Titel | Durchführung einer Trockenbohrung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau Schleuseninsel 2 24159 Kiel | |
Ausführungsort | DE-24159 Kiel | |
Frist | 10.04.2014 | |
Beschreibung | a) Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau Schleuseninsel 2 24159 Kiel Telefon 0431 3603 356 Fax 0431 3603 414 E-Mail: Niels.Boege@wsv.bund.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 231.1AbO/6231 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Derzeit ist eine elektronische Angebotsabgabe nicht möglich. d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Autobahn A210 im Bereich der Spülfelder Flemhude f) Art und Umfang der Leistung Trockenbohrung DU 267 - 324 mm Insgesamt rund 200m, Tiefe 40-60 m einschließlich Probennahme Drucksondierung 40-60 m in Tiefe, 4 Stück g) Erbringen von Planungsleistungen nein h) Aufteilung in Lose nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: Mai 2014 Fertigstellung der Leistungen: Juni 2014 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen sind bei der unter a) aufgeführten Stelle abzufordern. l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind q) Angebotseröffnung am 10.04.2014 um 14:00 Uhr Ort WSA Kiel-Holtenau Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "WSV.de" (Aktuelles/Ausschreibungen/VOB-Vergabebekanntmachungen) zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 06.05.2014 w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord Kiellinie 247 24106 Kiel | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 130350 vom 20.03.2014 |