Titel | Evaluierung, Überarbeitung, Ergänzung und Redaktion des Berichtes Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden | |
Ausführungsort | DE-65189 Wiesbaden | |
Frist | 01.12.2014 | |
Beschreibung | Interessenbekundungsverfahren "formloser Teilnahmewettbewerb vor Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben oder sonstigen Verfahren" HAD-Referenz-Nr.: 3165/206 Aktenzeichen: III7B - 79 c 10.21. 1. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Deutschland Zu Hdn. von :Hr. Dr. Quadflieg Telefon:06118151380 Fax:06118151941 E-Mail: arnold.quadflieg@umwelt.hessen.de Internet: www.umwelt.hessen.de. 2. Art der Leistung : Dienstleistung. 3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Evaluierung, Überarbeitung, Ergänzung und Redaktion des Berichtes Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser. 4. 5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:. 6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes : Die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) veröffentlichte 2004 den Bericht Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS-Werte) für das Grundwasser [1]. Der Bericht umfasst das Konzept zur Ableitung der Geringfügigkeitsschwellenwerte, die Anwendungsregeln und Stoffdatenblätter. Die GFS-Werte sind öko- und humantoxikologisch (insbesondere gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung) begründet. Rechtliche Änderungen durch EU und Bund sowie neue fachliche Erkenntnisse seit der Veröffentlichung im Jahr 2004 machen eine Überprüfung der GFS-Werte notwendig. Maßgeblich als Folge des Inkrafttretens der Richtlinie 2008/105/EG, die Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Stoffe für Oberflächenwasserkörper für die EU-Mitgliedsstaaten festlegt, waren die Geringfügigkeitsschwellenwerte zu überprüfen. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung war, sicherzustellen, dass die Umweltqualitätsnormen (UQN) für Oberflächengewässer und die Schwellenwerte für das Grundwasser (GrwV) zueinander widerspruchsfrei sind. Diese Aufgabe wurde von einer Kleingruppe der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA-AG) geleistet. Nach Überprüfung der Stofflisten und Erfassung des Änderungsbedarfs durch a) die Richtlinie 2008/105/EG, b) die Oberflächengewässerverordnung und c) neue (öko)toxikologische Erkenntnisse aktualisierte die LAWA-AG-Kleingruppe die GFS-Werte für anorganische und organische Parameter und leitete einen Geringfügigkeitsschwellenwert für ETBE ab. Ergänzend hat die Expertengruppe die ökotoxikologische Bewertung für die sprengstofftypischen Verbindungen aktualisiert und einen Geringfügigkeitsschwellenwert für PFOS abgeleitet. Die so von der LAWA-AG-Kleingruppe aktualisierten Datenblätter sind in einem Bericht Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser - Aktualisierte Datenblätter (Umsetzung RL 2008/105/EG) zusammengefasst [2]. Der aktualisierte GFS-Bericht in der Fassung vom Stand 20. Januar 2013 [2] wurde den - Ausschüssen der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und - Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur fachlichen Würdigung zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen der LABO- und LAGA-Gremien liegen vor. Der Auftrag beinhaltet die Evaluierung, Überarbeitung, Ergänzung und Redaktion des Berichtes Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser (GFS-Bericht 2013). Ausgehend von dem GFS-Bericht 2004 und der Entwurfsfassung des GFS-Berichtes 2013 sind im Detail folgende Arbeiten zu veranlassen:. 1. Mit dem Entwurf des GFS-Berichtes 2013 werden die wasserwirtschaftlichen Anforderungen an ein Grundwasser konkretisiert, ab welchen Stoffkonzentrationen von einer Grundwasserverunreinigung auszugehen ist. Die wasserwirtschaftlichen Maßstäbe sind im Hinblick auf ihre Anwendung auf abfallwirtschaftliche (Verwertung mineralischer Baustoffe, Ersatzbaustoff-Verordnung) und bodenschutzfachliche Belange (Altlastensanierung) zu überprüfen. 2. Die Änderungen im Ableitungskonzept (GFS-Bericht 2013) gegenüber dem GFS-Bericht 2004 sind darzulegen und zu begründen. 3. Eine Folgenabschätzung ist gemeinsam mit Vertretern/Innen von LABO und LAGA durchzuführen. 4. Die Entwurfsfassung ist um einen Vorschlag für Anwendungsregeln für die GFS-Werte zu ergänzen. 5. Der GFS-Bericht 2013 ist um ein Kapitel Anwendungsregeln zu ergänzen. 6. Zwei Abstimmungsgespräche zwischen den LAWA-, LABO- und LAGA-Vertretern/innen zu Abstimmung auf fachlicher Ebene sind vor- und nachzubereiten Ziel der Abstimmungsgespräche ist eine von allen getragene Vorlage des GFS-Berichts unter Beachtung von Transparenz und gegenseitigem Verständnis für die Problemlagen bei der Nutzung der GFS in den einzelnen Rechtsbereichen. 7. Die Entwurfsfassung des GFS-Berichtes ist abschließend redaktionell zu überarbeiten. Der Auftrag beinhaltet darüber hinaus die Unterstützung des Hessischen Umweltministeriums (HMUKLV) bei der fachlich-inhaltlichen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zweier Fachgespräche mit LABO und LAGA. Das Ergebnis der Fachgespräche ist in der Überarbeitung des GFS-Berichtes 2013 zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind in einer digitalen, einer kopierfähigen sowie in 10 gebundenen Fassungen vorzulegen. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71313000 Umwelttechnische Beratung Ergänzende Gegenstände: Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : ***** Deutschland NUTS-Code : DE DEUTSCHLAND Zeitraum der Ausführung : ab Auftragserteilung bis zum 30.10.2014. 7. Wertungsmerkmale: Bewerbungsbedingungen: Die Aufgabenstellung setzt aufgrund ihres komplexen Charakters umfangreiche Erfahrungen mit der Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für das Grundwasser nach öko- und humantoxikologischen Kriterien voraus. Diese Erfahrung ist mit den nachfolgenden Nachweisen zu belegen. - Nachweis von Erfahrungen in der Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für anorganische und organische Parameter des Grundwassers, - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in der Erarbeitung von Anwendungsregeln zur Umsetzung der GFS-Werte, - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen der von der GFS-Thematik tangierten benachbarten Rechtsbereiche (Bundesbodenschutz-Verordnung, Ersatzbaustoff-Verordnung, Mantelverordnung), - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in der Prüfung der Inhalte der Stoff-Datenblätter des GFS-Berichtes insbesondere hinsichtlich der humantoxikologischen und ökotoxikologischen Grunddaten, - Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in der Bestimmung der Hintergrundkonzentrationen der im Grundwasser geogen vorhandenen Stoffe, aggregiert in den so genannten Basiswerten, - Liste der Veröffentlichungen mit Referenz zum Auftrag, - Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre unter Angabe der Art der Leistung, des Leistungsumfangs, der Ausführungszeiten, öffentlicher oder privater Auftraggeber (mit Anschrift) unter Benennung von Ansprechpersonen des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer. Darüber hinaus ist der Interessenbekundung beizufügen: - Erklärung zum Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern (das betreffende Formular Erklärung steht mit dieser Bekanntmachung zum Download zur Verfügung). 8. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :3 ,höchstens 5. 9. Auskünfte erteilt: siehe unter 1. 11. Sonstige Angaben: Ihre Interessensbekundung ist unter Beifügung der unter 7. genannten Nachweise elektronisch per E-Mail innerhalb der in Ziffer 5 genannten Bewerbungsfrist bei dem in der Ziff. 1 genannten Auftraggeber einzureichen. Bitte geben Sie in der Betreffzeile der Email die HAD-Referenz-Nr. und das Aktenzeichen an. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe besteht aufgrund der Interessenbekundung nicht. Die Auswahl der für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehenen Bewerber erfolgt entsprechend der verlangten Nachweise sowie eigener Erfahrungen des Auftraggebers. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber gebeten, ein Angebot zu übersenden. Es ist bereits ein Unternehmen ausgewählt sich am Wettbewerb zu beteiligen. Der Zuschlag wird unter Beachtung der Wertungsmerkmale (Bewerbungsbedingungen) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein maximaler Finanzrahmen von 15.000 EUR inkl. MwSt. nicht überschritten werden darf. Hessisches Vergabegesetz Für die Vergabe und Ausführung Öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 EUR netto (ohne Umsatzsteuer) gelten die Bestimmungen des Hessischen Vergabegesetzes in der Fassung vom 25.März 2013 (GVBl. S.126). Auf folgende Bestimmungen des Hessischen Vergabegesetzes wird ganz besonders hingewiesen, da sie für Bewerber/Bieter und Auftragnehmer für die Teilnahme am Wettbewerb und für die Auftragsausführung von besonderer Bedeutung sind: § 3 Tarifvertragsbindung § 7 Nachweis der Eignung, Präqualifikation § 10 Urkalkulation, zwei-umschlagsverfahren § 12 Vertragsstrafe, Sperre. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 131599 vom 01.09.2014 |