Titel | Durchführung einer Abwasserentsorgung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Stadt Sonnewalde Schulstraße 3 03249 Sonnewalde | |
Ausführungsort | DE-03249 Sonnewalde | |
Frist | 28.06.2013 | |
Beschreibung | 1. Stadt Sonnewalde Schulstraße 3 03249 Sonnewalde 2. Verfahren: Interessenbekundungsverfahren für die Geschäftsbesorgung und der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Abwasseranlagen der Stadt Sonnewalde Im Jahr 2007 erfolgte die Gründung des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz (WAV). Dieser Verband wurde aus dem Zweckverband Trink- und Abwasser Doberlug- Kirchhain und Umland (ZVTA) und dem Trink- und Abwasserzweckverband Sonnewalde/Umland (TAZ) gegründet. Infolge getrennter technischer Einrichtungen und unterschiedlicher Finanzierungen des Anlagevermögens wurden zwei Gebührengebiete festgelegt, die mit den damaligen Grenzen der beiden Verbände identisch sind. Die Stadt Sonnewalde prüft, die Aufgaben der Abwasserentsorgung für das Gebiet des TAZ künftig neu in eigener Regie zu organisieren. Das Interessenbekundungsverfahren beinhaltet nur die zukünftige Abwasserentsorgung im Gebiet des ehemaligen TAZ im Stadtgebiet von Sonnewalde mit seinen Ortsteilen. 3. Aufruf: Hierfür wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, damit sich die Stadt Sonnewalde ein Bild über die Marktsituation der evtl. zu vergebenden Leistungen machen kann. Das Interessenbekundungsverfahren betrifft die mögliche künftige Vergabe der Betriebsführung Abwasser. Dazu gehören die Aufgaben der Geschäftsbesorgung und der kaufmännischen und technischen Betriebsführung Abwasser. Daher werden interessierte fachlich geeignete Unternehmen gebeten, sich im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zu bewerben und darzustellen, ob und inwieweit sie in der Lage wären, Leistungen der technischen Betriebsführung der zentralen Abwasseranlagen in der Stadt Sonnewalde zu übernehmen. Der Bewerber sollte darlegen, mit welcher Organisationsform er die verlangte Aufgabe erfüllen kann und die allgemeine Qualitätssicherung der Betriebsführung organisieren will. Der Bewerber muss Fachkunde und Erfahrung besitzen, dem geltenden Recht und den fachlichen Richtlinien genügen. 4. Betriebsunifang Die Stadt Sonnewalde besitzt am Standort Münchhausen eine Kläranlage, zu der Schmutzwasser über ein Kanalnetz zugeleitet wird und die mobile Entsorgung über eine Fäkalannahmestation erfolgen kann. Die Kläranlage, mit einer Reinigungskapazität von 3.500 EW, wurde im Jahr 1995 in Betrieb genommen. Zentraler Bauteil ist das Kombibecken, welches nach dem Belebtschlammverfahren ausgelegt ist. Diese Überwachungswerte sind durch die vorhandene Anlagenkonfiguration, mit Ausnahme von Pges., einhaltbar. Für die Phosphateliminierung wird eine zusätzliche Anlage errichtet. Der Kläranlage werden kanalgebundene Schmutzwässer, überwiegend häuslicher Art, zugeführt. Gleichfalls erfolgt derzeit über eine zeitgesteuerte Fäkalannahme die Zufuhr von Fäkalwasser aus Sammelgruben. Auch das im Verbandsgebiet angesiedelte Kleingewerbe entwässert mit geringen Mengen zur Kläranlage. Das Einzugsgebiet wird durch ein Trennsystem erschlossen. Das Ortsnetz besteht aus Freigefälleleitungen, kombiniert mit vereinzelten Einzeldruckentwässerungen. Derzeit sind etwa 2.150 Einwohner über das Kanalsystem und 1.300 Einwohner mobil zu entsorgen. Anlagenbestand: - Freigefälleleitungen und Druckleitungen etwa 40 km - 15 Abwasserpumpwerke Typ Strate - 1.140 Grundstücke Nach dem Abwasserbeseitigungskonzept sind keine weiteren Investitionsmaßnahmen zum Anschluss von Ortsteilen an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation vorgesehen. Zum Aufgabenumfang gehören die komplette Geschäftsbesorgung, die technische und kaufmännische Betriebsführung, die Planung, Organisation und Ausführung von Investitionen und Reparaturen an Abwasseranlagen sowie der Kundenservice. Die komplette kaufmännische Betriebsführung beinhaltet u.a. die Zuarbeit zum Wirtschaftsplan, die Buchhaltung, das Kassenwesen und die Gebührenabrechnung. Der Betrieb der Anlagen und Einrichtungen zur Abwasserentsorgung hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen zu erfolgen. Dazu gehört u.a. auch die Entsorgung von Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen. Es ist ein Bereitschaftsdienst und eine Störungsbeseitigung vorzuhalten. Die Niederschlagswasserbeseitigung zählt nicht zum hier betrachteten Umfang. 5. Verfahrensverlauf: Interessierte Unternehmen werden gebeten sich, auf diese Anfrage hin, zur Teilnahme am Verfahren formlos zu bewerben. Ablauf der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2013. Den bewerbenden Unternehmen werden unmittelbar nach Eingang der Bewerbung die System- und die Anforderungsbeschreibung zur Teilnahme am Interessenbekundungs- verfahren zur Verfügung gestellt. Die Frist zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 31. Mai 2013. Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an: Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, E-Mail: ordnungsamt@stadt- sonnewalde.de Vermerk in der Bewerbung: Interessenbekundungsverfahren Abwasserentsorgung Geschäftsbesorgung, kaufmännische und technische Betriebsführung der Abwasseranlagen Sonnewalde 6. Hinweis: Es wird darauf verwiesen, dass das Interessenbekundungs verfahren kein Vergabe verfahren darstellt und sich keine vergäbe- oder vertragsrelevanten Bindungen durch den Verfahrens- verlauf ergeben werden. Es dient der Stadt Sonnewalde zur Entscheidungsfindung für die weitere Organisation der Abwasserbeseitigung. Die Stadt Sonnewalde behält sich vor, nach Vorliegen der Teilnahme- bewerbungen die Unternehmen zu einem Erörterungstermin vor einem gemeindlichen Gremium einzuladen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 128955 vom 27.05.2013 |