Titel | Lieferung von Erkennungs- und Analysegeräte | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Beschaffungsamt des BMI Brühler Straße 3 53119 Bonn | |
Ausführungsort | DE-53119 Bonn | |
Frist | 30.10.2015 | |
TED Nr. | 329381-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Beschaffungsamt des BMI Brühler Straße 3 53119 Bonn Fax: +49 22899106102714 E-Mail: tim.haeckel@bescha.bund.de Internet: www.beschaffungsamt.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Mobile Röntgenfluoreszenz-Analysatoren (RFA). II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg, Mannheim, Berlin, München, Köln, Dortmund, Leipzig. NUTS-Code II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Standorte der Analytischen Task Force (ATF) sollen im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens mit Analysatoren zur handgehaltenen Röntgenfluoreszenzspektrometrie, im Folgenden RFA-Geräte, ausgestattet werden. Die RFA-Geräte sollen zum Zwecke des Elementnachweises in unbekannten Proben im feldmäßigen Einsatz zur Anwendung kommen. Der Einsatz der RFA-Geräte erfolgt insbesondere in unklaren Lagen, wenn bei einer Freisetzung oder dem Fund von Chemikalien eine erste Lagebewertung durchgeführt werden muss. Die RFA-Geräte müssen dementsprechend in der Lage sein, Analysen mit hoher Bandbreite durchzuführen und eine große Anzahl von Elementen zu erkennen. Die RFA-Geräte werden hauptsächlich – aber nicht ausschließlich – für die Analyse von Bodenproben und Reinstoffen im Hinblick auf toxische Schwermetalle eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen die RFA-Geräte für eine Verlastung, auch abseits befestigter Wege und im Lufttransport, geeignet sein. Eine Dekontamination/Desinfektion nach dem Einsatz in kontaminierter Umgebung muss möglich sein. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 38430000 Beschreibung: Erkennungs- und Analysegeräte. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Ausgeschrieben sind 7 RFA-Geräte inkl. Zubehör, 7 abgeschirmte, mobile Messkammern, PC-Auswertesoftware für jedes der RFA-Geräte sowie 7 Sachkunde- und Anwenderschulungen. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Beginn der Bauarbeiten: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern in der jeweils gültigen Fassung. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vordruck „Eigenerklärung Zuverlässigkeit + Mindestlohn“. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vordruck „Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz“. Der Bieter muss in dem Geschäftsbereich, der im Zuschlagsfall mit der Leistungserbringung betraut sein wird, mindestens 4 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von mindestens 175 000 EUR besitzen. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Referenzen: Im Angebot ist anhand eines geeigneten Referenzauftrages/geeigneter Referenzaufträge zu belegen, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens sieben vergleichbare Messgeräte ausgeliefert hat. Vergleichbar ist ein Messgerät, wenn es: — über vergleichbar komplexe Messtechnik und über ein vergleichbar komplexes Messverfahren wie das ausgeschriebene RFA-Gerät verfügt und — als mobiles handgehaltenes Gerät oder mobiles Tischgerät ausgeführt ist und ein Gewicht von nicht mehr als 15 Kg besitzt. Im Angebot ist mindestens zu benennen: Entweder ein Referenzauftrag, in dessen Rahmen innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens sieben vergleichbar komplexe Messgeräte geliefert wurden oder mehrere Referenzaufträge, in deren Rahmen innerhalb der letzten 3 Jahre in der Summe mindestens sieben vergleichbar komplexe Messgeräte geliefert wurden. Im Angebot sind für den Referenzauftrag/die Referenzaufträge jeweils folgende Daten anzugeben: — Anzahl und Typ der gelieferten Messgeräte — Angabe des Lieferdatums (muss innerhalb der letzten 3 Jahre liegen), — Auftraggeber (Name und Anschrift), — Auftragsnummer des Auftraggebers und — Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der beim jeweiligen Auftraggeber für die Auftragsabwicklung zuständigen Organisationseinheit. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: B 19.11 - 7067/15/VV : 1 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.10.2015 - 16:59 Kostenpflichtige Unterlagen: nein IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 02.11.2015 - 11:30 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.01.2016 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter unter Internet: www.evergabe-online.de und können das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76 53123 Bonn Deutschland Telefon: +49 22894990 Internet: www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499400 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.09.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 134264 vom 21.09.2015 |