Titel | Neubau von vier Grundwassermessstellen und Rückbau von drei Grundwassermessstellen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Don-Bosco-Str. 1 66119 Saarbrücken | |
Ausführungsort | DE-66119 Saarbrücken | |
Frist | 28.05.2014 | |
Beschreibung | Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Neubau von vier Grundwassermessstellen und Rückbau von drei Grundwassermessstellen im Saarland a) Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Hausanschrift: Don-Bosco-Straße 1 66119 Saarbrücken Telefon: 0681/8500-1465 Telefax: 0681/8500-1384 Bearbeiter: Herr R. Paul E-Mail: lua@lua.saarland.de Aktenzeichen: 2.1/10.14.4-RP b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOB/A c) Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Keine elektronischen Angebote zugelassen d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Saarland f) Art und Umfang der Leistungen Neubau von vier Grundwassermessstellen mit und ohne durchgehende Kerngewinnung sowie Ausbau zu Grundwassermessstellen DN 125 bis in Tiefen von maximal 100 m. Durchführung jeweils eines Zwischenpumpversuchs und Klarpumpen. Rückbau von drei Grundwassermessstellen DN 50 mit einer maximalen Tiefe von ca. 80 m durch zerstörendes Überbohren und tiefendifferenziertes Verfüllen mit Filtersand und Zement-Dämmer-Emulsion. Für die Ausführung der Arbeiten ist eine Zertifizierung nach DVGW W 120 erforderlich. g) Angaben über den baulichen Zweck der Anlagen oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert sind entfällt h) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen keine Aufteilung in Lose i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistung beendet werden soll oder die Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt zu dem die Bauleistung begonnen werden muss Mit der Durchführung der Arbeiten ist 10 Arbeitstage nach der Beauftragung zu beginnen.Die Arbeiten sind innerhalb von 10 Wochen (50 Arbeitstagen) nach Beginn fertig zu stellen. j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Zulässigkeit von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können Bei dem unter a) bezeichneten Auftraggeber können die Unterlagen bzw. die Zugangsdaten angefordert oder eingesehen werden (Fax: 0681-8500-1384, E-Mail: lua@lua.saarland.de). Die Vergabeunterlagen können nach Anforderung eines Passwortes auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eingesehen werden (bevorzugt) (http://www.saarland.de/100039.htm). Alternativ werden die Unterlagen schriftlich auf dem Postweg versandt. Eine Zustellung per Telefax, E-Mail oder auf anderem Wege ist nicht möglich. Anforderung der Vergabeunterlagen möglich bis: 28.05.2014, 12:00 Uhr i) Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Übersendung der Vergabeunterlagen ist gebührenfrei. m) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift an die diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden entfällt n) Frist für den Eingang der Angebote: 02.06.2014, 12:00 Uhr o) Anschrift, an den die Angebote zu richten sind, ggf. auch Anschrift, an den die Angebote elektronisch zu übermitteln sind Anschrift siehe unter a); elektronisch übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. p) Sprache in der die Angebote abgefasst sein müssen: Angebote und sonstige Korrespondenzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Es ist sicherzustellen, dass die Verständigung mit dem ausführenden Personal in Wort und Schrift in deutscher Sprache erfolgt q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Am 02.06.2014, 13:00 Uhr im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Don-Bosco-Str. 1, 66119 Saarbrücken, kleiner Sitzungssaal r) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelbeseitigung in Höhe von 3,0 v. H. der Abrechnungssumme s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB/B und ZVB t) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragserteilung haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers und Bieters Der Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben soweit erforderlich bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungs-Erklärung gemäß § 4 TVgG zur Tariftreue und zum Mindestlohn abzugeben Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmer präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Zusätzlich ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zu Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmer sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmer in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zu Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Zur Durchführung der Arbeiten ist eine Zertifizierung nach DVGW W 120 erforderlich. v) Zuschlagsfrist: Die Wertungskriterien werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Die Zuschlagsfrist endet am 28.07.2014 w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen wenden kann: Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 130716 vom 02.05.2014 |