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Titel
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Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen an Asphalt/ Boden für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2017.
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum
Viktoriastrasse 15
44135 Dortmund
AusführungsortDE-44135 Dortmund
Frist20.10.2015
TED Nr.315023-2015
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Stadt Dortmund

Vergabe- und Beschaffungszentrum

Viktoriastraße 15

44135 Dortmund

Fax: +49 2315010772

 

E-Mail: meisel@stadtdo.de

Internet: www.dortmund.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

 

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen an Asphalt/Boden.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dortmund. NUTS-Code DEA52

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Rahmenvertrag über Kontrollprüfungen an Asphalt/ Boden für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2017. Entnahme von Proben aus Asphaltoberbau oder Boden für das Tiefbauamt der Stadt Dortmund im gesamten Stadtgebiet.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000 Beschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen.

 

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

 

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.2) Angaben zu Optionen

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Kontrollprüfungen am Asphaltoberbau/Boden für die Stadt Dortmund, Tiefbauamt, in Wegen, Plätzen, Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen für den Zeitraum von 2 Jahren.

 

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2016 Abschluss 31.12.2017

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

 

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: VOL/B.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

 

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

 

— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen;

 

— Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegenüber Bund, Land und Gemeinde;

 

— Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und

 

— Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften;

 

— Die nach § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen vom Bieter und den bereits bekannten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

 

— Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren;

 

— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate);

 

— Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate).

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

 

— Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Referenz/-en);

 

— Der Auftragnehmer muss anerkannte Prüfstelle für Baustoffe und Baustoffgemische, Kontrolluntersuchungen und Schiedsuntersuchungen in den Fachgebieten A, G und I nach RAP-Stra 10 sein und in eigener Prüfstelle prüfen. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart Offen

 

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

 

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: L311/15

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 20.10.2015 - 23:59 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 20.10.2015 - 23:59

 

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 04.12.2015

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Nicht bekannt.

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.3) Zusätzliche Angaben Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 -IR 12.2.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Nach erfolgter Nachforderung führen unvollständige Bewerbungen zum Ausschluss. Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden).

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Deutschland E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

 

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Siehe VI.4.1)

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 03.09.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 134169 vom 09.09.2015