Titel | Durchführung von Bestandsaufnahmen und Bedarfsanalysen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) Geschäftsstelle Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin | |
Ausführungsort | DE-53757 Sankt Augustin | |
Frist | 18.02.2015 | |
Beschreibung | 1. Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. 53757 Sankt Augustin Nordrhein-Westfalen 2. Vergabeverfahren Dienst- und Lieferleistungen (VOL) 3. Vergabeart Öffentliche Ausschreibung 4. Angebotsfrist: 18. Februar 2015 5. Erfüllungsort 53757 Sankt Augustin Nordrhein-Westfalen 6. Kontakt E-Mail: pohl@kan.de Kommission Arbeitsschutz und Normung – KAN-Studie 54 „Normung in der Nanotechnologie – Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse aus Sicht des Arbeitsschutzes“ (1) Erläuterungen zur Studie In der Nanotechnologie werden die Struktureigenschaften neuer, aber auch alt-bekannter Materialien durch eine Miniaturisierung um mehrere Größenordnungen hin zu sogenannten Nanomaterialien verändert. Es ist das Ziel, durch Optimierung oder Entwicklung neuer vorteilhafter Materialeigenschaften innovative Produkte zu schaffen. Die Möglichkeiten zur gezielten Modifizierung von chemischen Stoffen sind aber auch eine Herausforderung für die Chemikaliensicherheit und den Arbeitsschutz. Während des gesamten Produkt-Zyklus von der Herstellung, der Verarbeitung und Anwendung bis zur Entsorgung gehen Beschäftigte mit Nanomaterialien um. Exposition und Wirkung müssen neu bewertet werden, um einen adäquaten Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dies ist eine besondere Herausforderung, wenn bei neuen Materialien zunächst nur eingeschränkte Erkenntnisse vorliegen. Die öffentliche Diskussion über Chancen und Risiken von Nanomaterialien hat Impulse, sowohl im Bereich der staatlichen Regelsetzung, als auch im Bereich der Normung gesetzt. Im Zusammenhang mit einer geplanten Anpassung der chemikalienrechtlichen Regelungen (u. a. der EU-Chemikalienverordnung REACH) fördert die Europäische Kommission Standardisierungsaktivitäten im Bereich der Nanotechnologie und der Nanomaterialien. Auf nationaler und internationaler Ebene werden entsprechend Standardisierungsprodukte erarbeitet. Andererseits erfolgt die Konkretisierung der gesetzlichen Grundlagen im deutschen Arbeitsschutz (ArbSchG, GefStoffV) im untergesetzlichen Regelwerk. Teilweise greifen die (unter)gesetzliche Regelsetzung und die Standardisierung (z. B. durch Normen) vergleichbare Fragestellungen auf. Dies betrifft u. a. auch Fragen der Risikobewertung von Nanomaterialien und von Maßstäben zum Risikomanagement am Arbeitsplatz. Da die Ergebnisse nicht zwangsläufig deckungs-gleich sind, kann dies vor dem Hintergrund vernetzter internationaler Märkte zu Konflikten zwischen deutschen Arbeits- und Gesundheitsschutzinteressen und internationalen Anforderungen in der Chemikaliensicherheit führen. Die staatliche Regelsetzung in Deutschland und die Erarbeitung von Normen auf europäischer und internationaler Ebene unterscheidet sich z. T. deutlich in ihren Verfahrens-regeln. So ist z. B. die Beteiligung der Sozialpartner in der Normung zwar vorgesehen, aber nicht in ihrem Umfang gesetzlich festgelegt wie z. B. im Ausschuss für Gefahrstoffe des BMAS. Mit dieser Studie soll eine Bestandsaufnahme zur Standardisierungssituation im Bereich der Nanotechnologie mit Bezug auf Fragen des Arbeitsschutzes und Chemikaliensicherheit erstellt werden. Sie soll als Grundlage dienen, zur Standardisierung ein Gesamtkonzept zu entwickeln, dass eine stärkere Berücksichtigung der deutschen Arbeitsschutzinteressen in der europäischen und internationalen Normung ermöglichen soll. Anders als in Deutschland ist die Standardisierung im europäischen und internationalen Raum teilweise unmittelbar mit staatlichem Recht verknüpft bzw. ersetzt dieses sogar. Entsprechend der Empfehlung aus dem deutschen Arbeitsschutz, sollen in diesem KAN-Projekt, die bisherigen und aktuellen Standardisierungsaktivitäten im Bereich der Nanotechnologie aufgearbeitet und übersichtlich dargestellt, sowie hinsichtlich künftiger Empfehlungen für die zukünftigen Arbeiten in diesem Gebiet analysiert werden. Die genaue Aufgabenstellung ist in der Leistungsbeschreibung (Unterlage 1) dargelegt. Unter Internet: www.kan.de/service/nachrichten/detailansicht/oeffentliche-ausschreibung finden Sie diese Bekanntmachung einschließlich der unter 2. ge-nannten Unterlagen. Auf Anfrage schicken wir Ihnen alle Unterlagen auch gern per E-Mail oder auf dem Postweg zu. Bitte richten Sie Anfragen an die E-Mail: mailto: bartnik@kan.de oder pohl@kan.de oder per Post an den Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. KAN-Geschäftsstelle Herr Dr. Dirk Bartnik Anfrage zur KAN-Studie 54 „Normung in der Nanotechnologie – Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse aus Sicht des Arbeitsschutzes“ Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin Für Informationen über die Kommission Arbeitsschutz und Normung besuchen Sie bitte unseren Internet-Auftritt unter www.kan.de. (2) Für die Ausschreibung relevante Unterlagen Unterlage 1: Leistungsbeschreibung Unterlage 2: Verordnung PR Nr. 30/53 Unterlage 3: Besondere Vertragsbedingungen Unterlage 4: Bewerbung und Erklärung zur persönlichen Lage Unterlage 5: Kosten- und Leistungsübersicht Unterlage 6: Bewerbungsbedingungen Unterlage 7: Eignungsnachweis Unterlage 8: Anforderungen an das Layout für KAN-Berichte Unterlage 9: Grundsatzpapier zur Rolle der Normung Unterlage 10: Bewertungsansätze für Standardisierungsprodukte (3) Vorgaben für die Bewerbung Für diese Studie gelten die Preisvorschriften bei öffentlichen Aufträgen (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, Unterlage 2). In Unterlage 3 finden Sie weitere besondere Vertragsbedingungen. Mit seiner Unterschrift in Unterlage 4 erkennt der Bewerber die Vergabebedingungen an. Das Angebot eines geeigneten Bewerbers erhält mit dem nach Unterlage 5 besten Preis-Leistungsverhältnis unter folgenden Wertungskriterien den Zuschlag: 60 %: Qualität der Projektskizze/Methodik, 40 %: Preis. Der Bewerber muss nach den Vorgaben der Unterlage 7 seine Eignung, insbesondere die fachliche Qualifikation und Erfahrung der ausführenden Person(en) angeben. Bewerber, die daran interessiert sind, die Studie durchzuführen, sind aufgefordert, folgende Unterlagen auszufüllen: 1. die Bewerbung und Erklärung zur persönlichen Lage (Unterlage 4), 2. die entsprechende Kosten- und Leistungsübersicht (Unterlage 5), 3. den Eignungsnachweis (Unterlage 7). Die Unterlagen müssen unter den in Unterlage 6 beschriebenen Bewerbungsbedingungen den Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. KAN-Geschäftsstelle Frau Gudrun Pohl Angebot zur KAN-Studie 54 „Normung in der Nanotechnologie – Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse aus Sicht des Arbeitsschutzes“, Nicht öffnen! Alte Heerstraße 111 53757 Sankt Augustin bis Mittwoch, den 18.02.2015, 12.00 Uhr erreichen. Die Zuschlags- und Bindefrist nach § 12 VOL/A endet am Mittwoch, den 18.03.2015. Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe eines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote nach § 19 VOL/A. Unabdingbare Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebots ist die vollständige und fristgerechte Abgabe. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 132363 vom 09.01.2015 |