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Titel
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Durchführung einer Schlammentsorgung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Schönhauser Allee 120
10437 Berlin
AusführungsortDE-17291 Uckerfelde
Frist08.09.2014
TED Nr.244540-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

Schönhauser Allee 120

Kontaktstelle(n): BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,

Vergabestelle

Zu Händen von: Ines Petzoldt

10437 Berlin

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 3044321037, Fax: +49 3044321207

 

E-Mail: vergabestelle@bvvg.de

Internet: www.bvvg.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige: Privatisierungsgesellschaft

 

I.3) Haupttätigkeit(en): Sonstige: Privatisierung von Immobilien

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

 

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

 

Entsorgung von Klärschlammkompostabfällen ehemalige Siloanlage Groß Sperrenwalde VG-6.9.2-71.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 17291 Nordwestuckermark OT Groß Sperrenwalde. NUTS-Code DE41

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Die Leistung beinhaltet die Räumung, die Verladung, den Abtransport und die thermische Komplettentsorgung der am Standort ehemalige Siloanlage Groß Sperrenwalde in 17291 Nordwestuckermark befindlichen Klärschlammkompostabfälle in der Größenordnung von 12 500 t in einer für den festgelegten Abfallschlüssel AVV 19 05 03 zugelassenen und geeigneten Entsorgungsanlage. Die Entsorgung ist mittels elektronischer Nachweisführung (eANV) zu dokumentieren.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900

 

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA), Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

 

II.1.8) Lose, Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote, Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Ca. 12 500 t.

 

II.2.2) Angaben zu Optionen, Optionen: nein

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung, Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

 

Beginn 10.11.2014. Abschluss 15.5.2015

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft.

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Bargeldloser Zahlungsverkehr, Vertragserfüllungsbürgschaft, Vorschriften: Vertrag, VOL/B, BGB.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine besondere Rechtsform; ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

 

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angebote sind in deutscher Sprache und per Post oder direkt in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Bei ausländischen Bietern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind und denen eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beiliegt. Zum Nachweis müssen die nachstehenden Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, sowie die entsprechenden Unterlagen zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden. Der Nachweis kann alternativ durch Eintragung in ein PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer geführt werden.

1. Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates innerhalb des Abkommens für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in dem der Bieter ansässig ist.

2. Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen).

3. Ausgefüllte und unterschriebene Insidererklärung. Bei Nachunternehmereinsatz sind für dessen Leistungen die Nachweise zur Eignung gemäß vorstehendender Ziffern 1 (Berufs- oder Handelsregister) und 2 (Unternehmensstruktur) ebenfalls einzureichen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis müssen die nachstehenden Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, sowie die entsprechenden Unterlagen zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden. Der Nachweis kann alternativ durch Eintragung in ein PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer geführt werden.

4. Vorlage einer Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 6, EG Abs. 4 und 6 VOL/A.

5. Nachweis der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie) mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 2 000 000 EUR sowie Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden 3 000 000 EUR

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis müssen die nachstehenden Angaben und Formalitäten, bzw. die entsprechenden Unterlagen zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden:

6. Angabe der Leistungsbereiche, für die der AN Nachauftragnehmer einsetzen möchte

7. Erklärung, ob der Transport durch firmeneigene Fahrzeuge und Fahrzeugführer erfolgt oder durch Nachunternehmer

8. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der Anschriften, Telefonnummer und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.

9. Der AN hat als weiteren Eignungsnachweis eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfBZ) gemäß Teil 7 „Entsorgungsfachbetrieb“ §§ 56 und 57 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzureichen. Mit dieser wird der Nachweis des für die Auftragsausführung notwendigen Umfangs bzw. ein mindestens gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, erbracht.

10. Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption. Für den Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ordnungsgemäßen, lückenlosen und vollständigen Entsorgung ist ein Entsorgungskonzept nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorzulegen. Mit dem Entsorgungskonzept sind neben einer Darstellung sämtlicher Abläufe auch der Name des Analyselabors, die Akkreditierungs-/Zertifizierungsurkunde des Analyselabors, eine Ersatzentsorgungsanlage für den Fall von Kapazitätsengpässen oder Annahmeunterbrechungen der Erstanlage, Anzahl und Art der eingesetzten Technik sowie Art, Anzahl und Beladungskapazität der eingesetzten Transportfahrzeuge anzugeben.

11. Erklärung und Nachweisführung der Qualifikation bzw. Vorlage der zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Sach- und Fachkunde für die eingesetzten Bauleiter, Vertreter bzw. Aufsichtsführenden.

12. BImSchG-Genehmigung zur thermischen Verwertung von Klärschlammkompost (AVV-Schlüssel 19 05 03) aus der die Zulassung für die Annahme und Entsorgung des Klärschlammkompostes hervorgeht (Deckblatt mit Angabe d. zuständigen Behörde, Abfallartenkatalog, Angaben der Annahmengrenzwerte für die zugelassenen Abfallstoffe bzw. -schlüssel).

13. Bestätigung der Entsorgungsanlage, dass sie die Abfälle unter dem Abfallschlüssel AVV 19 05 03 annehmen kann (Annahmebestätigung).

14. Nachweis über entsprechende freie Verbrennungs- und Zwischenlagerkapazitäten sowie Annahmeerklärung der Entsorgungsanlage. Nicht zwingend mit dem Angebot, jedoch auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen einzureichen sind folgende Angaben/Nachweise:

15. Verpflichtungserklärung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde, dass dem AN die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (gilt für Nachunternehmer bzw. für andere zur Durchführung des Auftrages herangezogenen Unternehmen gem. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).

16. Darstellung und Nachweisführung der erforderlichen Genehmigungen (insbesondere nach §§ 53 und 54 KrWG bzw. der ab dem 1.6.2014 in Kraft getretenen AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) für AN und im Falle eines vom AN verschiedenen Transportunternehmens auch für das Transportunternehmen.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

 

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

 

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offen

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VG-6.9.2-71

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 8.9.2014 - 10:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 8.9.2014 - 11:00

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.12.2014

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Tag: 8.9.2014 - 11:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: mailto:mailto:info@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Fax: +49 2289499163

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Bieter können nach näherer Maßgabe der Vorschriften des § 107 ff. GWB einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber BVVG zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der BVVG gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Die Nichtbeachtung der vorgenannten Vorschriften des § 107 Abs. 3 Nr. 1, 2 oder 3 GWB führt zur Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung. Ein Nachprüfungsantrag ist des Weiteren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BVVG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BVVG.

 

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes S. o. DEUTSCHLAND

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.7.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 131289 vom 20.07.2014