Titel | Verrichten von Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Landratsamt Oberhavel FB Personal und Finanzen Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg | |
Ausführungsort | DE-16515 Oranienburg | |
Frist | 15.04.2015 | |
TED Nr. | 110119-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Landkreis Oberhavel Der Landrat FB Finanzen und Informationstechnik Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Fax: +49 3301601370
E-Mail: katrin.pelka@oberhavel.de Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Vorgezogene Maßnahmen Häuser 4 und 5.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag
Ausführung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Luisenhof, Germendorfer Allee 17, 16515 Oranienburg. NUTS-Code DE414
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Vorgezogene Abbrucharbeiten, Schadstoffsanierung.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 45000000, 45111100, 90743200, 45453100 Beschreibung: Bauarbeiten. Abbrucharbeiten. Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe. Sanierungsarbeiten.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Entkernung der Gebäude, Teilabbruch eines Gebäudes, Abbruch von Unterdecken, Trockenbauwänden, Estrichen, Einbauten und ähnlichen Konstruktionen, Schadstoffsanierung (KMF, PAK, Holzschutzmittel) einschl. zugehöriger Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
II.2.2) Information about options Optionen: nein
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Beginn der Bauarbeiten: Beginn 29.06.2015 Abschluss 14.08.2015
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß VOB/A § 9 EG / VOB/B § 17.
III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter oder Bietergemeinschaften zulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— und in der der bei der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Geschäftssprache: Deutsch. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zu Insolvenzen und Liquidation,
— Angabe, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— Angabe zur Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung,
— Angabe zur Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 EstG vom zuständigen Finanzamt,
— Angabe zum Vorhandensein einer Zertifizierung gem. BGR 128.
Darüber hinaus ist/sind folgende Bescheinigung/-en in Kopie vorzulegen: Nachweise der Zertifizierung gem. BGR 128 (Nachweis des Vorhandenseins eines geschulten und zertifizierten Sachkundigen gem. BGR 128). Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit er Bauleistungen oder Leistungen im Bereich vorgezogene Maßnahmen beinhalten, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist. Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mittels dem Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
— Benennung von 3 wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich vorgezogene Maßnahmen beinhalten, mit Angabe des Auftraggebers und Kontaktdaten, des Rechnungswertes, der Leistungszeit und Volumen und Umfang des Auftrages- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (in Bezug auf das aktuelle Geschäftsjahr) gegliedert u. a. nach Auszubildenden, Angestellten und Geschäftsführer(n),
— Benennung der Technik, die für die zu erbringende Leistung zur Verfügung steht. Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: OSOL.31.350.06.OV002.15
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Notice buyer profile Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 206-363998 25.10.2014
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 15.04.2015 Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 17.04.2015 - 10:30
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch
IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 08.06.2015
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 17.04.2015 - 10:30 Ort: Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Deutschland
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter oder Bevollmächtigte, die sich als solche ausweisen können. Submission 10:30: Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Str. 1, Raum 3.44 - Haus 1, 16515 Oranienburg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5YCUA.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Deutschland
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. § 107 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind". Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.03.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 132957 vom 01.04.2015 |