001 oder gleichwertigen Normen), durch die 3 Jahre Erfahrung im Bereich Umweltmanagement nachgewiesen werden. Folgende Informationen müssen enthalten sein: Beschreibung des Auftrags/Projekts einschließlich einer Liste der Dienstleistungen im Rahmen des Auftrags/Projekts, der Auftragswerte, Ausführungszeiten und des Ausführungsortes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger. Wurden die Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbracht, ist der Nachweis ihrer Erbringung durch Vorlage von Bescheinigungen zu führen, die von der zuständigen Behörde ausgestellt oder gegengezeichnet sind, — Nachweis einer Qualitätsmanagement-Zertifizierung, die von für Qualitätskontrolle und/oder Überprüfung der Einhaltung von anwendbaren Normen zuständigen anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen ausgestellte wurde; insbesondere eine Bescheinigung darüber, dass der Bieter im Besitz eines Qualitätssicherungszertifikats für die in dieser Ausschreibung geforderten Dienstleistungen ist (ISO 9001 oder gleichwertiges Zertifikat), — Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitarbeiter für das Profil des Projektmanagers, des Hauptexperten und des Experten für Umweltgesetzgebung, welche die unten verlangten ausbildungsbezogenen und beruflichen Anforderungen erfüllen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: — Der Bieter muss über mindestens 3 Jahre nachweisliche Erfahrung im Bereich Umweltmanagement verfügen (insbesondere im Zusammenhang mit Unterstützung für eine Organisation bei der Einführung eines Umweltmanagementsystems auf der Grundlage von EMAS oder ISO 14001 oder gleichwertigen Normen), — der Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Aufträge/Projekte ausgeführt haben, — der Bieter muss im Besitz einer Qualitätsmanagement-Zertifizierung sein, die von für Qualitätskontrolle und/oder Überprüfung der Einhaltung von anwendbaren Normen zuständigen anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen ausgestellte wurde; insbesondere einer Bescheinigung darüber, dass der Bieter im Besitz eines Qualitätssicherungszertifikats für die in dieser Ausschreibung geforderten Dienstleistungen ist (ISO 9001 oder gleichwertiges Zertifikat), — die Bildungsabschlüsse und beruflichen Qualifikationen der vorgeschlagenen Mitarbeiter müssen die unten genannten Mindestanforderungen erfüllen. Die Bieter müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, Personen mit Erfahrung im Bereich Umweltmanagement vorzuschlagen, die über die folgenden Eigenschaften verfügen: • Projektmanager: — Der Projektmanager muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung mit dem Management vergleichbarer Projekte in den letzten 5 Jahren verfügen, — er muss über mindestens 3 Jahre nachweisliche Berufserfahrung in einer Managementfunktion in einem großen Team verfügen, und zwar entweder als direkter Leiter/Fachgebietsleiter oder als Mitglied eines zentralen Managementteams, — er muss in den letzten

5 Jahren mindestens 3 Aufträge ausgeführt haben, die die Einführung eines Umweltmanagementsystems vom Typ EMAS beinhalteten. Mindestens 1 Auftrag muss entweder im Privatsektor bei einer Einrichtung mit mindestens 100 Personen oder bei einer internationalen Organisation oder einer Regierungsstelle ausgeführt worden sein, — er muss die englische Sprache fließend beherrschen. • Hauptexperte: — Er muss in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Aufträge ausgeführt haben, welche die Einführung eines Umweltmanagementsystems vom Typ EMAS beinhalteten; mindestens 1 Auftrag muss entweder im Privatsektor bei einer Einrichtung mit mindestens 100 Personen oder bei einer internationalen Organisation oder einer Regierungsstelle ausgeführt worden sein, — er muss die englische Sprache fließend beherrschen. • Experte für Umweltgesetzgebung: — Er muss über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Experte für die Umweltgesetzgebung in der EU sowie über Kenntnisse im Bereich des luxemburgischen Umweltrechts verfügen, — er muss mindestens 1 Auftrag ausgeführt haben, der die Einführung eines Umweltmanagementsystems vom Typ EMAS beinhaltete, — er muss die englische und französische Sprache fließend beherrschen.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

 

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

 

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offen

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Qualität. Gewichtung 50 2. Preis. Gewichtung 50

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: AO 73.

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 18.10.2013

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Alle Amtssprachen der EU

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots

 

Laufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Tag: 25.10.2013 Ort: 12, rue Alcide de Gasperi, 1615 Luxemburg, LUXEMBURG. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter oder ihre Vertreter, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein möchten, müssen den Europäischen Rechnungshof schriftlich darüber in Kenntnis setzen (Fax: +352 4398-46955, E-Mail: eca-cellule.marches@eca.europa.eu), und zwar bis spätestens 23.10.2013 (12:00). Sie müssen ebenfalls ihre Genehmigung des Bieterunternehmens vorlegen. Es wird nur 1 Vertreter je Bieter zugelassen.

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union.

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

Die Erstellung bzw. Einreichung eines Angebots gibt den Bietern weder das Recht auf den Zuschlag noch auf Kostenentschädigung. Den Bietern wird dringend empfohlen, die Website des Europäischen Rechnungshofs regelmäßig aufzurufen, da vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote zu jeder Zeit zusätzliche Informationen hinzugefügt werden können.

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Gericht der Europäischen Union rue du Fort Niedergrünewald 2925 Luxemburg LUXEMBURG E-Mail: ecj.registry@curia.europa.eu Telefon: +352 4303-1 Internet-Adresse: www.curia.europa.eu Fax: +352 4303-2100 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Der Europäische Bürgerbeauftragte 1 avenue du Président Robert Schuman, Postfach 403 67001 Straßburg FRANKREICH E-Mail: eo@ombudsman.europa.eu Telefon: +33 388172313 Internet-Adresse: www.ombudsman.europa.eu Fax: +33 388179062

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

 

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Europäischer Rechnungshof — Dienststelle Beschaffungen 12, rue Alcide de Gasperi 1615 Luxemburg LUXEMBURG E-Mail: eca-cellule.marches@eca.europa.eu Telefon: +352 4398-47611 Internet-Adresse: www.eca.europa.eu Fax: +352 4398-46955

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.8.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129508 vom 06.09.2013