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Titel
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Verschiedene Bohrkernentnahmen (rd. 400 St.), Rammkernsondierung und Rammsondierung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Lucaskamp 9
49809 Lingen
AusführungsortDE-49809 Lingen
Frist19.02.2015
Beschreibung

BKE 2015/2016 Bohrkernentnahme 2015/2016 BKE 2015/2016 Bohrkernentnahme 2015/2016 im Geschäftsbereich Lingen


a) NLStBV –Lingen

Lucaskamp 9

49809 Lingen

Telefon: 0591/8007-0 Fax: 0591/8007-145


E-Mail: poststelle-lin@nlstbv.niedersachsen.de


b) Art der Vergabe:


Öffentliche Ausschreibung


c) Form in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: schriftlich


d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Verschiedene Bohrkernentnahmen (rd. 400 St.), tlw. Rammkernsondierung und Rammsondierung sowie Probenahmen im Fahrbahn-, Bankett- und Grabenbereich. Analysen und Auswertungen. Verkehrssicherungsarbeiten. Ort: Bezirk des Geschäftsbereiches Lingen. Nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013) ist den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Dienstleistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, ein Mindestentgelt i.S.d.AEntG für den Bereich: Baugewerbe (siehe www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html) oder, sollte kein einschlägiger Mindestlohn bestehen oder dieser für die Beschäftigten ungünstiger sein, ein Mindestentgelt von 8,50 € brutto pro Stunde zu zahlen. Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 bzw. § 5 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von den Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu kontrollieren.


e) ggf. die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt


f) ggf. Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind zugelassen


g) etwaige Bestimmung über die Ausführungsfrist: Ausführung vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2017


h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: NLStBV –Lingen, Frau Voss Lucaskamp 9 49809 Lingen Telefon: 0591/8007-0 Fax: 0591/8007-145 E-Mail: poststelle-lin@nlstbv.niedersachsen.de


i) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist: Submission: 19.02.2015 um 10:00 Uhr Zuschlagsfrist: 20.03.2015


j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: entfällt


k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen in denen sie enthalten sind:


Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 45,00 € Vergabestelle: NLStBV - GB Lingen Bank: Nord LB Hannover Bankleitzahl: 25050000, Konto-Nr.: 106022544 IBAN: DE 38 25050000 0 106022544, BIC: NOLADE2H Verwendungszweck: Kassenzeichen: 8542 000 792 455 Das Entgelt wird nicht erstattet. Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang des Nachweises der Einzahlung versandt. Überweisung - kein Scheck


l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangt: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen der Vergabestelle diverse Nachweise vorzulegen.


m) die Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Höhe des Entgeltes für die Vergabeunterlagen: 45,00 €


n) die Angabe der Zuschlagskriterien sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden.


Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 132400 vom 19.01.2015