Titel | Untersuchung von Proben der Umweltprobenbank des Bundes und Regenwasser auf Perchlorat | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung | |
Auftraggeber | Umweltbundesamt 06844 Dessau-Roßlau | |
Ausführungsort | DE-06844 Dessau-Roßlau | |
Frist | 13.09.2013 | |
Beschreibung | Umweltbundesamt Referat Z 6 Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Tel.: (0340) 2103 2863 Fax: (0340) 2104 2863 Gz.: Z 6 – 93 404/24 Projektnr. 31 382 Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A) Form der Angebote: Die Angebote sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung: Untersuchung von Proben der Umweltprobenbank des Bundes (UPB) und Regenwasser auf Perchlorat Derzeit liegen in den Medien Wasser, Boden und Luft sowie dort lebenden Organismen keinerlei Informationen und Daten zu Perchlorat vor. Deshalb ist vorgesehen, in Pflanzen- und Bodenproben der Umweltprobenbank des Bundes (UPB) Untersuchungen auf Perchlorat durchzuführen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich diese leicht lösliche Substanz kaum oder nur in sehr geringen Konzentrationen nachweisen lässt und dabei die ubiquitäre Hintergrundbelastung bestimmt werden kann. Darüber hinaus sollen noch zu sammelnde Regenwasserproben ver-schiedener Standorte des Luftmessnetzes des Umweltbundesamtes in die Untersuchungen einbezogen werden. Ziel der Untersuchungen auf Perchlorat ist die Ermittlung der ubiquitären Hintergrundbelastung und die Prüfung, ob auch abseits des gegenwärtig vermuteten Hauptbelastungspfades (Düngung) regional erhöhte Belastungen auftreten. Der Leistungsumfang umfasst die Methodenvorbereitung, die Probenaufbereitung, die Rückstandsanalytik für Perchlorat in allen Proben, die Qualitätssicherung, die Auswertung, die Aufarbeitung der Ergebnisse und die Berichterstattung über die vorgenannten Punkte. Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau. Losaufteilung: Die Gesamtleistung bildet ein Los. Ausführungsfrist: 5 Monate Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können bei der ausschreibenden Stelle schriftlich angefordert werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zum selbstständigen Download auf der Internetseite des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/service/ausschreibungen/index.php Angebotsfrist: 13.09.2013, 12 Uhr (Posteingang im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau) Bindefrist 10.10.2013 Zahlungen Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit sind im Angebot darzu-legen und wie folgt nachzuweisen: 1. Darlegung des Firmen-/Institutsprofils 2. Kurzbeschreibung des Analysenverfahrens 3. Vorlage einer Kopie der Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder kurze Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems 4. Informationen zu den Leistungskriterien der Perchlorat-Analysenmethode für die zu untersuchenden Matrices in dem zu erwartenden niedrigen Konzentrationsbereich unter 10 µg/kg (Pflanzen und Boden) sowie unter 1 µg/l (Wasser) 5. Ggfs. weitere Unterlagen (z.B. Ringversuchsergebnisse), die die Eignung belegen 6. Referenzen zu den vorgenannten Punkten 7. Benennung der fachlichen Qualifikation der am Projekt beteiligten Personen (mind. ein Wissenschaftler mit Hochschulabschluss) 8. Auflistung von in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen Leistungen im Bereich der Spurenanalytik von Ionen mit Angabe von Leistungszeit und Leistungsart. 9. Eigenerklärung, - dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, - der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt und - der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen Verstößen gegen § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 129, 129a und 129 b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen), § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 334 StGB (Bestechung). | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 129464 vom 30.08.2013 |